Darf man Gymasiallehrer auf Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe "Zwangsversetzen"

  • Es ist durchaus bekannt, dass in letzter Zeit verstärkt Gymnasiallehrkräfte auch an anderen Schulformen zum Stopfen von Lücken eingesetzt werden, typischerweise aber über befristete Abordnungen.

    Ja, richtig. Genauso ist aber auch bekannt, dass das Ministerium hier Bewährungsaufstiege ausgeschrieben hat, um aus Sek I Lehrkräfte Sek II zu machen. An meiner Schule macht das z.B. gerade ein Kollege rate mal für welches Fach? Richtig Physik ...


    Wo ist nur mein Denkfehler? ;)

    • Offizieller Beitrag

    In der Begründung deiner "Ablehnung" / Widerspruchs würde ich allerdings die hohe QUalifikation und dein "immenses Fachwissen" rauslassen oder nicht besonders betonen. Die Tatsache, dass du aktuell der einzige Sek II-Lehrer an der Schule bist, dass du schulstufenspezifisch nicht ausgebildet worden bist (aber neutral, nicht als "ich hätte mich nie darauf eingelassen, ist mir echt zu doof"), einzelne Projekte, die du für die Schule gemacht hast und eventuell jetzt an dir hängen (obwohl natürlich jeder ersetzbar ist...) usw...

  • Ja, richtig. Genauso ist aber auch bekannt, dass das Ministerium hier Bewährungsaufstiege ausgeschrieben hat, um aus Sek I Lehrkräfte Sek II zu machen. An meiner Schule macht das z.B. gerade ein Kollege rate mal für welches Fach? Richtig Physik ...
    Wo ist nur mein Denkfehler? ;)

    Kein grundsätzlicher Denkfehler, das berücksichtigt nur leider regionale Besonderheiten nicht. Ich habe es einfach schon mehrfach erlebt, dass in einzelnen Fächern Lücken an einer Stammschule aufgerissen wurden, um noch größere Lücken an anderen Schulen zu stopfen. Aber wie gesagt: ob wirklich dieser Grund vorliegt ist müßig zu raten, es bleibt nur das Abwarten auf den Bescheid.

  • Ja, genau so.
    Die neue Schule wusste bereits bescheid, dass ich komme.


    Nur schriftlich habe ich noch nichts.

    Wie einige vor mir schon gesagt haben: Ohne schriftliche Anordnung/Abordnung/Umsetzung blablub würde ich keinen Schritt in die neue Schule machen. Mündlich kann man mir viel erzählen.


  • Ich bin zu einer Gemeinschaftsschule gekommen, weil es Not an Physik-Lehrern mit Oberstufenbefähigung gab. Ein Berufsschullehrer kann aber nicht dort sein, wenn seine Laufbahn nicht gewechselt wird - so wurde ich Gymnasiallehrer. Hätte ich das gewusst, dass ich damit Gefahr laufen würde, auch in Schulen eingesetzt zu werden, die keine Oberstufe haben, hätte ich das NICHT gemacht, weil ich das nicht für mich als Lebensziel sehe.

    Puh, das ist echt übel... Ich drücke die Daumen, dass das nicht passieren wird!



    Randnotiz:
    Mich interessiert, wie dieser Laufbahnwechsel stattfindet.
    Ich weiß nicht mal, in was für einer Laufbahn ich selbst bin - falls das in B.-W. so geregelt ist.
    Ich habe Lehrbefähigungen für berufliche Schulen und das allg. Gymnasium.
    Bisher habe ich nur an beruflichen Schulen unterrichtet - könnte ich theoretisch gegen meinen Willen an ein allg. Gym. versetzt werden?

  • Laufbahn = höherer Dienst.


    Berufliche Schule und Gymnasium = Laufbahn des höheren Diensts.

    Merci! Ich hatte mich schon gewundert, denn etwas anderes kannte ich auch nicht.
    Aber so gesehen hat Kollege EinLehrer doch gar nicht die "Laufbahn" gewechselt, sondern eine zusätzliche Lehrbefähigung (all. Gym.) erhalten. Das meinte er damit, oder?

  • Merci! Ich hatte mich schon gewundert, denn etwas anderes kannte ich auch nicht.Aber so gesehen hat Kollege EinLehrer doch gar nicht die "Laufbahn" gewechselt, sondern eine zusätzliche Lehrbefähigung (all. Gym.) erhalten. Das meinte er damit, oder?


    Ehrlich gesagt: Das weiß ich auch nicht so genau. Da müsste ich mal in den Unterlagen nachschauen ...

  • Ja, das ist möglich, sofern das verliehene Amt gleich bleibt, die Lehrkraft also z.B. StR bleibt, auch wenn an der Grundschule unterrichtet wird.


