Fiktiver Fall, der sich aber recht nah an einem echten orientiert:
Während einer Klassenfahrt wird ein Stück des Mobiliars eines Zimmers beschädigt, der genaue Vorgang ist nicht mehr nachzuvollziehen. Die Jugendherberge stellt den Sachschaden in Rechnung.
Wer haftet hier?
Aussage der Schulleitung auf Nachfrage: Für durch Schüler verursachte Sachschäden ist eine Regulierung durch Schule/Behörde nicht vorgesehen. Der Verursacher ist hier in der Pflicht, die Eltern können den Schaden ggf. über ihre Privathaftpflicht regulieren. Leider ist der Verursacher nicht zu ermitteln. Was nun?