Kann der Dienstherr verlangen, dass sich zwei Begleitpersonen (gleichen Geschlechts) auf einer Klassenfahrt ein Zimmer teilen? Müssen Lehrkräfte eine solche Einschränkung der Privatsphäre hinnehmen?
Gemeinsame Unterbringung von Begleitpersonen auf Klassenfahrt
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Ich kenne es eigentlich nur so.
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Auf freiwilliger Basis, ja. Vielleicht etwas konkreter:
Begleitpersonen sind Kollege X, Kollegin Y und Herr Z. Herr Z ist kein Angehöriger der Schule, sonder der Vollzeitbetreuer eines neu in die Klasse versetzten chronisch kranken Kindes. Weder Kollege X noch Kollegin Y kennen Herrn Z bisher.
Natürlich kann niemand von Kollegin Y verlangen, sich das Zimmer mit einem Mann zu teilen. Aber auch Kollege X möchte sich kein Zimmer mit einem Menschen teilen, den er nicht kennt.
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Das habe ich mich allerdings auch schon gefragt. Mit einer komplett fremden Person würde ich mich allerdings weigern.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Falls doch, wird die SL sie vorlegen können. Ob der andere ein Bekannter oder Fremder ist, ist doch wurscht. Dessen Geschnarche und sonstiges möchte ich mir nicht anhören. Also würde ich mich zunächst mal weigern.
Inwiefern ist die Schule für die Unterbringung des Betreuers zuständig? Wer zahlt denn für den? Wer muss denn das Zimmer für den organisieren?
Ist das vielleicht so, dass die Klassenfahrt schon vorher geplant war, das Kind nebst Betreuer hinzukam und jetzt kein Zimmerchen für den armen Mann mehr frei ist und er jetzt ein Bettchen bei jemand anderes kriegen soll? Da die Fahrt dann unter anderen Bedingungen beantragt und genehmigt worden ist, dürfte die Luft eng werden, nachträglich jemanden ins Zimmer zu quetschen.
Ich halte das Einzelzimmer für mitreisende Lehrer für so selbstverständlich, dass ich erwarte, dass das nirgends geregelt ist. Allerhöchstens mittelbar, z. B. in der Reisekostenverordnung, die die Erstattung der Kosten für ein Einzelzimmer vorsieht o.ä.
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z. B. in der Reisekostenverordnung, die die Erstattung der Kosten für ein Einzelzimmer vorsieht o.ä.
Allerdings findet sich beim schnellen Blick auf die Hamburger Vorschriften da nichts.
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Man kann sich immer darauf berufen, dass die Unterbringung "amtsangemessen" erfolgen muss. Daraus kann man keine Luxussuite in der Jugendherberge ableiten, aber ein Einzelzimmer sehr wohl.
Gegenfrage: Müsste der Leiter eines Finanzamtes (von der Besoldungsgruppe mit Lehrern vergleichbar) auf einer Fortbildung das Zimmer mit dem Leiter eines anderen Finanzamtes teilen? Wohl kaum.
Gruß !
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Und müsste der Finanzamtsleiter das Zimmer mit dem Betreuer eines Kunden teilen?
Keine Ahnung, auf Fobis muss man auch mit wildfremden Kollegen in ein Zimmer. Ich würde aber einfach mal nö sagen. Dafür zuständig m.E. ist das Amt, was auch für die Betreuer-Stunden zahlt.
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Ich würde mich weigern.
Man denke nur, die Kollegin xy tratscht im Lehrerzimmer rum, dass ich nachts schnarche, weitere Geräusche produziere, die ich in Gesellschaft sonst nicht von mir gebe und im Schlaf sabbele... Auf gar keinen Fall. -
Keine Ahnung, auf Fobis muss man auch mit wildfremden Kollegen in ein Zimmer.
Also ich nicht. War immer ein Einzelzimmer.
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auf Fobis muss man auch mit wildfremden Kollegen in ein Zimmer.
Äh, was? Geht's noch?
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Keine Ahnung, auf Fobis muss man auch mit wildfremden Kollegen in ein Zimmer.
Niemals! Hab ich noch nie erleben müssen. Will ich auch nicht!
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Never ever. Fahr ich auf Klassenfahrt, Fortbildungen was auch immer, dann will ich mein eigenes Zimmer für mich allein. Der einzige, mit dem ich mein Zimmer teilen werde, das ist mein Ehemann.
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Ich hab tatsächlich schon mal das Zimmer mit Schülerinnen geteilt - aber das ist wieder was anderes.
Aber wildfremde? Ich glaub es hackt... -
Hier ist es auch üblich, dass man auf Fortbildungen Zweibettzimmer hat - folglich muss man sie mit einem Kollegen teilen.
Das ist schon mal ein Grund, warum ich niemals mehrtägige Fortbildungen besuchen würde... -
Ich hab tatsächlich schon mal das Zimmer mit Schülerinnen geteilt - aber das ist wieder was anderes.
Aber wildfremde? Ich glaub es hackt...Auch das ist für mich undenkbar!
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Meine Kollegen bestehen auch auf Einzelzimmer. Zugegebenermaßen ist das deutlich angenehmer als Mehrbettzimmer, doch hätte ich persönlich kein Problem damit. Vielleicht ist das noch ein Relikt aus DDR-Zeiten, wo es völlig normal war, in Mehrbettzimmern zu schlafen.
Diesen Sommer habe ich auch bei einem Motorradtreffen ein Zimmer mit 7 anderen Personen beiderlei Geschlechts geteilt. Dank Oropax ging das auch.
Ich kann jedoch jeden verstehen, der auf ein Einzelzimmer besteht und schlage selbst auch keins aus.
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Ich würde das auch nicht machen. Bei uns in Hessen gibt es so etwas bei Fortbildungen aber auch gar nicht mehr. Das sind alles Einzelzimmer. In Weilburg gibt es manche, die Pech haben, und das Klo ist gegenüber auf dem Flur, aber auch da wird ihnen ein Hotelzimmer gegenüber angeboten. Das schlagen sie alle aus.
Ich bin da eh fein raus. Ich brauche für meine 2m Körperlänge eh immer eins der Zimmer mit dem extralangen Bett oder ein Doppelbett. Gäbe es das nicht, würde ich gar nicht erst anreisen. -
Eine Kollegin erzählte mir, dass sie auf einer Klassenfahrt mit Schülerinnen in einem Zimmer schlafen musste. Das wäre für mich ein NoGo. Schon mit der Begleitung auf der Klassenfahrt im Doppelzimmer fand ich es grenzwertig. Wir haben uns zwar gut vertragen, aber ich schnarche ab und an kurz auf.
Was ich bisher auf allen Klassenfahrten erlebte: Duschen im gleichen Waschraum wie die Kinder, einmal immerhin abschließbar. -
Conni, ein absolutes No-Go. Hat sie das vorher gewusst?
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