Moin,
sagt mal, bin ich zu altmodisch oder kenne ich mich einfach in der Gesetzeslage nicht aus?
Bisher war ich immer davon ausgegangen, daß die eigenen Kinder zwar u.U. noch die Schule besuchen dürfen, an der die Eltern unterrichten, aber das die Eltern im Lehrberuf auf gar keinen Fall ihre eigenen Kinder beschulen zu dürfen. Zumindest war ich bisher der Meinung, daß sowas zumindest in NRW verboten ist.
Das sowas evtl. auf einer kleinen Nordseeinsel unvermeidbar ist, wenn es da auf der Inselschule nur einen Mathe-Lehrer gibt, wäre dann eine einzeln zu genehmigende Ausnahme.
Aufgrund der Konstellation bei mir an der Schule habe ich mich aber eines Besseren belehren lassen müssen. Anscheinend ist es in NRW doch zulässig, daß die Eltern ihre eigenen Kinder beschulen?
Ach und: Es geht mir ausschließlich um die rechtliche Betrachtung. Ich selber würde es nicht einmal akzeptieren mit meinen Kindern an der gleichen Schule zu sein, geschweige denn sie selber zu unterrichten. Das gibt doch nur Theater. Bei den Mitschülern ist das Kind gleich unten durch, wenn die Mitschüler wissen, daß Mama oder Papa an der gleichen Schule Pauker ist. Meine eigenen Kinder zu unterrichten und dann entsprechend auch benoten zu müssen, wäre für mich ein absolutes NoGo. Was ist, wenn ich dann meinem eigenen Kind eine 5 oder 6 ins Zeugnis ballern muß? Dann ist doch das Vertrauensverhältnis im Privatleben doch auch gleich dahin.