Dass wir aber Fahrten begleiten (auf Kosten unseres Arbeitgebers) ist zumindest in BY nicht irgendwie "freiwillig", sondern eben Teil des Jobs.
Sie sind dann NICHT Teil des Jobs, wenn der Dienstherr sie nicht bezahlt. Und nur darum ging es.
Gruß !
Dass wir aber Fahrten begleiten (auf Kosten unseres Arbeitgebers) ist zumindest in BY nicht irgendwie "freiwillig", sondern eben Teil des Jobs.
Sie sind dann NICHT Teil des Jobs, wenn der Dienstherr sie nicht bezahlt. Und nur darum ging es.
Gruß !
Ich will jetzt nicht den Korinthenkacker spielen und in der Sache hast du ja auch völlig recht (kein eigenes Geld in die Hand zu nehmen). Aber - in angemessenem Umfang - auch Klassenfahrten und Exkursionen zu begleiten, bedeutet eben nicht, die "Freizeit" zu opfern, sondern ist schlicht Teil des Jobprofils, s. LDO §4:
"Die Teilnahme an Schülerfahrten (u. a. Schullandheimaufenthalten, Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen und Schulskikursen) oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft."
Dass die Einhaltung der Arbeitszeitverordnung und eine angemessene Unterbringung und Verpflegung (vergleichbar mit Dienstreisen in der Wirtschaft) bei Klassenfahrten häufig nur bedingt gegeben sind, ist auch klar und wäre eine eigene Diskussion wert. Dass wir aber Fahrten begleiten (auf Kosten unseres Arbeitgebers) ist zumindest in BY nicht irgendwie "freiwillig", sondern eben Teil des Jobs.
Was ist ein "angemessener Umfang"?
Da ich Exkursionen und Klassenfahrten für sehr sinnvoll halte, fahre ich trotz meiner Teilzeitbeschäftigung regelmäßig weg. Deshalb gilt FÜR MICH tatsächlich, dass ich sehr viel Freizeit dafür opfere, mehr als so manche Vollzeit-Lehrkraft. Wenn ich schon dazu bereit bin, sollen zumindest keine Kosten anfallen.
Leider? Was ist denn daran so schlimm, dass die Fahrtkosten der Lehrer nicht auf die Schüler/Eltern umgelegt werden?
Die Ablehnung des Forums bedeutet lediglich, dass Freiplätze nicht den Lehrern zustehen. Das verkompliziert so manches (Eintritte, Busangebote etc) und verschärft eben die angespannte Haushaltslage des Reisekostenetats.
Davon völlig unberührt ist die Fahrtkosten-Umlage.
So wie ich das seit Jahren beobachte, findet man bei den neuen Lehrergenerationen eine zunehmend professionellere Einstellung zum Beruf, verglichen mit dem blauäugigen Idealismus der alten Zeit.
Aber sicherlich spielt da auch die Mentalität im individuellen Lehrerkollegium.
Bei uns verhalten sich die jungen Kollegen ganz ähnlich, wie Eugenia das beschreibt. Von einer zunehmend professionelleren Einstellung zum Beruf kann ich persönlich an meiner Schule nichts sehen. Hier findet von jünger werdender Lehrergeneration zu Lehrergeneration verstärkt der Wettkampf statt, wer der beliebtere, "coolere" Lehrer ist. Die Abizeitung mit ensprechenden Rankings stellt für diese Gruppe das wichtigste Feedbackinstrument dar und wird wochelang vorher erwartet und bis zum Schuljahresende diskutiert. Diese Kolleginnen und Kollegen fahren auch bereitwillig schon am Samstagmorgen los und kommen erst am Sonntagabend, eine Woche später, zurück, weil es doch so schön ist. Oder sie fahren mit ihrer Klasse auch mal "privat" über das Wochenende weg, so zur Verbesserung der Gruppendynamik.
