Physik fachfremd unterrichten

  • Hey,
    mich interessiert zurzeit eine wichtige Frage: Darf man fachfremd Physik unterrichten oder braucht man dafür nicht die Strahlenschutz-Fortbildung?


    Danke!
    LG



    Edit (chili/Mod): Titel ergänzt

  • Für "normalen" Physikunterricht musst du nicht Strahlenschutzbeauftragte/r sein.


    Es gibt bestimmte Experimente, die du nur als Strahlenschutzbeauftragte/r durchführen darfst, aber längst nicht jede Physik-Lehrkraft ist auch Strahlenschutzbeauftragt.


    (Und: Die Fortbildung allein reicht nicht. Es muss auch eine "Bestellung" erfolgen.)

  • Es hat auch nicht jede Physiksammlung radioaktive Strahler. Unsere hat keine. Die meiner vorherigen Schule schon.
    Daher habe ich meine Strahlenschutzfortbildung auch nicht aktualisiert (muss man ansonsten alle paar Jahre).

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Bei uns bekommen jeweils die Physik-Lehrķräfte des 10. Jahrgangs die Strahlenschutzbelehrung durch unsere Strahlenschutzbeauftragte. Dann dürfen wir Experiment mit Strahlern zeigen.
    Einmal waren wir so knapp, dass eine Kollegin fachfremd in Jg. 10 war (wird sonst vermieden). Da habe einmal ich und einmal eine Fachkollegin mit ihr Unterricht getauscht und die Experimente gezeigt.
    Ich weiß allerdings nicht, ob sie es nicht durfte oder es sich nicht zugetraut hat.

  • Rein interessehalber: Wie ist das mit Elektrizität? Realistisch betrachtet geht doch von Strom eine viel höhere Gefahr aus. Wir dürfen ohnehin nur mit Strahlungsquellen arbeiten, die nicht genehmigungspflichtig sind und dafür braucht es keine Strahlenschutzbelehrung. Sollte eigentlich in Deutschland genauso sein, nicht?

  • Genau, bei uns kommt aus den Schüler-Spannungs-Versorgungs-Geräten (SSVG) nicht mehr als 12 V raus.


    Von der DGUV:


  • In Hessen müssen Lehrer "fachkundig" sein, um NW zu unterrichten.
    Ich finde die Formulierung etwas schwammig und habe auch schon unterschiedliche Interpretationsweisen mitbekommen.
    Für eine SL bedeutet das die tatsächliche Fakultas in diesem Fach, andere SL gehen bei der Fakultas in einem NW Fach davon aus, dass man auch andere unterrichten kann

  • Ich meinte jetzt eigentlich wie das für die unterrichtende Lehrperson geregelt ist. Für jemanden der keine Ahnung hat kann ein Demonstrationsexperiment mit Hochspannung lebensgefährlich werden.

  • @Wollocken80
    "Speziell für Lehrkräfte" gibt es da meines Wissens nach nichts.


    Aber: Zumindest für Rheinland-Pfalz weist das zuständige Ministerium gelegentlich auf die geltenden allgemeinen Bestimmungen zur Sicherheit im Unterricht (Schreiben für RLP aus dem Jahr 2016) hin.
    Diese Umfassen auch das Arbeitsschutzgesetz. Darin ist Sinngemäß geregelt, dass der Arbeitgeber Aufgaben nur an dafür geeignete Personen übertragen darf. Entsprechend darf auch ein Arbeitgeber nur Arbeiten ausführen, für die er geeignet ist.


    Ein Problem tritt allerdings auf, wenn weder die eine noch die andere Seite eine Gefahr nicht erkennt.
    Beispiel aus der Praxis: Elektronen werden im Fadenstrahlrohr munter beschleunigt - ohne zu berücksichtigen, dass dabei ionisierende Strahlung entsteht (Beschleunigungsspannung > 5 kV). "Radioaktive Stoffe" hätte die Lehrkraft nicht angefasst - aber so ein paar Elektronen ...

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