Alles anzeigenDoch, natürlich als Beamter. Deswegen schrieb ich das ja mit dem Geld.
Ein Beamter, der unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, darf den Angestellten gegenüber nicht benachteiligt werden und bekommt somit - ebenso wie sie - auch die 10 Kindkranktage. Habe ich auch und die Erstellerin und ich kommen wohl beide aus NRW.
Guck mal hier, da steht es:
genau den Link hatte ich bereits in Post 25 gepostet.