"Problematische" Mutter in der Elternarbeit

  • @ BalianB79
    Wenn das so ist, dann könnte man in einem Gespräch das doch gut auf die eigentlichen Probleme umlenken, zumindest wäre es ein Versuch wert.
    Wichtig ist, dass Mutter und Tochter aus dem Dilemma herauskommen.
    Wenn der Mutter klar wird, dass durch übertriebene Kontrolle sich das Verhältnis zu ihrer Tochter verschlechtert, wäre viel gewonnen. Man könnte ja dann entsprechende Erziehungsberatungsstellen empfehlen.
    Wenn sich an der Ursache etwas verbessert, dann ist die Schule auch nicht so involviert. Die Schule mit unsinnigen Forderungen zu überziehen ist nur ein Symptom.
    Mit einem Brief, wie Midnatsol vorschlägt, kann man der Person Grenzen gegenüber der Schule aufweisen, aber auch die Fronten verhärten. Der Ausgang ist ungewiss.


    Nachtrag: Ansonsten sehe ich es wie Friesin. Du selbst hast dir nichts vorzuwerfen.
    Es geht um den besten Weg, aus dieser Situationen herauszukommen und den kannst du nach verschiedenen Vorschlägen nur für dich entscheiden.


  • Gegenüber des Aushangs finden Sie auch eine Sitzgelegenheit, falls Sie sich über spotane Änderungen über den Tag hinweg informieren möchten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich Änderungen z.B. aufgrund einer akuten Erkrankung von Lehrkräften jederzeit zwischen der 1. und 10. Stunde ergeben können.

    :lach:

  • Klar, es gibt die Informationspflicht. Die Mutter hat den Stundenplan auch bekommen. Sie fordert aber ein, dass sie unmittelbar auch über z.B. Ausfälle (z.B. 7.Std.) informiert ist, um hieraus eine Qualität der Schule abzuleiten.

    Da würde ich eben gerade mit der Unterrichtsqualität argumentieren.


    Bei mir sähe das so aus: "Da der Hr. Plattyplus insg. 450 Schülerinnen und Schüler zu unterrichten hat, ist er nicht in der Lage für einzelne Eltern diese Sonderarbeit zu leisten, ohne das daraus massive negative Folgen auf den Unterricht resultieren würden. Konkret habe ich bei einer 41-Stunden Woche für jeden Schüler 5,5 Minuten. Da ist dann aber der komplette Unterricht, die Vor- und Nachbereitung (Korrekturen) schon drin. Wenn ich jetzt alleine schon 10 Minuten für ihre Tochter aufwenden muß (fünf Telefonate zu je 2 Minuten), um ihr die aktuellen Vertretungspläne anzudienen, überschreite ich die zur Verfügung stehende Zeit schon bei weitem und schade damit den anderen Schülern. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Schülerinteressen ist ein entsprechendes Vorgehen also nicht möglich."

  • @Morse
    Na ja, wenn du den Eltern Grenzen setzt, erziehst du sie auch. Man reagiert immer irgendwie.
    Es geht um die Nachhaltigkeit auch für einen selbst. Und da hat jeder seinen Schwerpunkt.
    Bei uns gibt es immer wieder Fortbildungen im Umgang mit schwierigen Eltern. Da geht es um Lösungsorientiertheit und nicht um Machtkämpfe.


    @plattyplus
    Gutes Argument!

  • @Morse
    Na ja, wenn du den Eltern Grenzen setzt, erziehst du sie auch. Man reagiert immer irgendwie.
    Es geht um die Nachhaltigkeit auch für einen selbst. Und da hat jeder seinen Schwerpunkt.
    Bei uns gibt es immer wieder Fortbildungen im Umgang mit schwierigen Eltern. Da geht es um Lösungsorientiertheit und nicht um Machtkämpfe.

