Beschwerde über SL

  • Hey,
    ich kann nicht genau beschreiben, was vorgefallen ist, aber ich möchte mich über unsere SL beschweren. Genauer gesagt über ein Mitglied. Weiß aber nicht, wo ich das (möglichst sicher anonym) machen kann.
    Danke im Voraus.

  • Das stimmt so nicht!


    Beschwerden werden in jeder Bez.Reg. (Ich spreche für NRW.) bearbeitet. Dies muss auch keinen formalen Vorgaben entsprechen und kann mündlich erfolgen (per Telefon). Dazu würde ich unverbindlich anrufen und mich erkundigen. Wie gesagt, es gibt klare Vorgaben dazu! Hier ein hilfreicher Link: https://www.tresselt.de/beschwerden/ (bitte alles lesen, auch wenn der Artikel lang ist!)
    Alles Gute!

  • Ich finde Beschwerden absolut legitim, wenn alle Versuche einer Schlichtung/einer Einigung/eines konstruktiven Austauschs (zur Not mit Mediator/in) gescheitert sind und man sich in einer Sackgasse befindet. Tatsächlich sollte dies der letzte Schritt, nicht der 1. sein! Und meistens weiß der Aggravator schon, was mit wem das „Problem“ ist.

    • Offizieller Beitrag

    Anonyme Beschwerden werden hier in den Ämtern nicht bearbeitet und ich / mein Gremium nehmen solche auch nicht entgegen.


    Sollte irgendwas im Bereich eines Straftatbestandes angezeigt werden, MIT Beweislage, könnte ich mir vorstellen, dass der Amtsjurist um eine Stellungnahme bittet oder etwas überprüft. Bei allem Zwischenmenschlichen ist das ausgeschlossen.
    Kein Mensch - und das ist auch gut so! - geht Beschuldigungen nach, die nicht substantiell nachgewiesen werden können, von irgendwem anonymen. Und dass ein Beschuldigter auch ein Recht darauf hat, dass a) der Tatsbestand und b) die Quelle desselben genannt wird, das halte ich für recht selbstverständlich, wollen wir für uns ja auch, wenn es Beschwerden gibt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Im Sinne des Opferschutzes sollten Beschwerden nachgegangen werden.
    Ich habe nochmal nachgeschaut, anonym könnte ich tatsächlich nicht finden - das stimmt. Aber unter Beweislage ist auch eine Zeugenaussage zu verstehen. Wichtig finde ich anzumerken, dass es bei uns auch telefonisch geschehen kann. Wenn bspw. viele Beschwerden über ähnliche Sachlagen eingehen, kann die Bez.Reg. dahingehend schlichtend bzw. beratend der Sl gegenüber einwirken.

  • Ich stelle mir gerade vor, ich hätte einen Zettel auf dem Lehrerpult liegen: "Herr X hat mir in den Ausschnitt geglotzt. Außerdem hat er dies und jenes zu mir gesagt. Ich wollte mich mal anonym beschweren."


    Hm, was außer wegschmeißen sollte ich mit dem Zettel?


    Lies doch mal im Netz nach, wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde aussehen muss. Formlos, fristlos, fruchtlos oder so ähnlich...

  • Annonym geht nicht.
    Soviel Mut, hinter seiner Beschwerde zu stehen, sollte man als Erwachsener aufbringen.


    Ich finde, man sollte - bevor man sich bei anderen über jemanden beschwert - immer zuerst selbst mit dieser Person gesprochen haben.


    Wenn man das aus welchen Gründen auch immer nicht möchte, hat man kein (moralisches) Recht, es gegenüber anderen zu tun. Ich meine natürlich vor allem Vorgesetzte. Dass man bei vertrauten Personen mal Dampf ablässt, finde ich normal.


    Von Eltern meiner Schüler erwarte ich auch, dass sie zuerst zu mir kommen, wenn sie ein Problem mit mir haben, und nicht sofort zur Schulleitung laufen (bzw. anonyme Briefe schreiben oder so).

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    Einmal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Ich finde, man sollte - bevor man sich bei anderen über jemanden beschwert - immer zuerst selbst mit dieser Person gesprochen haben.


    Wenn man das, auch welchen Gründen auch immer nicht möchte, hat man kein (moralisches) Recht, es gegenüber anderen zu tun. Ich meine natürlich vor allem Vorgesetzte. Dass man bei vertrauten Personen mal Dampf ablässt, finde ich normal.


    Von Eltern meiner Schüler erwarte ich auch, dass sie zuerst zu mir kommen, wenn sie ein Problem mit mir haben, und nicht sofort zur Schulleitung laufen (bzw. anonyme Briefe schreiben oder so).

    Ich bin da voll bei dir, möchte das aber noch verstärken. Es gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, zunächst mit der betreffenden Person zu sprechen, sondern auch die Gehorsamspflicht, sofern es sich um Beamte handelt. Diese beinhaltet nicht nur das Befolgen von Dienstanweisungen (sofern nicht klar rechtswidrig), sondern auch die Beratung und Unterstützung von Vorgesetzten. Leider hat safari123 keine Einlassung zum Hintergrund der Beschwerde gemacht, insofern ist leider unklar, ob es sich um Dienstanweisungen oder persönliches Verhalten handelt.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt sieht das Beamtenrecht genau das aber wieder anders: die Beschwerde über den Vorgesetzten ist die einzige Beschwerde, für die der Dienstweg nicht einzuhalten ist.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Jetzt sieht das Beamtenrecht genau das aber wieder anders: die Beschwerde über den Vorgesetzten ist die einzige Beschwerde, für die der Dienstweg nicht einzuhalten ist.

    Ja, daher hatte ich auf die fehlende Einlassung von safari hingewiesen. Hinter "beschweren" versteckt sich bei Lehrkräften nicht selten eine Unzufriedenheit mit Anweisungen o.ä.. So jedenfalls mein Eindruck bisher. Und dafür bedarf es keiner Beschwerde über Vorgesetzte, sondern eines Gesprächs. Ansonsten greift natürlich das von dir gesagte.

Werbung