Hallo!
Ich habe jahrelang Vollzeit gearbeitet und hatte dann im Dezember 2017 für dieses Schuljahr (2018/2019) Teilzeit beantragt. Zwischenzeitlich wurde ich aber schwanger und der Mutterschutz begann in den Sommerferien. Die Schwangerschaft habe ich ordnungsgemäß gemeldet und dachte, damit sei klar, dass ich auch (vorerst) keine Teilzeit arbeite (da ich während des Mutterschutzes ja überhaupt nicht arbeite). Im August musste ich allerdings beim Blick auf meinen Gehaltszettel mit Schrecken feststellen, dass mir für September bereits die Bezüge gekürzt wurden (gemäß Teilzeitbeschäftigung). Ich rief beim Regierungspräsidium an und die zuständige Dame meinte, ich sollte mich schriftlich an Herrn XY (ebenfalls vom Regierungspräsidium) wenden und um Rücknahme der Teilzeitbeschäftigung bitten. Sie formulierte mir grob vor, was ich schreiben sollte. Herr XY schrieb mir dann einen Brief zurück, in welchem er mein "Begehren" ablehnte, mit der Begründung, dass meine Intention alleinig darauf abzielt, in den Genuss der vollen Dienstbezüge zu kommen, was einen Rechtsmissbrauch (gemäß § 242 BGB) darstelle.
Ich bekomme also während des Mutterschutzes ca. 2000 Euro weniger, obwohl ich keinen einzigen Tag Teilzeit gearbeitet habe und muss mir nun so einen Vorwurf anhören!
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?
Danke schon mal.