Hallo,
ich habe ein Problem:
Nach Ärger in meiner Schule speziell mit dem Schulleiter (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn) wurde ich zunächst mündlich auf eine andere Schule versetzt, was mich persönlich sehr trifft und ich werde dagegen Rechtsmittel einlegen. Meinen offiziellen Versetzungsbescheid habe ich aber noch nicht. Den offiziellen Grund weiß ich auch nicht, aber wird wohl dann da drin stehen.
Ich bin Gymnasiallehrer und vorwiegend im Oberstufenunterricht an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt und soll nun an eine Gemeinschaftsschule OHNE Oberstufe.
Das entspricht weder meiner Ausbildung (Lehramt an Berufsschule -> Wechsel auf Gymnasiallaufbahn) noch dem, was ich in den letzten Jahren gemacht und getan habe. Ich persönlich empfinde das als eine Strafversetzung ohne irgendwelche Optionen, dort je wieder raus zu kommen. (und damit ebenfalls auch als Mobbing)
Darf man das rechtlich überhaupt? Eine Versetzung muss doch immer eine amtsangemessene Stelle beinhalten.
Ist ein Gymnasiallehrer an einer Schule ohne Oberstufe noch amtsangemessen beschäftigt?
Danke für Informationen