    Übrigens zum vorliegenden Fall habe ich gerade ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14.12.2006 gefunden, das sich mit der Frage auseinandersetzen musste, ob eine amtsangemessene Beschäftigung eines Studienrats vorliege, wenn dieser nur noch ausschließlich im Unter- und Mittelstufenbereich eingesetzt wird. Hintergrund waren auch dort Unstimmigkeiten mit der Schulleitung. Das OVG NRW entschied damals, dass ein Einsatz in der Unter- und Mittelstufe durchaus der Laufbahn und dem Ausbildungsstand eines Studienrats entspreche und ein Beamter Änderungen des dienstlichen Aufgabenbereichs hinnehmen müsse, wenn sachliche Gründe vorliegen. Sofern der Dienstherr nicht willkürlich handelt (darum dreht sich gerade die Diskussion hier...lässt sich aber ohne Wortlaut des Bescheids nicht einschätzen) und die amtsangemessene Beschäftigung sicherstellt, habe er bei Entscheidungen zu Änderungen von Aufgabenbereiche nahezu uneingeschränkte Dispositionsbefugnis. (OVG NRW, AZ 6A 4621/04, 14.12.2006). Da sich die Beamtengesetze der Bundesländer weitgehend decken und am Bundesbeamtengesetz orientieren, dürfte sich das Urteil auch auf andere Bundesländer übertragen lassen.

  • Ich hoffe sehr, dass dieses Verfahren eine Ausnahme bleibt.


    Das ist nicht nur für den Versetzten unbefriedigend, die Situation ist doch auch für das empfangende Kollegium unangenehm. Da kommt einer, der den Job möglicherweise eher schlechter macht (da er vorher an einer anderen Schulform war) und wird dann dafür auch noch besser bezahlt.

  • Ich habe für die Gymnasialstufe nur ein Fach(!), da mein zweites Fach eben nur für die Berufsschule angeboten wird.

    Also ich würde in einem solchen Fall selber Kontakt mit einer Berufsschule aufnehmen und dann einen Versetzungsantrag einreichen, auf das ich dort dann auch hinkomme. Denn, daß du aus der jetzigen Schule weg mußt, dürfte klar sein.

  • Ja, das ist möglich, sofern das verliehene Amt gleich bleibt, die Lehrkraft also z.B. StR bleibt, auch wenn an der Grundschule unterrichtet wird.

    Soweit kein Problem, ist ja Beamtenrecht. Und wenn sie entscheiden würden, daß Plattyplus ab morgen Flüchtlinge registrieren muß als Landesbeamter, dann muß er das tun. Darum gibt es ja auch im Beamtenrecht den Passus "Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen". Ich muß "nur" mein best Möglichstes tun, um die neue Stelle auszufüllen. Wenn das nicht reicht, ist es das Problem des Dienstherren. Also würden sie mich in eine Grundschule versetzen, wo ich von Primar-Pädagogik gar keine Ahnung habe, ich mache überwiegend Abendschule mit "Schülern" im Alter von 25+, und die Ergebnisse entsprechend schlecht ausfallen, dann ist das eben so.


    Was ich mich aber bei solchen Umsetzungen bzw. Versetzungen immer frage: Sollten sie einen StR. mit Besoldungsgruppe a13 an eine Grundschule schicken, kann er ja nie mehr OStR. werden. Seine Laufbahnmöglichkeiten sind dann also schon beschränkt. Also wie kommt so ein Zwangsversetzter noch zu einem Beförderungsamt?

  • Wie muss ich mir das überhaupt vorstellen: SL sagt mir, ab morgen sind Sie an Schule xy tätig.
    Oder wie?

    Bei meiner Abordnung in eine andere Schule in den letzten Jahren hatte ich den Einsatzplan (=Stundenplan) der neuen Schule bevor mir meine Schulleitung überhaupt gesagt hatte, daß ich abgeordnet werde.

  • Was ich mich aber bei solchen Umsetzungen bzw. Versetzungen immer frage: Sollten sie einen StR. mit Besoldungsgruppe a13 an eine Grundschule schicken, kann er ja nie mehr OStR. werden. Seine Laufbahnmöglichkeiten sind dann also schon beschränkt. Also wie kommt so ein Zwangsversetzter noch zu einem Beförderungsamt?

    Danke für die Ausschärfung, du hast natürlich Recht. In diesem Fall erfolgen daher nur Abordnungen und keine Versetzungen. Ein ausschließlicher Einsatz von Gymnasiallehrkräften in der Unter- und Mittelstufe hingegen ist unproblematisch.



    Soweit kein Problem, ist ja Beamtenrecht. Und wenn sie entscheiden würden, daß Plattyplus ab morgen Flüchtlinge registrieren muß als Landesbeamter, dann muß er das tun. Darum gibt es ja auch im Beamtenrecht den Passus "Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen". Ich muß "nur" mein best Möglichstes tun, um die neue Stelle auszufüllen. Wenn das nicht reicht, ist es das Problem des Dienstherren. Also würden sie mich in eine Grundschule versetzen, wo ich von Primar-Pädagogik gar keine Ahnung habe, ich mache überwiegend Abendschule mit "Schülern" im Alter von 25+, und die Ergebnisse entsprechend schlecht ausfallen, dann ist das eben so.

