Von A12 auf a14z?

  • Moin!


    Übrigens gibt es in NRW ein neues Beförderungsverfahren, in dem der Schulleiter nur noch die letzten 3 Jahre zur Begründung der Beförderung heranziehen kann. Wenn die Älteren in den letzten 3 Jahren keine besonderen Aufgaben übernommen haben, müsste das Papier schon sehr geduldig sein.


    LG

  • Da festgelegt ist, dass die Frauenförderung einen Dienstaltersvorsprung von bis zu 5 Jahren ausgleichen kann und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Grundgesetz stehen, sehe ich nicht, dass der Arbeitgeber am Dienstalter (und da das nicht das Lebensalter ist, greift da auch das AGG nicht) vorbeikommen kann, außer die Beurteilungen fallen deutlich unterschiedlich aus.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich kenne das Urteil. Das ist die gängige Verwaltungspraxis gewesen und wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist sie das auch immer noch, weil das nicht der Punkt ist, der in dem Urteil kritisiert worden ist, sondern eben gerade, dass bei Personen mit exakt gleichen Voraussetzungen immer die Frau befördert worden sei. Das ist aber ja gerade nicht der Fall, wenn es einen Unterschied (Dienstalter) gibt. ;)

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  • Ich kenne das Urteil. Das ist die gängige Verwaltungspraxis gewesen und wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist sie das auch immer noch, weil das nicht der Punkt ist, der in dem Urteil kritisiert worden ist, sondern eben gerade, dass bei Personen mit exakt gleichen Voraussetzungen immer die Frau befördert worden sei. Das ist aber ja gerade nicht der Fall, wenn es einen Unterschied (Dienstalter) gibt. ;)

    Wo steht, "dass die Frauenförderung einen Dienstaltersvorsprung von bis zu 5 Jahren ausgleichen kann"?

  • Ich halte die Bezirksregierung nicht für so dämlich so etwas schriftlich zu fixieren. Das OVG lässt Frauenförderung als Hilfskriterium aber mindestens 1 Jahr und 10 Monate ausgleichen. Das Justitiariat meiner Uni hatte damals eine Handreichung rausgegeben (nicht mehr aktuell) mit den Angaben.

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Ich hab dir doch gerade die Handreichung der Universität (Landesbehörde) zitiert. Bei Tresselt findest du dieselben 5 Jahre mit Bezug aufs OVG. Wenn du meinst die saugen sich dass alle aus den Fingern, dann bleib gerne bei deiner Meinung, aber im Landesdienst gelten diese fünf Jahre und daran ändert dein (dafür überhaupt nicht einschlägiges) Urteil auch nichts. ;)

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  • Das ist eine Phantomdiskussion.


    Entscheidend für den Erfolg einer Bewerbung ist die dienstliche Beurteilung. Weitere Kriterien wie Geschlecht, etc. werden immer nur nachrangig bei gleicher Eignungsaussage zur Entscheidung heran gezogen. Und weil das gerne in Prozessen endet sorgt die Behörde inzwischen dafür, dass der Fall "gleiche Eignung" nicht eintritt.

  • A 14 als Sek I Lehrer außerhalb der SL (=Funktionsstelle, zweites Beförderungsamt) ist sehr selten! A14 Z sind klassisiche Abteilungsleiterposten (AL1/2 an Gesamtschulen zB, ähnliich an Sekundar/Realschulen). Auf beides kann man sich als "normaler" A12 er sicherlich bewerben, aber wie Moebius richtig schreibt - die Note/Beurteilung ist entscheidend. Ferner ist wichtig, wer sonst noch so im Rennen ist und welches Amt/Geschlecht/Schwerbehinderung/Dienstalter die Mitbewerber haben ("Hilfskriterien").
    A14 (Z)= zweites Beförderungsamt SI setzt natürlich ein "großes" Bewerbungsverfahren voraus, d.h. die Dezernenten kommen zur mehrteiligen Prüfung und schreiben neben der Sl (hier Leistungsbericht) eine dienstliche Beurteilung bzw. setzen die Note fest.
    Wichtig: Zweites Beförderungsamt benötigt mehr Dienstjahre, i.d.R. (NRW) mindestens 4 Jahre nach Probezeitende, dass kann man alles in der LVO nachlesen.
    Wissenswert ist auch, dass sich das Beurteilungssystem geändert hat (nun Punkte).

  • Danke, Simultanus und Moebius, für die Ausführungen! Was ich auch interessant finde, sind die vielen „Ausnahmen“, die möglich sind. Wenn sich die Behörde Prozesse (verständlicherweise) sparen will, warum werden Ausnahmen überhaupt aufgeführt? Gut, ich kann es mir denken... Für mich bleibt das Verfahren trotzdem undurchsichtig und teils willkürlich, zumindest dem Eindruck nach.

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