Versetzung Beamte

  • Sächsische KollegInnen bis 42 dürfen ja nun auf eine Verbeamtung hoffen. Dabei kam die Frage auf, ob die Situation ausgenutzt werden wird, um Stellen in ländlichen Gebieten zu besetzen. Müssen (jetzt noch) Angestellte in Städten damit rechen, in 2 Stunden entfernte Bergdörfer versetzt zu werden oder geht das nicht so leicht? Und bekommt dann jeder eine "Planstelle" (was immer das genau ist) anstatt der Stelle, auf der er gerade arbeitet?


    Nicht, dass Sachsen selbst schon wüsste, wie und was aber so im Vergleich mit anderen Bundesländern habt ihr sicher den besseren Durchblick.

  • Es scheint ein bayerisches Phänomen zu sein, dass eine Versetzung in ländliche Gebiete (z. B. Niederbayern, Bayerischer Wald) zumindest für durchschnittliche Grund- und Mittelschullehrer kaum oder erst nach mehreren Jahren Einsatz in Oberbayern - besonders München - drin ist. Da muss man verheiratet sein, (am besten mehrere) Kinder haben und eine unbefristete Arbeitsstelle des Ehepartners in der Wunschregion nachweisen. Wie ich schon einmal geschrieben habe, kenne ich keinen einzigen Kollegen in unserer Region (und habe auch noch von keinem gehört), der nicht freiwillig hier wäre. Als ich mit dem Referendariat fertig wurde, blieb man als Verheiratete in Niederbayern, nun hilft Heirat allein auch nicht mehr.

  • @Felis1, das verstehe ich nicht. Soll das heißen, dass München nicht beliebt ist? Dass tendenziell lieber auf dem Land unterrichtet wird? Oder ging es um unbeliebte Schulen?


    Also Bayern, Versetzung gegen den Willen durchaus möglich, NRW eher nicht. Stimmt das so?

  • Im Jahrgang unserer letzten Lehramtsanwärterin wurden 9 der 11 Junglehrer nach Oberbyern geschickt. Von den 9 kamen 7 nach München/Stadt. Und keiner wollte freiwillig da hin.
    Ich sage ja, es scheint ein (nieder)bayerisches Phänomen zu sein.
    Eine Bekannte von mir ging vor 15 Jahren freiwillig nach München, weil ihr Mann dort eine Arbeitsstelle angeboten bekam (Banker). Da durfte sie sich den Stadtteil aussuchen, weil sie es ja schließlich freiwillig macht. Nachdem er eine passende Stelle in unserer Gegend bekommen hatte, waren sie schnell wieder da.

  • Karl-Dieter
    Da muss ich Dich leider entäuschen, so ist es im Bereich Grundschule in NRW mehrfach zu solchen Versetzungen gekommen.
    Darüber hinaus sehe ich im Rahmen der auslaufenden Schulen in den lândlichen Flächengebieten eine zunehmende Gefährdung, da schlichtweg wohnortnah nicht hinreichend laufbahngleiche Stellen zur Verfügung stehen.
    https://www.news4teachers.de/2…-unruhe-in-den-kollegien/

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Versetzungen "gegen den Willen" sind aber innerhalb eines bestimmten Radius (oder?!) Egal ob NRW oder Bayern. Das Problem in Bayern ist ja die Erstzuweisung, die in der Regel nie passt.
    Aber im späteren Berufsleben werden Beamte nicht nach Lust und Laune von Münster nach Köln versetzt.


    Bei uns in der Nähe hat eine Schule zugemacht, klar, es gibt jetzt Versetzungen mit ca. 20-30 km, wobei jeder die Möglichkeit hat, Wünsche zu äußern, um die Wege nicht unnötig zu verlängern, usw..


    chili

  • Versetzungen "gegen den Willen" sind aber innerhalb eines bestimmten Radius (oder?!) Egal ob NRW oder Bayern. Das Problem in Bayern ist ja die Erstzuweisung, die in der Regel nie passt.

    Ja, das stimmt schon. Der "Radius" ist der Schulamtsbezeirk und der kann ganz schön groß sein, wenn man auch noch im Nachbarlandkreis wohnt und trotz diverser Versetzungsanträge auch in den nächsten Jahren vermutlich nicht näher nach Hause kommt. Innerhalb unseres Schulamtsbezirkes wird man recht lustig hin und her versetzt, normalerweise nicht von einem Ende ins andere. Aber wenn es eben zur Landkreisgrenze schon 20 km sind und dann noch 20-30 km drauf kommen, dann ist das schon eins Stück. Und wie gesagt: Ohne Aussicht, dass es sich den nächsten Jahren großartig verändert.

  • Bei Versetzungsregelungen wird eigentlich kein Unterschied zwischen (unbefristet) Tarifbeschäftigten und Beamten gemacht (so in NRW, aber wird überall so sein, weil im TV-L ja x-Hinweise auf das Beamtenrecht sind)


    Tarifbeschäftigte sind sicherlich sogar eher 'unter Druck' zu setzen...(z.B. hinsichtlich Kündigung - das geht seit dem TV-l einfacher, als man so gemeinhin denkt)

  • Tarifbeschäftigte haben die Möglichkeit ggf. arbeitsgerichtlich gegen eine Versetzung zu klagen und das mit aufschiebender Wirkung. Das Gericht urteilt dann über die Zumutbarkeit. Bei Beamten gestaltet sich dies schwieriger.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nö, Beamte haben den Schutz des Verwaltungsrecht...und können da klagen (i.d.R. ist der Schutz durch das Verwaltungsrecht weitreichender - die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten ist ja auch stärker als gegenüber einem Tarifbeschäftigten)

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