Kranktage in den Ferien und BEM

  • Hallo zusammen,


    ich bin ein wenig ratlos bezüglich des Themas Krankheit in den Ferien.
    Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen würd nach 30 krankheitsbedingten Fehltagen innerhalb von 12 Monaten ein BEM vorgeschlagen.
    - Zählen gemeldete Kranktage innerhalb der Ferien auch zu den 30 Tagen dazu oder werden nur Tage gezählt, an welchen man nicht zum Dienst erscheinen könnte?
    - Wie genau ist die Sache mit den 12 Monaten zu verstehen? Bezieht sich das auf das Kalenderjahr oder geht es nur um den zwölfmonatigen Zeitraum?


    Wer könnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.


    Viele Grüße


    Rob

  • Bei uns (RLP, aber ich nehme an, das ist überall gleich) gilt:


    - Es zählen ALLE Tage, an denen Du krank gemeldet bist, auch die Ferien.
    - Es zählt das Kalenderjahr. Zumindest bei uns kriegt man das Gesprächsangebot immer im Januar/Februar.


    Übrigens ist das ganze nix schlimmes. Die SL ist halt verpflichtet, Dir Maßnahmen bzw. ein Gespräch drüber anzubieten. Bei uns gibt's dazu einen Zettel, auf dem man auch ablehnen kann. Mich hat's in meinem "Rückenjahr" erwischt. Habe dem SL informell mitgeteilt, dass ich entweder eine neue Wirbelsäule oder Fensterdichtungen gegen den ständigen Durchzug brauche. Beides ist völlig utopisch, also hab ich das offizielle Gespräch abgelehnt, und die Sache war gegessen.


    Nimmt man an, gibt es ein Gespräch, in dem gemeinsam Maßnahmen beprochen werden. Es gibt dann bspw. bei langfristig schwer erkrankten Kollegen die Variante, schrittweise die Unterrichtszeiten über mehrere Wochen an das normale Pensum heranzuführen.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.☺ Es ist schon einmal wichtig zu wissen, dass das tatsächliche Kalenderjahr von Januar bis Dezember zu zählen scheint, denn dann hätte sich das BEM erledigt.
    Hatte gegen Ende des letzten Jahres "Rückenmonate", von daher sind wir da Leidensgenossen. Nach langer Zeit ohne Krankheit plagt mich seit einiger Zeit der Magen und in summa sind nun innerhalb von 12 Monaten, nicht aber innerhalb dieses Kalenderjahres leider mehr als 30 Tage zu verbuchen.
    Hat denn jemand aus NRW Informationen dazu, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch bei uns gültig ist?

  • Übrigens ist das ganze nix schlimmes. Die SL ist halt verpflichtet, Dir Maßnahmen bzw. ein Gespräch drüber anzubieten.

    Ganz so unbedeutend ist die Sache nicht. In der Regel ist eine durchgeführte BEM-Maßnahme eine wichtige Voraussetzung, um später eine evtl. Dienstunfähigkeit attestieren zu können. Soll heißen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine zweite BEM-Maßnahme durchgeführt wird, kann man deutlich schneller beim Amtsarzt landen.

  • Vielen Dank auch dir! Die Frage, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch in NRW gilt, bleibt allerdings noch offen.
    Gibt's dan noch jemanden, der darauf eingehen kann, weil er/sie wie DePaelzerBu Erfahrung hat oder aus anderen Gründen Bescheid weiß?

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mal platt: bist du in den Ferien krank ja oder nein?! Selbst mit Unterbrechung wird eine Krankschreibung mit dem selben Krankheitsgrund in einigen Fällen (Krankheitsgeld, ich weiss, es betrifft dich nicht, aber als Beispiel...) als eine Krankschreibung gewertet.
    Wenn du dich jetzt gesund fühlst, dann geh davon aus, dass du bald wieder zur Schule gehst. Wenn du sllerdings schon jetzt weisst, dass du in 2,5 Wochen nicht zur Schule kommst, dann bist du nunmal krank.

  • Vielen Dank auch dir! Die Frage, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch in NRW gilt, bleibt allerdings noch offen.
    Gibt's dan noch jemanden, der darauf eingehen kann, weil er/sie wie DePaelzerBu Erfahrung hat oder aus anderen Gründen Bescheid weiß?

    Weder Kalender- noch Schuljahr. Einfach nur Jahr.


    https://www.bezreg-arnsberg.nr…landesein_regel/index.php


    Rundverfügung Seite 1 unten.

  • In NRW läuft es so:


    Ferien zählen.
    Es zählt nicht das Kalendarjahr sondern ein Zeitraum innerhalb 12 Monaten.


    "Mit dem Jahreszeitraum ist nicht das Schuljahr und auch nicht das Kalendarjahr gemeint. Vielmehr sind immer dann, wenn sich eine Lehrkraft in der Schule krank meldet, von diesem Zeitpunk an gerechnet die letzten zwölf Monate zu betrachten."

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