Kind kommt nicht zum Unterricht - Konsequenzen?

  • Ich kenne mich in der Grundschule nicht so aus, aber ich habe auch eine Schülerin, die eigentlich immer krank ist und die bekommt ein "nicht bewertbar" bei uns.

    Ja, sowas gibt es bei uns auch. Aber wenn Muttern auf "sie müssen mal zusehen, wo sie ihre Noten herbekommen" abstellt, würde ich auch auf stur schalten und das Schulgesetz bei den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen von oben bis unten abarbeiten.


    Und ja, wenn man Kinder vor deren Eltern schützen muß, und so hört sich das an, bin ich auch durchaus bereit dazu die ganz grobe Keule rauszuholen. :spritze:

  • Ja, sowas gibt es bei uns auch. Aber wenn Muttern auf "sie müssen mal zusehen, wo sie ihre Noten herbekommen" abstellt, würde ich auch auf stur schalten und das Schulgesetz bei den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen von oben bis unten abarbeiten.

    so isses. Es geht doch hier nicht um ein chronisch krankes Kind, bei dem man gemeinsam Möglichkeiten auslotet, die Mutter hat doch einfach nur einen ganz unpädagogisch formulierten Schatten. Aber Dejanas Chefin offensichtlich auch :flieh:

  • Wow, also mit 90 MInuten täglicher Lernzeit sollt ihr ihn durch die Schulzeit schleusen und gerecht bewerten und natürlich fördern? Nicht im Ernst?
    Die Schulleitung lässt das tatsächlich durchgehen? Müsst ihr keine Meldungen an Schulämter o.ä. machen?


    Ich denke da grad an die ganzen Homeschooling-Familien, die sich ja bis aufs Blut mit Schulämtern und Gerichten rumstreiten - hier würde man das ja fast auf dem Silbertablett serviert bekommen: Schulpflicht erfüllt, aber eigentlich machen wir das, was wir wollen...

  • Das Ganze scheint mir rechtlich so nicht haltbar. War das Kind beim Amtsarzt und hat der festgestellt, dass das Kind nur 90 Minuten am Tag am Unterricht teilnehmen kann? Scheinbar nicht. Also können sich die Eltern dies noch so gerne wünschen, es ist nicht zulässig.
    Die Mutter würde ich auf keinen Fall als „Lernbegleitung“ akzeptieren. Zumal, was soll das überhaupt sein? Ich kenne die Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Integrationshelfer für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen. Lernbegleiter, noch dazu aus der eigenen Familie, sind mir noch nicht untergekommen.
    Noten für Fächer, an denen das Kind nicht teilgenommen hat, kannst und darfst du nicht geben:
    Paragraph 60 VOGSV
    1Können die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in Fächern oder Lernbereichen aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat (etwa Schulwechsel, längere Krankheit), nicht beurteilt werden, sind keine Noten einzutragen. 2Im Zeugnis ist zu vermerken, dass die Schülerin oder der Schüler die fehlende Benotung nicht zu vertreten hat.
    Wenn die Mutter kein Attest vom Amtsarzt vorlegen kann, in dem die Stundenzahl definiert ist, würde ich tatsächlich das Jugendamt wegen Schulabsentismus einschalten.

  • ...bis auf den Umstand, dass die SL sich erlaubt hat, die Schulzeit zu begrenzen. Diese macht sich strafbar und die Kollegin kann nicht das JA bemühen.

  • Hm...ob wir das irgendwem melden muessen Weiss ich ja gerade nicht. Das habe ich nun auch gefragt und ich hoffe, es bewegt sich dort bald was. So, wie ich das verstanden habe, wurden die Zeiten von der Schulleitung gekuerzt um eine Meldung beim Jugendamt zu vermeiden. Das war zumindest die Anwort der Eltern, als ich das erwaehnte.
    Unsere SL ist inzwischen nicht mehr da.

  • Im Zweifelsfalle kann man sich auch anonym beim Jugendamt beraten lassen. Zumindest geht das hier. Die werden dir bestimmt weiterhelfen können.

    Das Problem ist doch, dass der SL eine zeitweise verkürzte Beschulung angeordnet hat. Da muss man sich erstmal erkundigen, wie sowas in Hessen geregelt ist. Die TE muss das gesamte Vorgehen mit ihrem Chef klären.

  • ......


    Ich denke, vor einer Meldung an irgendwen drueckt sich unsere Geschaeftsfuehrung. ......


    Das Problem ist doch, dass der SL eine zeitweise verkürzte Beschulung angeordnet hat. Da muss man sich erstmal erkundigen, wie sowas in Hessen geregelt ist. Die TE muss das gesamte Vorgehen mit ihrem Chef klären.


    Das Problem besteht vermutlich im o.g. Zitat.
    - Geht man davon aus, dass die Schulleitung/Geschäftsführung schon rechtlich korrekt handelt? (meine Erfahrung mit rechtssicherem Handeln von Schulleitungen lässt mich zumindest eine Augenbraue hochziehen)
    - Sagt Dejana "Hm, SL hats genehmigt. Sl weist mich an. Ich erledige ohne zu hinterfragen" oder aber denkt Dejana mit und erkundigt sich über Rechte und Pflichten. Dazu kann man eben die anonyme Beratung, ich bin ja nun auch aus Hessen, des Jugendamtes nutzen.


    Ich hatte bisher nicht das Gefühl, dass Dejana in der Position ist, die Entscheidung der Schulleitung/Geschäftsführung so frisch im Geschäft direkt und persönlich zu hinterfragen...