    :top:

  • Haben die Eltern denn keinen Zugang zu dem online-Vertretungsplan? Und das, obwohl die Schüler noch nicht volljährig sind?
    Ich würde den Eltern auf Antrag einfach auch Zugang ermöglichen, unabhängig vom Zugang der Schüler (oder ein Zugang pro Familie, das Passwort dann aber auch den Eltern sagen und sich da nicht auf Schüler-Post verlassen).
    Vielleicht hat das Mädchen mit 12, 13 schon in den ausgefallenen Randstunden am Bahnhof rumgehangen und heimlich geraucht - wir wissen es nicht. Vielleicht hat sie zehnmal den Wohnungsschlüssel verloren und bekommt nun zur Strafe einen Monat lang keinen eigenen. Gründe dafür, dass die Mutter über Unterrichtsausfälle informiert sein will, gibt es einige und ich würde ihr das nicht vorwerfen, sondern tatsächlich Möglichkeiten schaffen, wie sie ihre Informationen bekommen kann. Natürlich ohne dass du sie stündlich anrufen musst ;-).

  • @Kathie
    ...oder genau andersherum - die Mutter ist eine entsprechend hysterische "Panikmutter" die auch noch Angst vor Einsamkeit hat, und sich daher ausgerechnet in dem Alter an ihre Tochter "klammert", wo ein Teenie genau das nicht will (ich sag nur "peinliche Eltern").
    Die malen sich dann das schlimmste aus (wie in deinem Beispiel), dabei stöbert die Tochter vielleicht nur mit ein paar Freundinnen durch irgendwelche Boutiquen, oder sitzt irgendwo rum, hört Musik, lästert über Jungs, Lehrer, was weiß ich... das nennt sich stinknormaler Teenager. Und durch Kontrollwahn, nach dem das klingt, erreicht sie das Gegenteil von dem, was sie will, denn dagegen rebellieren Teenies schon mal aus Prinzip.


    Midnatsols Schreiben sagt wirklich alles, und dabei noch ausgesprochen diplomatisch...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    Einmal editiert, zuletzt von Miss Jones ()

  • Ja, oder das.


    Dennoch ist die Schülerin minderjährig und es wäre sicherlich kein großes Problem, den Eltern Zugang zum Vertretungsplan zu gewähren, und vielleicht ist es sogar ihr gutes Recht, ganz egal ob einige das als Helikoptermutterverhalten einstufen oder nicht.


    Für mich ist es einfach eine Anfrage einer besorgten Mutter. Da wir die Gründe nicht kennen, ist eine zynische Antwort vielleicht fehl am Platz.

  • Zitat von Kathie

    Dennoch ist die Schülerin minderjährig...

    Das ist der springende Punkt. Wir wollen nur Schülern, ob minderjährig oder nicht, Zugang gewähren. Sonst wäre der Aufwand schlicht zu groß, dann müssten wir für 600 Eltern Zugang einrichten. Sie will Zugang, weil ihre Tochter an der vorherigen Schule Randstunden abgehangen hat und dadurch notentechnisch eingebrochen ist.


    An alle: Danke für das sehr viele konstruktive Feedback. Ich halte euch auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist

  • Ich würde den Eltern auf Antrag einfach auch Zugang ermöglichen, unabhängig vom Zugang der Schüler

    Das darf mal schön der Schulleiter entscheiden.


    Generell halte ich nichts davon, Kollegen, die fehlen, an den digitalen Pranger zu stellen, indem man die entsprechenden Daten weit streut. Es reicht auch ein Plan, der in der Schule hängt, damit der Unterrichtsbetrieb läuft. Mit solchen Online-Plänen weckt man nur Begehrlichkeiten an Informationen.


    Evnetuell macht es Sinn, Teilinforationen (Untericht für diese Klasse beginnt erst um blabla, endet um blablabla) zu veröffentlichen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zitat von O.Meier

    Das darf mal schön der Schulleiter entscheiden.

    Die Schulleitung ist dagegen, wegen dem Verwaltungsaufwand und wegen der Tatsache, dass Eltern sich von den Kindern die Informationen holen sollen

    • Offizieller Beitrag

    nur so als info, auch wenn es hier absolut irrelevant ist: wir haben die dsb-App (falls ihr auch) und dort haben wir nicht viele Zugänge eingerichtet: einen Code pro Jahrgang und einen für die LehrerInnen. Das heißt, die Eltern haben alle den jeweiligen Code erhalten und konnten sich die App installieren.
    Nicht desto trotz bin ich der Meinung, dass ein Papierstundenplan auf dem Hof ausreichen würde. So lange das Mädchen nicht anfängt, regelmäßig zu schwänzen (und das würdet ihr als LehrerInnen merken), soll sie einfach vertrauen. Du kannst ja rückmelden, dass du dich bei der Mutter (wie bei jedem Elternteil sicher auch) meldest, wenn auffällt, dass sie schwänzt. Da würden wir auch mal anrufen, wenn jemand die ersten 6 Stunden da ist und die 7. Stunde verschwunden ist, ohne sich im Sekretariat abholen zu lassen...

