Amtsarzt leicht erhöhte Zuckerwerte verschweigen?

  • Hallo Leute :)!



    Meine Frau geht im Februar ins Ref, im November steht der Termin beim Amtsarzt an. Während ihrer Schwangerschaft vor 2 1/2 Jahren wurde Gestationsdiabetes festgestellt. Die Werte bewegten sich aber nur im leicht abnormen Bereich und verbesserten sich durch leichte Ernährungsumstellung (Vollkornnudeln etc.). Wir dachten, das Thema hätte sich mit der Entbindung erledigt. Jetzt hat sie aber mal wieder gemessen;



    Nüchtern (morgens nach dem Aufstehen): 117
    Nach dem Abendessen: 127
    Größe/Gewicht: 160cm/49kg



    Die Frage, die wir uns jetzt stellen, lautet: Soll sie vor ihrer Amtsarztuntersuchung nochmal zum Diabetologen gehen? Oder soll sie beim Amtsarzt nur angeben, dass sie Gestationsdiabetes hatte, die Werte sich nach der Schwangerschaft aber normalisiert hätten? Oder wird der Amtsarzt sie aufgrund ihrer "Vorerkrankung" ohnehin zum Diabetologen verweisen?



    Das Ganze ist ein heikles Thema, es geht ja auch gewissermaßen um unsere Zukunft. Deswegen wollte ich einfach kurz ein paar Meinungen einholen.



    Ich freue mich also über Antworten :)

  • Hallo,


    die Geräte zum Selbermessen sind sehr ungenau, und das erst recht, wenn sie das Gerät vor 2 1/2 Jahren bekommen hat.


    Ferner ist der Wert nach dem Essen ja noch im Normbereich, der andere noch nicht im Diabetes-Bereich (wenn auch nicht im Normbereich).


    Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt, geht zum Arzt. Je nach Amtsarzt + Bundesland könnte es dann Probleme bei der Verbeamtung geben (nicht fürs Ref denke ich, aber danach). Weiß ich aber nicht, heutzutage ist das wohl weniger streng als vor 15 Jahren noch.


    Oder ihr wartet ab (dann aber bis nach der Verbeamtung auf Lebenszeit) und sie riskiert eine Gesundheitsschädigung (geringes Risiko).


    Vielleicht kennt ihr ja einen Arzt privat, der das so mal mit einem guten Gerät nachmessen kann, das wäre die cleverste Variante.

  • Ich würde zum Amtsarzt gehen ohne vorher zum Diabetologen zu gehen. Beim Amtsarzt muss deine Frau sowieso wahrheitsgemäß antworten. (Alles andere wäre u.U. fatal!) Auf die Nase binden muss sie es ihm aber nicht. Und wenn er sie zum Diabetologen schickt, ist es so.

  • Dass deine Frau ein privates Messgerät zu Hause hat, weiß der Amtsarzt doch nicht. Das würde ich ihm auch gar nicht erzählen. "Normale" Leute haben vielleicht auch grenzwertige Zuckerwerte, wissen davon aber gar nichts, zumal der Hausarzt das ja auch nicht alle naselang misst.


    Das mit der Gestationsdiabetes würde ich natürlich erzählen, aber wenn der Arzt damals nach der Entbindung gesagt hat, die Werte hätten sich normalisiert, würde ich bei diesem Stand bleiben. Mehr kann und muss ein normaler Patient ja gar nicht wissen.


    Ich würde dann lieber bis nach der Freigabe durch den Amtsarzt warten und dann noch mal alles kontrollieren lassen. Scheint ja nicht so dringend zu sein.

  • Darum geht es nicht. Das muss man dem Amtsarzt ja nicht erzählen. Er kann unmöglich erwarten, dass man seine Werte kennt, wenn man nicht beim Arzt war. Also kann man sich auch doof stellen und da es keine ärztlichen Unterlagen gibt......

  • Die Ergebnisse vergangener ärztlicher Diagnosen musst du wahrheitsgemäß angeben. Eigendiagnosen sind irrelevant, dafür ist man als Lehrer ohnehin nicht qualifiziert.

  • Danke für alle Antworten :)!


    Ich hab nochmal nachgefragt: Sie hatte damals mehrere Termine beim Diabetologen. Irgendwann waren ihre Werte dann so gut, dass sie nur noch alle drei Tage messen musste. Beim Diabetologen war sie danach nie mehr. Nach der Schwangerschaft hat sie aufgehört, regelmäßig zu messen. Bei sporadischen Messungen innerhalb der letzten zwei Jahre kamen dann meist leicht erhöhte oder normale Werte raus.


    Meine Frau meinte, so'n Messgerät für zu Hause würde mittlerweile jeder bekommen. Steht ja auch in der Krankenakte, die der Amtsarzt bekommt, dass sie eines bekommen hat.

  • Sie hatte damals mehrere Termine beim Diabetologen. Irgendwann waren ihre Werte dann so gut, dass sie nur noch alle drei Tage messen musste. Beim Diabetologen war sie danach nie mehr. Nach der Schwangerschaft hat sie aufgehört, regelmäßig zu messen. Bei sporadischen Messungen innerhalb der letzten zwei Jahre kamen dann meist leicht erhöhte oder normale Werte raus.

    Ja, dann würde ich das doch so sagen, wie es war: veränderte Blutwerte im Kontext einer Schwangerschaft, Konsultation eines Diabetologen, nach der Behandlung normalisierten sich die Werte. Ist doch in Ordnung.


    Der Amtsarzt ist daran interessiert, Gesundheitsumstände herauszufinden, die es realistisch scheinen lässt, dass das Dienstende aus Gesundheitsgründen nicht erreicht wird. Nicht mehr, nicht weniger.

  • Zumal Diabetes ja nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium ist. Entscheidend ist der Hbac1-Wert, würde ich sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Zumal Diabetes ja nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium ist. Entscheidend ist der Hbac1-Wert, würde ich sagen.

    Und den kann der Amtsarzt im Zweifelsfall messen oder einen Bericht vom Diabetologen anfordern.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • @ HarryHole
    Du hast geschrieben, dass sich die Werte mit einer Ernährungsumstellung verbessert haben. Mit Ernährung kann man einiges bewirken. Vielleicht kann man da jetzt als Sicherheit verstärkt darauf achten.

  • @ HarryHole
    Du hast geschrieben, dass sich die Werte mit einer Ernährungsumstellung verbessert haben. Mit Ernährung kann man einiges bewirken. Vielleicht kann man da jetzt als Sicherheit verstärkt darauf achten.

    Also ich könnte mir vorstellen, dass er sein "ok" von der Nachsorgeuntersuchung nach dem Ref abhängig macht.

  • Auf meinem ärztlichen Zeugnis stand "zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit". Das habe ich vor dem Ref eingeholt und muss deshalb meiner Meinung nach nicht mehr zum Arzt (BW).

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