Kann mir jemand sagen, wo ich genaue Informationen über die Rechtslage in Hessen finde:
- Wie oft muss ich mich als Lehrkraft in Erster Hilfe fortbilden, d.h. wie lange ist eine EH-Fortbildung gültig?
- Welche Kurse sind dazu "ausreichend" (Führerschein-EH-Kurzkurs (8UE), Erste Hilfe (16 UE), Erste Hilfe am Kind (8UE), Auffrischerkurse?)
- Müssen ALLE Lehrer EH aufffrischen oder zB nur ein Teil oder nur alle Sportlehrkräfte oder, oder, oder.
Ich hab mich schon durch Erlasse und Verordnungen gesucht, aber finde keine validen Daten. Einzig für Sportlehrkräfte finde ich die Info, dass alle vier Jahre die Erste Hilfe Kenntnisse "aufzufrischen" sind.