Heiße Gabel, Schere, Licht...
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Wärme hilft, eine glühende Gabel wohl eher nicht
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Den Artikel habe ich auch schon gelesen. Was hat die da bloß geritten?
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Das Gegenteil von gut ist eben immer noch "gut gemeint"
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Echt? Wo man doch eigentlich nicht mal nen Splitter oder ne Zecke ziehen darf, oder ein Pflaster abreißen...
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... die sind ja mal echt rustikal unterwegs!
Hilfe, Kopfkino: Wie da wohl der Bio-Unterricht abläuft, wenn die menschliche Anatomie dran ist? "Ok Yannick, Du hast letzte Stunde gestört, jetzt zeigen wir der Klasse die Hautschichten mal mit Deiner Hilfe live und in Farbe. Streck doch mal den Arm aus..."
Und wenn in der Schule mal ein Unfall passiert, wird der Tierarzt gerufen... oder so ein Knochenbrecher a la Tamme Hanken; der ruckelt die Kiddies schon wieder zurecht!
Unfassbar! Haben die irgendwie vorher ausgesorgt und wollten spektakulär aus dem Dienst scheiden?
Schönes Wochenende allerseits! Ich hab's offenbar nötig, bei den fiesen Gedanken...
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Den Artikel habe ich auch schon gelesen. Was hat die da bloß geritten?
Halbwissen gepaart mit fehlendem gesunden Menschenverstand und praktischen Kompetenzdefiziten. Wahrscheinlich haben sie irgendwo gehört oder gelesen, dass die durch den Mückenstich eingebrachten Proteine, die die Abwehrreaktion des Körpers und damit das Jucken auslösen, durch Hitze denaturiert werden.
Und damit nahm das Unheil seinen Lauf...
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Eben!
Aber von
"Ich hab ma gehört, Wärme hilft. Gibt ja auch so'ne Geräte, die da Wärme nutzen."Zu
"Ich erhitze einfach eine Gabel über dem Feuerzeug."Da ist schon eine ganze Ecke gesunder Menschenverstand flöten gegangen
Aber was soll es? Das kann man nur unter dumme Idee und fehlendes Wissen verbuchen. Konsequenzen sind erfolgt, der Spott wird abflauen.
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"Hat meine Uroma 1953 bei meinem Vater auch so gemacht."
"Vor 20 Jahren war ich im Survival-Camp..."
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Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
Aber selber Hand anlegen? Nein.
Da wird man nur verklagt. -
"Hat meine Uroma 1953 bei meinem Vater auch so gemacht."
"Vor 20 Jahren war ich im Survival-Camp..."Wir haben damals Mückenstiche noch aufgeschnitten und ausgesaugt!
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Wir haben damals Mückenstiche noch aufgeschnitten und ausgesaugt!
... und am offenen Hirn operiert... im Werkraum!
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Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
Aber selber Hand anlegen? Nein.Wenn du den Notruf wählst, entgehst du zumindest dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Dennoch würde ich einen Verunfallten versorgen und/oder reanimieren.
Zumindest ist mir das ein Menschenleben im Zweifel wert.
ZitatDa wird man nur verklagt.
Wenn du irgendwie stümpernd Therapieversuche unternimmst, eventuell.
Wenn du dagegen nach bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen zur Ersthilfe vornimmst, nein.Die wesentliche Todesursache bei schweren Unfällen ist wahrscheinlich die Untätigkeit von Unfallzeugen aus Ängstlichkeit.
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Wir haben damals Mückenstiche noch aufgeschnitten und ausgesaugt!
Und die Schlangenbisse erst. Außerdem gegenseitig am Blinddarm operiert.
Vielleicht haben die auch zu viel Karl May gelesen? -
Wenn du irgendwie stümpernd Therapieversuche unternimmst, eventuell.Wenn du dagegen nach bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen zur Ersthilfe vornimmst, nein.
Die wesentliche Todesursache bei schweren Unfällen ist wahrscheinlich die Untätigkeit von Unfallzeugen aus Ängstlichkeit.
Daher sind wir z.B. alle 2 Jahre zu einem Auffrischungskurs in 1. Hilfe verpflichtet, auf dem auch ausdrücklich erklärt wird, was man im Rahmen der Ersthilfe darf und was nicht.
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Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
Aber selber Hand anlegen? Nein.
Da wird man nur verklagt.Das wird man bei unterlassener Ersthilfe (zu der man zumindest hier als Lehrkraft verpflichtend ausgebildet ist) aber unter Umständen auch. Es gibt schon nochmal einen großen Unterschied zwischen sinnvoller Ersthilfe und (wie im obigen Beispiel) nicht zwingend gebotenen und auch nicht erlaubten Therapieversuchen ohne Sachverstand.
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Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
Aber selber Hand anlegen? Nein.
Da wird man nur verklagt.Zumindest in stabile Seitenlage solltest du einen bewusstlosen Schüler notfalls schon bringen (können). Und sowas machen wie Atmung überprüfen, ...
Vielleicht doch bei Gelegenheit nochmal einen 1.-Hilfe-Kurs besuchen? -
112 wählen und du bist als Lehrer immer auf der rechtlich sicheren Seite...
Gruß !
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Daher sind wir z.B. alle 2 Jahre zu einem Auffrischungskurs in 1. Hilfe verpflichtet, auf dem auch ausdrücklich erklärt wird, was man im Rahmen der Ersthilfe darf und was nicht.
Ich bin an unserer Schule einer der eingetragenen Ersthelfer und mache freiwillig einen Kurs alle zwei Jahre. Erstens finde ich es wichtig, zweitens bezahlt es mir die Schule und drittens findet er sogar in der Arbeitszeit statt.
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In SH machen alle mindestens alle drei Jahr einen Auffrischungskurs. Bei uns an der Schule wird er alle zwei Jahre angeboten, damit auch von anderen Schulen zugezogene Kollegen möglichst bald wieder auffrischen können. https://www.schulrecht-sh.de/
(Ich hab zum Wandertag ins Freibad eine Zwiebel dabei. Die kam vor den Sommerferien dann auch zum Einsatz Und nein, ich habe mir vorher nicht vom gestochenen Fünftklässler schriftlich bestätigen lassen, dass er nicht dagegen allergisch ist.)
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