Gleichzeitig sind es aber auch diese Kollegen, die sich bei jeder Aufsicht etc. massiv über ihre Arbeitsbelastung beschweren und dann genau auf dieses besondere Engagement verweisen. Dem Gesamtkollegium erweisen sie damit natürlich einen Bärendienst.
Das war 2005, als ich angefangen habe, nicht anders mit uns "jungen Wilden". Der Unterschied damals war nur, dass 2/3 des Kollegiums damals aus etablierten, seit 15 Jahren im eigenen Saft kochenden KollegInnen bestand, das uns jungen Wilden SEHR deutlich gemacht hat, was es von derartigen Formen von Überenagement und überall "hier" schreien hielt. Das war die berüchtigte "(Ober)Studienratsmentalität". Da hätte man den Eindruck haben können, die 68er hätten niemals stattgefunden.
Gleichzeitig sind es aber auch diese Kollegen, die sich bei jeder Aufsicht etc. massiv über ihre Arbeitsbelastung beschweren und dann genau auf dieses besondere Engagement verweisen.
Das ist die Stelle, an der man die Diskussion führen muss. Ich befürchte, junge Kollegen, müssen Neinsagen und das Doseiren des Engegenaments auf ein vernüftiges Maß erst lernen. Helfen wir ihnen dabei, bevor ihr Gesundheitszustand das macht.
Ein Teil des Stresses, der mir eine lebensbedrohliche Erkrankung eingebracht hat, war auch selbstgemacht. Das ist ein Beispiel, das ich glaubhaft anführen kann.
sondern ist schlicht Teil des Jobprofils, s. LDO §4:
"Die Teilnahme an Schülerfahrten (u. a. Schullandheimaufenthalten, Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen und Schulskikursen) oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft."
Was in so einer "Ordnung"(?) steht, muss sich Abwägung mt anderen rechtsgütern gefallen lassen. Ob mn das machen muss, nur weil der Dienstherr es aufschreibt, halte ich noch nicht für abschließend geklärt.
bedeutet eben nicht, die "Freizeit" zu opfern
Wenn dann richtig. Eigentlich müsste schon bei Anordnung der Fahrt feststehen, wie die anfallenden Überstunden ausgeglichen werden sollen. Sie werden aber noch nicht mal erfasst. So ist es dann doch Freizeit, die systematisch in die Fahrten eingebracht wird.
Die Ablehnung des Forums bedeutet lediglich, dass Freiplätze nicht den Lehrern zustehen.
... sondern den Schülern, die bzw. deren Eltern dafür bezahlen. Dass man so etwas "feststellen" muss ist ja schon absurd.
Das verkompliziert so manches (Eintritte, Busangebote etc) und verschärft eben die angespannte Haushaltslage des Reisekostenetats.
Vielleicht sollte man nur Fahrten unternehmen, die vom Etat gedeckt sind.
Davon völlig unberührt ist die Fahrtkosten-Umlage.
Solltest du tatsächlich nicht gemerkt haben, dass der Wortbestandteil "frei" in "Freiplatz" gelogen ist? Reisenunternehmen verdienen ihr Geld nicht damit, dass sie Lehrer kostenlos befördern oder verpflegen. Sie kalkukieren die Presie so, dass sie so tun könnten, als ob sie etwas "frei" anbieten. In Wirklichkeit wird es von den Schülern bzw. Eltern bezahlt. Das ist eine Umlage.
Was in so einer "Ordnung"(?) steht, muss sich Abwägung mt anderen rechtsgütern gefallen lassen. Ob mn das machen muss, nur weil der Dienstherr es aufschreibt, halte ich noch nicht für abschließend geklärt.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber so einfach kann man es sich dann doch nicht machen. Hat man Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung zur Teilnahme an einer Fahrt, so muss (!!!) der Dienstherr hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Und ja, solange diese Anordnung des Dienstherren besteht und nicht als rechtswidrig erkannt wurde, muss sie auch befolgt werden. Das liegt nicht im Ermessen der Lehrkraft selbst.
