...Festzustellen bleibt allerdings auch: Es hätte nicht die Grundschullehrerin sein müssen, die hier als Beispiel herhalten muss. ...
Ich vermute auch keine "wiederholte Stimmungsmache gegen Grundschullehrer". Das ist meiner Meinung nach an den Haaren herbeigezogen. Hätte man als Beispiel für die Beamten-Pensionen einen Gymnasiallehrer genommen, dann wäre doch sicherlich die Pension und also das Beispiel für die Beamten-Pensionen noch deutlich höher ausgefallen, oder?