Erste Hilfe - Hessen

  • Kann mir jemand sagen, wo ich genaue Informationen über die Rechtslage in Hessen finde:
    - Wie oft muss ich mich als Lehrkraft in Erster Hilfe fortbilden, d.h. wie lange ist eine EH-Fortbildung gültig?
    - Welche Kurse sind dazu "ausreichend" (Führerschein-EH-Kurzkurs (8UE), Erste Hilfe (16 UE), Erste Hilfe am Kind (8UE), Auffrischerkurse?)
    - Müssen ALLE Lehrer EH aufffrischen oder zB nur ein Teil oder nur alle Sportlehrkräfte oder, oder, oder.



    Ich hab mich schon durch Erlasse und Verordnungen gesucht, aber finde keine validen Daten. Einzig für Sportlehrkräfte finde ich die Info, dass alle vier Jahre die Erste Hilfe Kenntnisse "aufzufrischen" sind.

  • Also...


    1. Seit 2015 haben alle Regelkurse die Dauer von 9UE (sowohl Grundkurs als auch Fortbildung)


    2. Neben den üblichen EH-Kursen gibt es auch noch den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder". Auch dieser hat 9UE. Diesen empfehle ich jedoch maximal bis zur Primarstufe.


    3. Die UKH gibt Berechtigungsscheine raus. Diese sind auf 10% des Kollegiums in 2 Jahren ausgelegt. Gerüchteweise kriegt man auch 15% durch. Damit sind die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherer ersteinmal erfüllt (auch wenn es widersinnig ist - Beamte sind dort keine Versicherte, Schüler sind zwar die Versicherten werden aber in die Kalkulation nicht einbezogen.)


    4. Die Schulbezogenen Infos findest du in der AufsVO. So müssen Lehrkräfte die im Bereich NaWi und Sport tätig sind alle 4 Jahre (wo in jedem anderen außerschulischen Bereich 2 Jahre angesetzt werden...) aufgefrischt werden. Meines Erachtens gab es bezüglichlich Klassenfahrten auch eine Regelung bzw. die (in diesem Fall stichhaltige) Annahme, dass man als Schule Verpflichtet sei dort auch mindestens einen Ersthelfer vorzuhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von madhef () aus folgendem Grund: EDIT: Wurstfingernachbearbeitung

    • Offizieller Beitrag

    3. Die UKH gibt Berechtigungsscheine raus. Diese sind auf 10% des Kollegiums in 2 Jahren ausgelegt. Gerüchteweise kriegt man auch 15% durch.

    Und zuerst müssen innerhalb dieser 10% die Sportlehrer ausgebildet werden.

  • Und zuerst müssen innerhalb dieser 10% die Sportlehrer ausgebildet werden.

    Der UKH ist das letzlich egal. Doch macht dies natürlich aus schulischer Sicht Sinn, wenn man aufgrund der Regelungen AufsVO sowieso die Sport und NaWi-Kräfte ausbilden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Der UKH ist das letzlich egal. Doch macht dies natürlich aus schulischer Sicht Sinn, wenn man aufgrund der Regelungen AufsVO sowieso die Sport und NaWi-Kräfte ausbilden muss.

    Dann müsste es sich in den letzten 7 Jahren seit meinem Sicherheitsbeauftragtenlehrgang bei der UKH geändert haben, damals war der Stand 10%, aber Sportlehrer müssen vorrangig, andere Lehrkräfte nur, wenn die 10% noch nicht ausgeschöpft sind. Ich weiß das ziemlich genau, weil wir damals 0% an der Schule hatten und ich mich darum gekümmert habe, dass wir die Gutscheine bekommen.

  • Dann müsste es sich in den letzten 7 Jahren seit meinem Sicherheitsbeauftragtenlehrgang bei der UKH geändert haben,


    Die Vergabepraxis der UKH hat ich seit damals 3 oder 4 Mal geändert. Eine zwingende Vorgabe der UKH für die Berechtigungsscheine gab es nie - aber (unabhängig vom Kostenträger) der Wunsch, dass die Sportlehrer entsprechend ausgebildet sind. Und auch heute noch wird man dir sagen, dass man es gerne hätte wenn die Sportlehrer vorrangig mit EH-Kursen bestückt werden. Ist einfach ein Frage der Unfallhäufigkeit (bzw. der daraus resultierenden Kostenhöhe).

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