Ansonsten bin ich bei dir, die notwendigen Kosten für derartige Dienstreisen sind selbstverständlich vollständig vom Dienstherren zu tragen, auch wenn man dafür in Vorleistung geht.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber so einfach kann man es sich dann doch nicht machen.
Wer macht sich's einfach?
Hat man Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung zur Teilnahme an einer Fahrt, so muss (!!!) der Dienstherr hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Und ja, solange diese Anordnung des Dienstherren besteht und nicht als rechtswidrig erkannt wurde, muss sie auch befolgt werden. Das liegt nicht im Ermessen der Lehrkraft selbst.
Soweit. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die meisten Schulleiter keine Lust haben, dass bis zum Ende durchzuexerzieren. Die Andeutung einer rechtlichen Prüfung dürfte oft schon reichen. Bei uns ist es einfach, wer Lust hat fährt. Der Rest wird in Ruhe gelassen. Insofern kann ich es mir durchaus einfacher machen, als Kollegen, die gegen ihren Willen fahren müssen.
Ansonsten bin ich bei dir, die notwendigen Kosten für derartige Dienstreisen sind selbstverständlich vollständig vom Dienstherren zu tragen, auch wenn man dafür in Vorleistung geht.
Für die Vorleistung sehe ich keine Rechtgrundlage. Wenn mich jemand auf eine Fahrt schicken will, muss er kucken, wo die Kohle herkommt. Von meinem Konto jedenfalls nicht, auch nicht leihweise.
Ach, und was die "Lösung" mit den Steuern anbetrifft, so halte ich die für rechtsmissbräuchlich. Die Absetzbarkeit von der Steuer dient dazu, Kosten des Arbeitnehmers zu mildern, nicht die des Arbeitgebers/Dienstherren. Wenn eine Schulleitung vorschlägt, sich ausgelegtes Geld (anteilig) aus dem falschen Topf erstatten zu lassen, ist das schon ein grobes Fowl.
Vielleicht sollte man nur Fahrten unternehmen, die vom Etat gedeckt sind.
Wie kommt man bloß auf so eine exotische, völlig neuartige Idee!?
Was ist ein "angemessener Umfang"?
Es ist relativ offensichtlich, dass TZ-Lehrkräfte oft nicht in dem Maß entlastet werden, wie es ihrem Stundenmaß entspricht, weil bestimmte Tätigkeitsbereiche nur schwer skalierbar sind. Dennoch versuche ich bei uns, das so transparent wie möglich zu machen und das heißt für mich z.B.
- Wenn Vollzeitlehrkräfte eine Fahrt mit Übernachtung pro Jahr begleiten (das ist die Regel), fährt jemand mit 50% TZ nur alle zwei Jahre, jemand mit 30% nur alle drei Jahre (außer die Lehrkraft wünscht es sich anders, das ist dann aber ein anderes Thema --> wann muss man jemanden vor sich selbst schützen).
- Wenn jemand 50% TZ arbeitet, muss er auch nur auf die Hälfte der Konferenzen kommen (bestimmte sind Pflicht, d.h., dass diese Lehrkräfte dann i.d.R. bei pädagogischen Konferenzen, Schulentwicklungstagen, etc. nicht oder nur verkürzt anwesend sein müssen).
- Wenn jemand 50% TZ arbeitet, hält er auch nur die Hälfte an Aufsichten und nicht mehr als die Hälfte der Vertretungsstunden, die von VZ-Lehrkräften erwartet werden.
- TZ-Lehrkräfte mit weniger als 80% bekommen keine Klassleitungen.
Was "angemessen" ist, entscheidet also zunächst die Lehrerkonferenz zusammen mit der Schulleitung, dem Schulforum und dem Personalrat für die beispielhafte Vollzeitlehrkraft; für TZ-Lehrkräfte versuche ich dann, entsprechend zu skalieren.
Jetzt wurde eine neue Variante der Umlage vorgeschlagen und zwar von der übergeordneten Dienststelle, dem Ministerialbeauftragten:
Der Posten, den die Eltern bisher als Umlage zahlten, soll als " freiwillige Spende " dem hiesigen Förderverein gezahlt werden, der mit diesem Geld wiederum den Reisekostenetat aufstockt.
