Mehrarbeit bei befristetem Vertag

  • Liebes Forum,


    ich bin neu hier im Forum und hätte eine kurze Nachfrage bezogen auf meine letzte Vertretungsstelle. :)
    Wie sieht es allgemein mit Mehrarbeit bei einer befristeten Arbeitsstelle aus?
    Während meiner halben Stelle musste ich zu Ende des Schuljahres (und auch z.T. die Monate davor) mehrere Stunde zusätzlich leisten. Diese wurden mir auch z.T. von der Schule bescheinigt. Kann ich diese Stunden bei der Bezirksregierung NRW anrechnen oder mir auszahlen lassen?


    Liebe Grüße!


    Martin

  • Du hättest gar keine Mehrarbeit leisten dürfen
    https://www.tresselt.de/mehrarbeit/
    (Es sei denn es wäre dir eine Stunde im Monat x ausgefallen und du musst genau diese 1 Stunde in einer anderen Lerngruppe (oder der gleichen Lerngruppe) vertreten.


    Falls dieses nicht der Fall war:
    Es hätte in diesem Fall eine Änderung deines Vertretungsvertrages erfolgen müssen
    https://www.bezreg-arnsberg.nr…eit_lehrkraefte/index.php



    Noch besser:


    Vergütung Mehrarbeit befristete Vertretungslehrkraft NRW


    Wie Susannea dort schrieb, besteht die Chance, dass dein Vertrag entfristet wird. Ob du diesen Schritt gehst, musst du entscheden. In einem anderen Thread wurde auf die "Risiken" eines solchen Vorgehens verwiesen (man macht sich nicht gerade beliebt).



    Auf jeden Fall an eine Gewerkschaft wenden bzw. den Personalrat bei der BezReg. Danach unbedingt bei der BezReg offiziell melden. Gut, dass du die Belege hast.
    Die werden sich wahnsinnig freuen und dem SL gehörig in den Arsch treten (sorry)


    Zumindest aber sollte dir das Geld ausgezahlt werden.


    Ich frage mich immer wieder, warum Schulleitungen manchmal so wenig Rechtskenntnis besitzen. Meiner SL wurde eingebleut: Vertretungskräfte dürfen keine Mehrarbeit leisten (es sei denn in Monat X ist etwas ausgefallen. Achtung: Es muss im selben Monat verrechnet werden. Wenn also im April eine Klasse auf Wandertag ist und dir 1 Stunde entfällt, darfst du nicht im März oder Juni die Vertretung "nachholen" oder "im Vorraus machen"). Bei uns wurde das gesamte Stundenplan-Vertretungsplanmacherteam darüber informiert. Selbst auf Wandertage, die zu lange dauern durften die Vertretungskräfte nicht teilnehmen (Bsp: Ein Wandertag / eine Exkursion dauert von morgens 8 Uhr bis abends 16 Uhr oder 17 Uhr. Die betreffende Vertretungskraft hat am betreffenden Tag aber nur von 9 Uhr bis 13 Uhr Unterricht. Sie durfte NICHT mitmachen (selbst wenn sie selbst den Wunsch geäußert hat und bereit war unentgeldlich "Mehrarbeit" zu leisten.)

  • Danke für die Antwort.


    Ich hab eigentlich dasselbe gehört, nur mein SL hat dem widersprochen und gesagt, solange dies wieder ausgeglichen wird, sei Mehrarbeit in Ordnung.


    Leider wurden auf dem Stundennachweis viele der Plusstunden mit Stunden entgegengerechnet, die eigentlich nicht entgegengerechnet werden dürften. (bspw. der Stundenausfall, als ich krankgeschrieben war.). Weißt du zufällig, wie das mit Unterrichtsausfall aussieht, bei denen ich wegen eines Planstellengesprächs freigestellt wurde? (Dürfen die Ausfallzeiten an dem Tag auch dem Stundenkontigent entgegengerechnet werden?) Andere Stunden, wie der Girls & Boys Day (wo ich nur eine Unterrichtsstunde an dem Tag hatte und stattdessen 6 Stunden unterrichtet habe) oder die Projektwoche (,in der ich die ganze Woche ein Projekt wie eine volle Stelle organisiert habe bei eigentlich 12 ,1/2 Wochenstunden) wurden gar nicht im Stundenkontingent erfasst.


    Nichtsdestotrotz, ich werde mich wohl bei einer Gewerksschaft melden.


    Liebe Grüße


    Martin

  • Inwiefern ein Vorstellungsgespräch und die damit ausfallenden Stunden gegengerechnet werden dürfen, weiß ich nicht, aber immer alles nur in DEM Monat, nicht Monatsübergreifend. Auch das verschussel SL gerne mal.
    Zumindest das mit dem Boys und Girls Day klingt für mich seltsam. Frag auf jeden Fall bei der Gewerkschaft nach.

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