Sommerferienbezahlung Arbeit vor Schulbeginn/Arbeit vor Vertragsbeginn

    • Offizieller Beitrag

    Nitram, auch wenn es arrogant klingt - ein Schulleiter ist nun einmal kein "normaler Lehrer", sondern er hat Rechte und Pflichten, die über die eines Lehrers hinausgehen. U.a. kann er Personal einstellen. Auch versehentlich.


    Was sind die Konsequenzen davon?

    • Das Schulamt reißt dem Schulleiter wegen seiner Inkompetenz (sorry) den Arsch auf (nochmal sorry).
    • Anschließend lachen sie die Vorgesetzten des Schulleiters hinter verschlossenen Türen im Schulamt halb tot.
    • Warum? Der Schulleiter hat nun einen Kollegen unbefristet an der Backe, der

      • eine Stelle in der Schule besetzt
      • möglicherweise von der Ausbildung und der Qualifikation her gar nicht für den Schultyp geeignet ist
      • möglicherweise von den zur Verfügung stehenden Fächern (wie hier: Sport, Biologie) in der Grundschule nicht überall eingesetzt werden darf

    Bezüglich des "Man kann sich nun reinklagen" sollte man aber auch noch im Hinterkopf haben, dass man sich in eine Schule einklagt, dessen Schulleiter die oben beschriebenen Nachteile durch seinen Fehler und das Reinklagen hat. Klaro ist der Schulleiter selbst Schuld - aber ich kenne genug Schulleiter, denen das "selbst Schuld" egal ist. Da möchte ich dann nicht in der Haut des reingeklagten Lehrers stecken.
    Ungeachtet dessen: da ich annehme, dass du heute in der Schule warst und die Arbeitsanweisung nachweisen kannst: viel Erfolg!


    kl. gr. frosch


    P.S.: Halt uns mal auf dem laufenden. Ich habe bisher von dieser Konstellation nämlich nur theoretisch gehört. Hätte nicht gedacht, dass es Schulleiter gibt, die diesen Fehler machen.

  • Bezüglich des "Man kann sich nun reinklagen" sollte man aber auch noch im Hinterkopf haben, dass man sich in eine Schule einklagt, dessen Schulleiter die oben beschriebenen Nachteile durch seinen Fehler und das Reinklagen hat. Klaro ist der Schulleiter selbst Schuld - aber ich kenne genug Schulleiter, denen das "selbst Schuld" egal ist. Da möchte ich dann nicht in der Haut des reingeklagten Lehrers stecken.

    Ich kenne auch genügend Schulleiter, die darüber froh wären jemanden unbefristet zu haben ;)

  • Damit solltest du dann vermutlich auch einen unbefristeten Vertrag haben.

    Danke für die Einschätzung. Da dies nur eine 11-Stunden-Stelle ist und darüber hinaus noch meine erste, werde ich davon wohl nicht Gebrauch machen. Darüber hinaus wäre das einem guten Verhältnis zum SL vermutlich nicht gerade zuträglich.

  • der Einsatzplan ist eine Weisung, die die Schulleitung sehr wohl hat. und es ist ein allgemeines Recht, nicht nur bei LehrerInnen. Wer einen Einsatzplan erhält UND ihn antritt, hat eine unbefristete Stelle.

    Er hat keine, sondern er hat Anspruch auf eine. Die muss er sich aber einklagen - was aber häufig auf einen Vergleich hinausläuft.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, stimmt.
    Oder er klagt sich eben nicht ein. (Ich hatte so einen Schulleiter und hätte mich 3 mal einklagen können. Wusste nichts von der Regelung (oben genannte Schulleiterin kam erst im Anschluss). Hätte ICH aber nicht gemacht.
    Ich werde allerdings nie wissen, ob er schuselig war oder eine Klage wollte. Die Schule wollte und brauchte mein Fach, kriegte aber keine Stelle. (Bin aber mittlerweile wieder an dieser Stelle mit Planstelle. Das Schicksal meint es immer gut mit einem)

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Fallschilderung stehen mir die Haare zu Berge ... und dass bei dem Lehrermangel! Kann über manche Mitarbeiter in den Schulämtern nur den Kopf schütteln. Alles selbst erlebt. Immer noch schlimm.
    Mein Rat: Klemm dir alle Verträge unter den Arm und mach einen Termin beim Personalrat. Unbezahlte Sommerferien gehen gar nicht mehr. War in meiner Vertretungszeit noch Usus und ich musste mit Hilfe des Personalrats der Arbeitsagentur auf die Füße treten, damit ich in Urlaub fahren konnte und nicht in irgendeiner sinnlosen Weiterbildungsmaßnahme landete. Es hat sich zum Glück rechtlich viel geändert, aber das scheint an einigen zuständigen Personen vorbei gegangen zu sein ...

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