Hallo,
vielen Dank, Midnatsol, dass Du das mal auf den Punkt gebracht hast.
Es geht mir auch nicht um Schuld oder nicht - und in der Öffentlichkeit gehört das auch nicht. Daher bin ich ein wenig spärlich mit meinen Informationen. Aber ein Anwalt ist schon länger eingeschaltet und wird aktuell leider genauso hingehalten wie ich - der Versetzungsbescheid kommt eben nicht. Ich sammel auch nur Informationen und es geht mir um die Frage, die mir jedoch bereits beantwortet wurde.
Den Rest regeln sowieso Gerichte und der Widerspruch zum Versetzungsbescheid kann im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung eine aufschiebende Wirkung haben.