  • Unsere SL war seit April neu, wurde aber letzte Woche kurzfristig gebeten zu gehen. Mit unserer Geschaeftsleitung habe ich nun die geaenderten Anwesenheitszeiten besprochen und der wurde etwas ganz anderes von den Eltern erzaehlt. (Waere unsere Entscheidung gewesen. Ist es nicht.)
    Der Schueler hat chronische Verstopfung, die Eltern schaffen es also anscheinend nicht ihn puenktlich zu bringen weil er dann fuer sehr lange Zeit auf der Toilette sitzt. Er kann auch keine oeffentlichen Toiletten benutzen wegen Immunschwaeche und Ekel. Sind noch ein paar andere Dinge, die dazu kommen.

  • Das klingt für mich schon ziemlich merkwürdig. Ich denke, ich würde versuchen, eine Untersuchung durch einen Amtsarzt durchzusetzen und wirklich auch Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.

  • ...
    Ich hatte bisher nicht das Gefühl, dass Dejana in der Position ist, die Entscheidung der Schulleitung/Geschäftsführung so frisch im Geschäft direkt und persönlich zu hinterfragen...

    Eben deswegen hat sie ja ein Problem, weil der Chef etwas anordnet und ihre Position das zu bezweifeln schwierig ist. Das Gespräch suchen und auf klare Absprachen beharren muss man trotzdem.


    Und mir ist nicht klar, was das Jugendamt da beraten soll. Welche Fragestellung sollte das sein? Benotung und Freistellung/Verkürzter Unterricht sind Schulrecht, Diagnosen Arztaufgaben. Jugendamt wäre erst zu befragen, wenn das Kind trotz Gesprächen mit Eltern unentschuldigt fehlt oder Arztbesuche verweigert werden.

  • Und mir ist nicht klar, was das Jugendamt da beraten soll. Welche Fragestellung sollte das sein? Benotung und Freistellung/Verkürzter Unterricht sind Schulrecht, Diagnosen Arztaufgaben. Jugendamt wäre erst zu befragen, wenn das Kind trotz Gesprächen mit Eltern unentschuldigt fehlt oder Arztbesuche verweigert werden.

    Das JA sollte mal dringend feststellen, wie dämlich die Eltern eigentlich sind... Kindeswohlgefährdung. Wenn die dem Kind vermitteln wollen, es könnte so einen Abschluss schaffen, na dann gute Nacht...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ganz genau. Beratung geht in Richtung Kindswohlgefährdung durch Abhalten vom Schulbesuch. Die Fragen dann auch gern, mit Entbindung der Schweigepflicht, mal beim Arzt nach, wenn es dann doch konkret statt anonym wird.

  • Ganz genau. Beratung geht in Richtung Kindswohlgefährdung durch Abhalten vom Schulbesuch. Die Fragen dann auch gern, mit Entbindung der Schweigepflicht, mal beim Arzt nach, wenn es dann doch konkret statt anonym wird.

    Ihr habt offensichtlich ein anderes Jugendamt als wir. Ein Jugendamt, das tätig wird, obwohl sich Eltern an Absprachen mit der Schulleitung halten. Eins was Eltern Schweigepflichtentbindungen abschwatzt, Zeit und Lust hat, mit Ärzten zu reden und eines, dass Schulleiter berät, wie sie mit Eltern umzugehen haben. Muss ein Paralleluniversum sein.

  • ...oder eines, dem mal jemand rechtzeitig, konsequent und kräftig in den Bürokratenarsch getreten hat und mal mit sowas wie einer Untätigkeitsbeschwerde kommt, wenn sich da nichts bewegt...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Danke euch allen.
    Wie gesagt, ich habe mich nun erst mal an unsere Geschaeftsleitung gewandt und werde dann mal nach den Ferien sehen, wie wir das Problem lesen koennen. (Das laeuft wohl schon seit langem so.)
    Laut Mutter wird das Kind bei uns gemobbt (wie das in den paar Minuten geht, weiss ich nicht) und laut einem der Therapeuten sind wir nicht die richtige Schule fuer das Kind. Es zwingt sie aber auch keiner ihn bei uns zu belassen. Fuer das Schulgeld kann er auch woanders nicht im Unterricht erscheinen...

  • Ich würde als erstes darauf hinwirken, dass kein Familienmitglied mehr daneben sitzt. Im Zweifel mit Datenschutz begründen, Datenschutz schlägt alles.


    Außerdem darf ein Kind nicht einfach so unbegründet und unbegrenzt lang verkürzt beschult werden.


    Dies sollte dein Schulleiter den Eltern unmissverständlich mitteilen.


    Wenn das Kind wirklich in Therapie geht, ist das schon mal gut. Evtl. kannst du eine Schweigepflichtentbindung der Eltern für den Therapeuten bekommen. Immerhin findet der ja, dass ihr die falsche Schule seid, es ist also nur logisch, dass du von ihm wissen willst, was denn seiner Meinung nach die geeignete Schule wäre und dann leiert man das entsprechende Verfahren an. Alternativ haben Eltern natürlich das Recht, die ihrer Meinung nach passende Schule zu suchen. Gerade bei euch ist dieses Argument besonders lächerlich, teure Privatschule etc....


    Mobbing? Soso. Dann würde ich wissen wollen wann wer was gemacht hat, was den Mobbingverdacht der Mutter begründet. Schließlich kann Schule ja nur was unternehmen, wenn sie Bescheid weiß.


    Nagelt die Eltern fest. Entweder die Familie geht freiwillig, dann bist du das Problem los, oder sie hält sich an die Gesetze. Die brauchen dringend psychiatrische Hilfe, aber über Kindeswohl könnt ihr erst reden, wenn die Eltern sich nicht an die geltenden Gesetze halten. Solange die Schule das Fehlverhalten unterstützt. und legitimiert, solange hat sie keinerlei Handhabe.

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