Damit legal, aber Wasser auf die Mühlen der Kritiker. Wie gesagt, der Vorschlag kommt nicht von der SL, sondern von weiter oben.
Warum entwirft man so
ein halbseidenes Konstrukt, wenn es doch Beispiele von Schulen gibt, wo der Etat ausreicht? Bei uns reicht er. Und wenn er irgendwann nicht mehr reicht, dann werden die Fahrten eben weiter heruntergefahren. Ich würde jedenfalls niemals eine "Elternspende" entgegennehmen, um mir eine Reise zu finanzieren. Gibt's den MB-Vorschlag eigentlich schriftlich?
@gingergirl
Ob es diesen Vorschlag schriftlich gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber das glaube ich kaum.
Ansonsten bin ich völlig Deiner Meinung, die Fahrten einzuschränken. Vor allem die mehrwöchigen Auslandsreisen.
Jetzt wurde eine neue Variante der Umlage vorgeschlagen und zwar von der übergeordneten Dienststelle, dem Ministerialbeauftragten:
Der Posten, den die Eltern bisher als Umlage zahlten, soll als " freiwillige Spende " dem hiesigen Förderverein gezahlt werden, der mit diesem Geld wiederum den Reisekostenetat aufstockt.
Ich wüsste da schon, wie man einen angemessenen "Bettelbrief" formuliert (du kommst ja aus Bayern):
ZitatLiebe Erziehungsberechtigte,
wie sie wissen, stehen demnächst wieder die Klassenreisen an. Leider reicht unser Reisekostenetat nicht aus, die Fahrtkosten der Lehrkräfte zu bezahlen, und das Land Bayern ist trotz eines Haushaltsüberschusses von über drei Milliarden Euro im Jahr 2017 nicht in der Lage, diesen Etat aufzustocken. Uns wurde deshalb von höchster ministerieller Ebene aufgetragen, Sie um einen Zuschuss zu den Reisekosten anzubetteln. Ich hoffe Sie haben Verständnis für diesen alternativlosen Weg. Wenn Sie also wollen, dass die Klassenfahrten stattfinden, überweisen Sie bitte freiwillig auf das Spendenkonto des schulischen Fördervereins einen Betrag von XXX Euro. Bitte denken Sie daran: Dies ist eine freiwillige Spende. Wenn Sie nicht überweisen wollen, haben Sie sich freiwillig dazu entschieden, dass keine Fahrten stattfinden. Bei Rückfragen steht ihnen das Kultusministerium selbstverständlich jeden Freitag zwischen 11:50 und 12:00 telefonisch zur Verfügung.
Und @Bunterflieger: Nein, die drei Milliarden Euro Haushaltsüberschuss sollen nicht vollständig für die Reiskosten der Lehrer aufgebraucht werden. Da bleibt sicherlich noch etwas über....
Gruß !
Ich würde jedenfalls niemals eine "Elternspende" entgegennehmen, um mir eine Reise zu finanzieren. Gibt's den MB-Vorschlag eigentlich schriftlich?
Eine Reise??
Hab ich doch bewusst so geschrieben. Ich weiß schon, dass das keine Reise ist. Aber ob das ein Richter auch so sieht, der mich verknackt, weil ich auf Elternspende nach Barcelona "reise"?
Der Posten, den die Eltern bisher als Umlage zahlten, soll als " freiwillige Spende " dem hiesigen Förderverein gezahlt werden, der mit diesem Geld wiederum den Reisekostenetat aufstockt.
Damit legal,
Keine Ahnung, wie legal das ist. A G'schmäckle hat's aber auf jeden Fall. Warum sollte sich aber überhaupt die Mühe machen, so etwas zu initiieren? Irgendjemand muss sich auch um ein solches Verfahren kümmern. Warum, frage ich, warum?
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