    Ganz so einfach darf es sich der Beamte auch nicht machen. Beamte haben eine ganze Reihe von Pflichten, die nicht immer allen in den Kollegien klar sind. Das ist jedenfalls mein Eindruck, wenn ich die täglichen Beschwerden und Sperrhaltungen im Lehrerzimmer teils höre. Einschlägige Pflichten sind hier u.a. folgende:


    -> voller persönlicher Einsatz (!!!) zum Beruf und Wahrnehmung des übertragenen Amts nach bestem Gewissen (§61 (1) BBG)
    -> Verpflichtung, sich dienstlich zu qualifizieren zur Erhaltung und Fortentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten (§61 (2) BBG)
    -> dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen (§62 BBG)


    Gerade §61 (1) BBG i.V.m. §61 (2) BBG normiert, dass ein reines Absitzen von Unterrichtsstunden ohne die ganzen Nebenpflichten eben nicht ausreicht. Das hört man aber manchmal bei Lehrkräften. Dienst nach Vorschrift würde hier durchaus angemessenen Unterricht, Übernahme von weiteren Aufgaben, Fortbildung zur Einarbeitung in neue Aufgaben usw. bedeuten. Insbesondere ist Dienstanweisungen von Vorgesetzten Folge zu leisten. Die Nichterfüllung dieser Pflichten stellt ein Dienstvergehen dar, was disziplinarisch geahndet werden kann (§77 BBG).

  • Also ich würde in einem solchen Fall selber Kontakt mit einer Berufsschule aufnehmen und dann einen Versetzungsantrag einreichen, auf das ich dort dann auch hinkomme. Denn, daß du aus der jetzigen Schule weg mußt, dürfte klar sein.


    Klar ist da gar nichts:
    Solange keine vermittelnde Gespräche zwischen Schulleitung, Ministerium und Kollegium geführt werden, ist nichts klar. Immerhin ist die DAB gegenüber dem Schulleiter ein großes Problem für ihn, weil dieser Dienstpflichten verletzt hat, die zudem ihn noch schadensersatzpflichtig mir gegenüber macht (Schmerzensgeld/Schadensersatz). Er scheint in seiner Verteidigung wohl vergessen zu haben, dass ihn zwei Zeugen zusätzlich belasten. Diese Zeugenaussagen sind jetzt vor vier Wochen ans Ministerium gekommen.
    Ich kann nur vermuten, dass seine Stellungnahme sich wohl nicht mit den der Zeugenaussagen deckt. Den örtlichen Personalrat hat er jedenfalls nicht die Wahrheit gesagt!


    Statt dem Schulleiter klar zu machen, dass das nicht geht, werde ich nun von der Schule entfernt - ohne das was greifbar wäre, was mich belastet (kein Strafverfahren oder Diszipiplinarstrafe gegen mich). Zudem noch eine Schule, die weit unter meinen Möglichkeiten liegt und mich garantiert nicht zufriedenstellt. Zudem noch 90 km von meinem Zweitwohnsitz entfernt, den ich aus beruflichen Gründen als Dienstwohnung für meine alte Schule ausgesucht habe.


    Na, gut, ich hoffe auf das Verwaltungsgericht - möglichst in einer Eilentscheidung.


    Mein Kollegium ist das beste der Welt - mit Ausnahmen, aber everybodies Darling kann man nun auch nicht sein.

  • Das ist ja eine üble Sache.
    Bitte halt uns hier auf dem laufenden.



    Bei meiner Abordnung in eine andere Schule in den letzten Jahren hatte ich den Einsatzplan (=Stundenplan) der neuen Schule bevor mir meine Schulleitung überhaupt gesagt hatte, daß ich abgeordnet werde.

    soweit ich nicht erinnere war das aber nicht deine erste Abordnung an diese Schule, oder? Meine Abordnung an die BR war auch lange vor dem schriftlichen Bescheid in den Stundenplan eingeplant. Aber da waren sich alle Beteiligten einig. Daher war das nur noch Formalität.
    Hier ist der Fall m.E. Anders gelagert.



    Was ich mich aber bei solchen Umsetzungen bzw. Versetzungen immer frage: Sollten sie einen StR. mit Besoldungsgruppe a13 an eine Grundschule schicken, kann er ja nie mehr OStR. werden. Seine Laufbahnmöglichkeiten sind dann also schon beschränkt. Also wie kommt so ein Zwangsversetzter noch zu einem Beförderungsamt

    man bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule.

  • soweit ich nicht erinnere war das aber nicht deine erste Abordnung an diese Schule, oder?

    Ja, ich wurde insg. über 3 Jahre abgeordnet. Bei meiner ersten Abordnung war es so, daß mich die aufnehmende Schule zuerst davon in Kenntnis gesetzt hat, daß meine SL mich abgeordnet hatte.

  • Ja, ich wurde insg. über 3 Jahre abgeordnet. Bei meiner ersten Abordnung war es so, daß mich die aufnehmende Schule zuerst davon in Kenntnis gesetzt hat, daß meine SL mich abgeordnet hatte.

    Das ist in der Tat eine unschöne Sache und gehört sich nicht. Man ist doch nicht nur eine Personalnummer sondern auch ein mensch.

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