Fragen/ Erfahrungen: Entlassung aus der Verbeamtung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe vor einem halben Jahr eine Planstelle als Beamtin auf Probe in Niedersachsen angenommen.
    Nun habe ich die Chance, eine Promotion und eine Stelle an der Uni anzufangen. Da mich diese andere Arbeit auch sehr interessiert und ich "erst" 28 bin, würde ich gerne noch einmal etwas anderes ausprobieren.


    Das Unterrichten macht mir großen Spaß und ich kann mir durchaus vorstellen irgendwann wieder zurück an die Schule zu gehen. Daher nun meine Fragen:
    1.Wisst ihr, ob man nach Wunsch auf eigene Entlassung noch einmal die Chance bekommen kann, sich bei demselben Dienstherren (Niedersachsen) verbeamten zu lassen
    2. oder ob man sich neu in einem anderen Bundesland auf eine Beamtenstelle bewerben kann?


    3. Und kennt jemand von euch die Fristen bei Beamten auf Probe? Entsprechen diese § 38 (2. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, jedoch längstens für drei Monate. Bei Lehrern kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.)


    Ich habe mich zwar auch bezüglich der Fragen an die GEW gewandt, aber vielleicht kann mir ja jemand von euch auch schon etwas dazu sagen oder seine Erfahrungen mit mir teilen. Das wäre toll :)

  • Hallo Anna-Nds,


    als jemand, der bereits Promotion und Verbeamtung hat, gebe ich dir erst Mal ungefragt einen Rat:


    Überleg dir genau, was du nach der Promotion mit deinem akademischen Grad anfangen willst. Im akademischen Bereich, gerade an einer Uni, auf längere Sicht Fuß zu fassen ist unheimlich schwer in bestimmten Bereichen.
    Klar die Arbeit ist spannend, aber du solltest halt genau überlegen, was du nach der Promotion machen willst und ob es nicht andere Möglichkeiten gibt (ich hatte z.B. damals eine externe Promotion ohne Lehrverpflichtung) an den von dir begehrten Dr. ranzukommen. Die Frage ist halt wirklich auch "WAS will ich danach mit dem Dr. anfangen?". Im Schulbereich bringt der dich nicht wirklich weiter.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Hallo Kapa,


    danke für deinen Rat! Ich habe während des gesamten Studiums an der Uni als HiWi gearbeitet und kenne die prekäre Lage. Es geht mir vor allem darum, noch einmal in einem anderen Bereich einzutauchen und sich dort auszuprobieren ;)

  • Was hälst du von der Option nebenberuflich zu promovieren und eine halbe Stelle so die andere so zu machen? Ist auch sehr spannend und du behältst die Privilegien der Verbeamtung.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Sicherlich hat die Verbeamtung Privilegien, allerdings empfinde ich sie auch als einschränkend und würde nicht zu dem passen, was ich machen möchte. Aber das sieht sicher jeder anders.
    Falls es jemanden gibt, der auf meine Fragen Antwort weiß, würde ich mich nach wie vor darüber freuen!

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt zumindest im Forum mindestens eine Kollegin aus NDS, die ihre Entlassung aus dem Dienst beantragt hat und später neu verbeamtet wurde. Allerdings mit "coleren" Fächern als deinen. Wollte aber nur schreiben, dass es das überhaupt gibt. VIelleicht kommt sie hier vorbei, ich komme aber tatsächlich gerade nicht auf ihren Namen.
    Für ein anderes Bundesland ist es auch "kein Problem". An sich. Man muss erstmals an eine Stelle kommen. und dann auch mal erklären, warum man sich vorher hat entlassen lassen.

  • Eine ehemalige Kollegin hat das gemacht. Das war ihr erstes Jahr nach dem Ref und sie wollte wieder zurück in Richtung Heimat. Entlassung beantragt, dann aber direkt in Brandenburg wieder angefangen. Den Kontakt zur Schule hatte sie schon.

  • Man beantragt Entlassung aus dem Dienstverhältnis als Lehrer im Januar, normalerweise am ersten Diensttag nach den Ferien. Ist zumindest in BW so. Da müsstest du dann auch Teilzeit beantragen.

  • Klar geht das. Entlassung ist eine Unterschrift, neue Probezeit dann wieder mit Amtsarzt, Führungszeugnis etc.



    Sicherlich hat die Verbeamtung Privilegien, allerdings empfinde ich sie auch als einschränkend und würde nicht zu dem passen, was ich machen möchte. Aber das sieht sicher jeder anders.

    Na dann kannst du dich ja eh beruhigt entlassen lassen ;)

  • Bei uns hat eine Kollegin ca. Eine Woche vor Beginn des Schuljahres um ihre Entlassung gebeten. Bis das durch war vergingen ein paar Wochen. Sie ist dann nach den sommerferien gar nicht mehr gekommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Klar geht das. Entlassung ist eine Unterschrift, neue Probezeit dann wieder mit Amtsarzt, Führungszeugnis etc.



    Na dann kannst du dich ja eh beruhigt entlassen lassen ;)

    Wieso kenne ich dann Leute die aufgrund ihrer Kündigung nicht mehr verbeamtet werden durften? Mitte 20, kerngesund, ohne weitere Begründung... wie kann das sein?

  • Ich war in Nds verbeamtet, habe mich in der Probezeit entlassen lassen (wenn auch aus ganz anderen Gründen) und bin wieder verbeamtet.
    Mir wurde damals allerdings von 2 verschiedenen Anwälten und der Rechtsberatung der GEW gesagt, ich würde nie wieder eine Stelle bekommen. War mir irgendwann egal und ich habe trotzdem aufgehört.
    Ich habe mich dann irgendwann einfach wieder beworben und ich bekam eine Stelle. Allerdings war ich im ersten Jahr nur angestellt. (Und da bin ich mir bis heute nicht sicher, ob das so rechtens war.) Dieses Jahr und die Zeit an der ersten Schule wurden auf meine Probezeit angerechnet.
    Ich habe allerdings ein Mangelfach.

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