Das ist erst einmal zu klären, auch dazu müsste die eventuelle Körperverletzung in ursächlichem Zusammenhang mit den Herzinfarkt stehen.
Man kann dafür allerdings auch wegen Mordes verurteilt werden, vgl. die juristische Aufarbeitung im Fall Dominik Brunner. Dass die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale geprüft werden muss ist schon klar, aber wie hilft das jetzt weiter? Die übliche Anklage und Verurteilung dürfte Körperverletzung mit Todesfolge sein, nicht Mord (das kommt vor, ist aber selten) und nicht gefährliche Körperverletzung (kommt auch vor, ist aber bei so einem Fall genauso selten).