  • ... Sie will Zugang, weil ihre Tochter an der vorherigen Schule Randstunden abgehangen hat und dadurch notentechnisch eingebrochen ist...

    Das mag alles sein, aber du kannst nicht (mehr) die Rolle des unabhängigen Beraters einnehmen. Deswegen an SL wenden, bevor sie dir zuvorkommt, wie bereits geschehen.

  • Ich fände es am einfachsten, wenn der Vertretungsplan online für die Eltern einsehbar wäre. Ist das nicht überall üblich? Ist doch für alle Beteiligten gut.

  • Ich fände es am einfachsten, wenn der Vertretungsplan online für die Eltern einsehbar wäre. Ist das nicht überall üblich? Ist doch für alle Beteiligten gut.

    Am einfachsten vielleicht, aber in der Regel unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn im Vertretungsplan auch Kürzel der Lehrkräfte enthalten sind. Derart personenbezogene Daten (wer fehlt wann?) gehören nicht in die Öffentlichkeit.

  • Verstehe ich das richtig, es gibt eine online einsehbare Version des Vertretungsplans, zu dem die Schüler Zugang haben? Und sie sollen dann diese Information mit den Eltern teilen?


    Mir ist wirklich nicht klar, warum man der Mutter, die ja anscheinend begründete Sorgen hat, den Zugang nicht einfach mitteilt, wenn die Tochter das nicht tut.

  • Die Schulleitung ist dagegen, wegen dem Verwaltungsaufwand und wegen der Tatsache, dass Eltern sich von den Kindern die Informationen holen sollen

    Dann ist doch alles klar. Kann die SL der Mutter dann doch so mitteilen.


    Unabhängig davon dürfte es wohl klar sein, dass man die Eltern informiert, wenn unentschuldigte Fehlstunden auftreten. Das dürfte wohl eine Stelle sein, an der man mit der Mutter zusammen arbeiten sollte. Insofern passt es doch, wenn sie sich interessiert. Das geht aber prima ohne sie über jede einzelne ausfallende Stunde zu informieren. Sollte die Schülerin schon durch unentschuldigte Fehlstunden aufgefallen sein, kann man die Mutter auch bei geringen Verstößen (einzelne Stunde "abgehängt") informieren. Mit 15 Jahren dürfte das Mädel wohl noch schulpflichtig sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das ist der springende Punkt. Wir wollen nur Schülern, ob minderjährig oder nicht, Zugang gewähren. Sonst wäre der Aufwand schlicht zu groß, dann müssten wir für 600 Eltern Zugang einrichten. Sie will Zugang, weil ihre Tochter an der vorherigen Schule Randstunden abgehangen hat und dadurch notentechnisch eingebrochen ist.
    An alle: Danke für das sehr viele konstruktive Feedback. Ich halte euch auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist

    Reicht es dann nicht als Klassenlehrer zu sagen, dass man da ein Auge drauf hat und in dem Fall die Mutter informiert? Hat man ja eh, wenn man die Fehlstunden der Woche addiert.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • ...
    Mir ist wirklich nicht klar, warum man der Mutter, die ja anscheinend begründete Sorgen hat, den Zugang nicht einfach mitteilt, wenn die Tochter das nicht tut.

    An dieser Schule sind vielleicht 600 Kinder, teilweise sind die Eltern getrennt, man müsste also rund 700 Eltern den Onlinezugang mitteilen, was aus Datenschutzgründen (?) nicht passieren soll. Warum sollte einer Person ein Sonderrecht gewährt werden?



    Außerdem gehört zu unseren Pflichten nebst Aufsichtspflicht die der Erziehung. So viel Kontrolle wie nötig, so viel Eigenverantwortung wie möglich. 15-Jährige lassen wir selbst an der Förderschule früher gehen, ohne irgendwen extra zu benachrichtigen. Jugendliche bewältigen den Schulweg alleine. Eine Mutter, die ihr Teenagerkind nicht 45 min. Aus den Augen lässt braucht professionelle Hilfe und nicht auch noch Kontrolle über eine ganze Institution.

Werbung