Fahrtkosten umlegen

  • Keine Ahnung, wie legal das ist. A G'schmäckle hat's aber auf jeden Fall. Warum sollte sich aber überhaupt die Mühe machen, so etwas zu initiieren? Irgendjemand muss sich auch um ein solches Verfahren kümmern. Warum, frage ich, warum?

    Wenn es eine freiwillge Spende ist, kann es verweigert werden. Wie wird damit umgegangen, wenn einige Eltern die "freiwillige Spende" verweigern? Es kann dann ja keinerlei Sanktionen der Schule geben.

  • Aus den letzen Jahren gibt es zu den Fragen verschiedene Gerichtsentscheidungen:


    VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 20.7.2016, 4 S 830/15
    Der Dienstherr darf mindestens in BaWü die Beschäftigten abfragen, ob sie freiwillig auf die Fahrtkosten verzichten. Es wäre wohl Aufgabe der Personalvertretungen, dass die SL nicht unzulässig auf die Beschäftigten einwirkt, dass sie "freiwillig"... Ggf. ist relativ schnell strafbare Nötigung im Spiel. Vielleicht bremst der Hinweis auf StGB 240 Abs. 3 und die strafverschärfende Wirkung von StGB 240 Abs. 4 Ziff 2 die SL in ihrem Einwirken auf die Beschäftigten etwas.
    Der VGH Bayern sah es als unzulässig an, die Beschäftigten in die Bedrängnis des "freiwilligen" Verzichts zu bringen und hat auch den nachträglichen Wideruf des freiwilligen Verzichts gebilligt. (VGH München 14 B 04.3576)



    Aber egal wie: Es ist unzulässig von den Beschäftigten den Verzicht auf die Reisekosten zu verlangen, oder den Verzicht anzuordnen.


    In Bayern regeln die:


    Reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen, Kollegs, Studienkollegs und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern KWMBl. I 1998 S. 421 zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (KWMBl I S. 260)



    3.3  Reisekostenvergütung aus Anlass von Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen, auswärtigen Schulsportfesten sowie Schulskikursen und Schullandheimaufenthalten


    3.3.1  Reisen von Lehrkräften und Förderlehrern außerhalb des Dienstortes aus vorstehendem Anlass sind Dienstreisen im Sinne des BayRKG; die Lehrkräfte und Förderlehrer erhalten daher Reisekostenvergütung nach Maßgabe dieses Gesetzes, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.




    Eine Umlage der Kosten auf die Schülereltern ist im weiteren nicht vorgesehen (auch nicht indirekt durch die Nutzung von Freiplätzen). Das würde für Volksschulen und Berufsschulen auch Bay. Verfassung Art.129 Abs 2 und bei diesen und allen anderen öffentlichen Schulen SchFG Art. 2 widersprechen.


    Die KMBeK Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9. Juli 2010 Az.: II.1-5 S 4432-6.61 208Ziffer 3.9 :
    Die für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu tragen und müssen sich in einem zumutbaren Rahmen halten.


    Weiter oben im Thread wird die Postion eines MB's dargestellt. Die Originalverlautbarung würde mich interessieren (Für nicht bay. Mitleser: MB's sind so etwas wie "DIE" Schulaufsichtsbeamten für Gym, RS und FOS/BOS auf Ebene des Regierungpräsidiums).



    Wenn man es anders wollte, dann wäre es relativ einfach. Man müsste halt das Gesetz und ggf. die Verfassung ändern.


  • Weiter oben im Thread wird die Postion eines MB's dargestellt. Die Originalverlautbarung würde mich interessieren (Für nicht bay. Mitleser: MB's sind so etwas wie "DIE" Schulaufsichtsbeamten für Gym, RS und FOS/BOS auf Ebene des Regierungpräsidiums).



    Wenn man es anders wollte, dann wäre es relativ einfach. Man müsste halt das Gesetz und ggf. die Verfassung ändern.

    Eine schriftliche Verlautbarung dazu gibt es meines Wissens nicht. Der oben genannte Vorschlag wurde unserem SL telefonisch vom MB mitgeteilt.

  • Eine schriftliche Verlautbarung dazu gibt es meines Wissens nicht. Der oben genannte Vorschlag wurde unserem SL telefonisch vom MB mitgeteilt.

    Wäre ja auch nicht besonders schlau, so etwas schriftlich anzuweisen...


    Auch schön, dass hier offensichtlich von "Vorschlag" geredet wird und nicht von "Anweisung".


    Dann ist auch klar, wer im Zweifel die A...-Karte gezogen hat, wenn's schiefgeht.


    Also: Gar nicht erst drauf einlassen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und überhaupt. Wo gibt es denn das noch im öffentlichen Dienst, dass die Beamten Spenden sammeln für ihre Dienstreisen. Oder andere windigen Finanzierungstricks. Nee, die lassen sich die Rese genehmige und wissen dann, das auch das Geld dafür da ist. Das Ganze ist lächerlich.

  • Das von mir zitierte Urteil ist jetzt veröffentlicht.


    https://www.bverwg.de/231018U5C9.17.0


    Schöner Satz aus dem Urteil (Randnummer 11):
    "Der Kläger [Lehrkraft] wurde durch die mit der Genehmigung der Klassenfahrt als einer Dienstreise verbundene Abfrage, ob er für den Fall nicht ausreichender Haushaltsmittel auf die ihm zustehende Reisekostenvergütung (teilweise) verzichte, einem Interessenkonflikt ausgesetzt, der mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn [Land Ba-Wü] nicht vereinbar war."

