Guten Tag!
Ich habe eine Frage zum Thema "einsetzbare Lehrbefähigungen" beim Direkteinstieg in Baden-Württemberg.
Es geht grundsätzlich um die Berufliche Schule. Andere Bundesländer interessieren mich aber auch.
In BW sagt das Regierungspräsidium auf der Webseite folgendes:
"Aus Ihrem Studium müssen sich mindestens zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ("Fächer") ableiten lassen, wobei die für den Direkteinstieg maßgebliche Lehrbefähigung mit überwiegendem Anteil studiert worden sein muss. Sofern Sie in einem Bewerberauswahlverfahren um eine ausgeschriebene Schulstelle vorrangig platziert werden, prüft das Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung, bei dem Sie sich beworben haben, ob Sie den einheitlich geforderten Mindestumfang an Studienveranstaltungen für eine Erst- und Zweitlehrbefähigung nachweisen können und legt diese ggf. fest."
1. Weiß jemand, was in diesem Zusammenhang der "geforderte Mindestumfang" für die Erst- und Zweitlehrbefähigung bedeutet?
2. Kann man irgendwo einsehen, welche Studieninhalte, Themen, Schwerpunkte in welchen Umfang für welche Befähigung belegt worden sein müssen?
3. Gibt es da Unterschiede im geforderten Umfang für Erst- und Zweitlehrbefähigung?
4. Angenommen es fehlen Inhalte für eine vollständige Zweitlehrbefähigung. Müssen diese zwingend über ein zusätzliches Studium eines ganzen Faches nachstudiert werden,
oder gibt es da andere Mittel und Wege.
Besten Dank und Grüße.