Gemeinsame Unterbringung von Begleitpersonen auf Klassenfahrt

  • Ich habe schon mal eine Nacht mit einer Kollegin das Zimmer geteilt, weil die Jugendherberge überbucht war. Vermutlich hätten wir es an der Stelle drauf ankommen lassen können, dass die eben eine andere Lösung suchen müssen, war ja nicht unsere Schuld. Grundsätzlich will ich das aber nicht und noch viel weniger will ich mit Schülern das Zimmer teilen, sofern es sich nicht um ein Massenlager z. B. auf einer Berghütte handelt (da ist das eben so). Weil aber solche organisatorischen Pannen wie im Falle der erwähnten Jugendherberge passieren können, versuche ich möglichst mit Kollegen auf Schulreise zu gehen, mit denen ich mir sowas im Notfall vorstellen kann. Ich fürchte aber auch, dass es dafür keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Zumindest gibt's die bei uns ganz sicher nicht.

  • Danke für die ganzen Antworten. Nach einigem Hin und Her hat die Jugendherberge am Ende eingelenkt und stellt ein weiters Zimmer.

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