  • Solltest du tatsächlich nicht gemerkt haben, dass der Wortbestandteil "frei" in "Freiplatz" gelogen ist? Reisenunternehmen verdienen ihr Geld nicht damit, dass sie Lehrer kostenlos befördern oder verpflegen. Sie kalkukieren die Presie so, dass sie so tun könnten, als ob sie etwas "frei" anbieten. In Wirklichkeit wird es von den Schülern bzw. Eltern bezahlt. Das ist eine Umlage.


    Eine solche Pauschalisierung ärgert mich immer sehr.


    Sicher gibt es Anbieter, die es so handhaben, wie Du beschreibst. Aber es gibt - selbstverständlich - auch Anbieter, die auf einen Teil ihres Gewinnes verzichten, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Da gibt dann der Umfang, in dem sie häufiger gebucht werden als ihre Mitbewerber, den Ausschlag. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Umlage!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Steffi1989 ()

  • ...oder vielleicht hast du ja konkrete Beispiele Steffi1989, die man diskutieren könnte?


    Rein aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive macht ein Verzicht auf einen Teil des Gewinns höchstens dann Sinn, wenn die Kosten dennoch gedeckt wären (eher unwahrscheinlich in einem derart hart umkämpften Markt mit entsprechend eng kalkulierten Preisen und Gewinnmargen) als kurzfristige Werbemaßnahme oder eben die reduzierte Gewinnmarge an anderer Stelle wieder reingeholt wird.
    Nein, höhere Buchungszahlen reichen bei den meisten Anbietern nicht aus bzw.wenn es wirklich nur noch um schiere Masse geht wird das Angebot entsprechend miserabel und eher so eine Busverkaufsfahrtsgewinnreise aka "Kauf gefälligst oder du darfst nicht heim". Da könnte man natürlich auf den ersten Blick auch behaupten, die Anbieter würden auf Gewinne verzichten, die Realität zeigt aber, dass diese Gewinne anderweitig gesichert werden.


    Bei Klassenfahrten heißt "an anderer Stelle wieder reinholen" dann eben, dass Lehrer"frei"plätze umgelegt werden auf die Preise für teilnehmende Schüler (Nötigung wie auf der klassischen Kaffeefahrt scheidet halt aus), im Paket angebotene Ausflüge bei Buchung vor Ort etwas günstiger gewesen wären, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich sollte wohl noch einmal wiederholen, dass die Reiseveranstalter mitunter beide Optionen anbieten und sehr offen sagen, dass bei Freiplätzen der Beitrag für die Schüler eben entsprechend steigt.
    Dieses Geschäft ist hart umkämpft, da gibt es in der Regel nichts zu verschenken.

  • Ist mir zumindest klar Bolzbold, aber danke für die Präzisierung. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine solche Pauschalisierung ärgert mich immer sehr.

    Ja. Pauschalisierungen sollte man pauschal ablehnen.



    Sicher gibt es Anbieter, die es so handhaben, wie Du beschreibst. Aber es gibt - selbstverständlich - auch Anbieter, die auf einen Teil ihres Gewinnes verzichten, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Da gibt dann der Umfang, in dem sie häufiger gebucht werden als ihre Mitbewerber, den Ausschlag. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Umlage!!

    Dummes Zeug. Egal, welche anderen Kriterien der Anbieter zu Grunde liegt, er muss so kalkulieren, dass er aus den Einnahmen die Kosten decken kann. Wenn die Einnahmen nur aus dem bestehen, was die Schüler bzw. Eltern zahlen, müssen daraus auch die Kosten für den Transport, die Unterbringung und die Verpflegung der Lehrer gedeckt werden.


    Das kann man sich schön reden, das ändert aber nichts an den Fakten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich sollte wohl noch einmal wiederholen, dass die Reiseveranstalter mitunter beide Optionen anbieten und sehr offen sagen, dass bei Freiplätzen der Beitrag für die Schüler eben entsprechend steigt.
    Dieses Geschäft ist hart umkämpft, da gibt es in der Regel nichts zu verschenken.

    Bei uns z.B. dürfen keine Freiplätze angenommen werden, da müssen dann die Kosten auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Bzw. die Schüler profitieren dann von dem günstigeren Preis.
    Das ist für die meisten Unternehmen kein Problem - war immer nur ein Anruf und dann wurde die Rechnung geändert.

  • Das ist für die meisten Unternehmen kein Problem - war immer nur ein Anruf und dann wurde die Rechnung geändert.

    Ich find's schon nervig, dass die meisten Reiseveranstalter zunächst nur Preise mit "Frei"plätzen ausweisen und man erst nachfragen muss, damit die Lehrerplätze getrennt ausgewiesen werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich find's schon nervig, dass die meisten Reiseveranstalter zunächst nur Preise mit "Frei"plätzen ausweisen und man erst nachfragen muss, damit die Lehrerplätze getrennt ausgewiesen werden.

    Ich telefoniere meist eh einige Male mit dem Anbieter um z.B. Programmpunkte zu buchen, da erwähne ich das direkt. Ist jetzt kein Mehraufwand für mich.

  • In Bayern dürfen wir nicht aktiv nach Freiplätzen für Lehrer fragen. Angebotene freie Plätze jedoch dürfen angenommen werden.

    Interessant. Bei uns (auch Bayern) war die Richtlinie der Schulleitung, dass wir keine Freiplätze annehmen dürfen, da diese eben Mehrkosten für die Schüler bedeuten würden und das Probleme geben könnte, falls sich ein Elternteil beschweren würde. Da wir so ja auf Kosten der Schüler reisen.


    Aber nachdem ich bisher immer alle Fahrtkosten erstattet bekommen habe, hatte ich bisher auch kein Problem damit meine Freiplätze umzulegen.

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