Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute, 14.08.18, beim LBV in Düsseldorf angerufen, dort teilte man mir mit, dassder Folgevertrag / Verlängerung ab Schulbeginn angekommen ist. Leider teilte man mir mit, dass die Sommerferien wohl doch nicht gezahlt werden: „Das Schulamt Essen soll dem LBV dieses melden, dass ich die Sommerferien noch bezahlt bekommen soll“.
Dieses habe dem Schulamt Essen auch schon letzte Woche mitgeteilt (leider keine Antwort).
Seit dem 24.04.2017 war ich als Vertretungslehrer beim Land NRW angestellt (Gymnasium Waldstraße Hattingen). Auch hier wurden die Verträge nahtlos verlängert (siehe Anhang). Bis zum 02.02.2018 war ich Lehrer am Gymnasium Waldstraße Hattingen), so dass mein Folgevertrag ab dem 01.02.2018 (Grundschule In Essen) nahtlos übergehen sollte.
Die Vertretungsstelle an der Grundschule in Essen wurde zum 01.02.2018 ausgeschrieben (siehe Anhang). Durch Versäumnisse des Schulamtes Essen wurde meine Einstellung verzögert zum 19.02.2018. In Essen scheint diese Art von Hinhaltetaktik an der Tagesordnung zu sein, wie ich aus einigen Gesprächen mit Kollegen erfahren habe. Und es scheint, als ob diese Hinhaltetaktik praktiziert wird, um Geld zu sparen (dies ist die generelle Vermutung über Essen, nicht meine eigene).
Daher ist es ist also nicht mein Verschulden, dass ich nicht genau an diesem 01.02.2018 beschäftigt war. Und ich war bereits vor dem 01.02. dieses Jahres als Lehrer beim Land NRW.
Des Weiteren wurden mir von zwei Seiten gesagt, dass ich die Sommerferien rückwirkend bezahlt bekäme: Mein jetziger Schulleiter Herr XXX und vom zuständigen Sachbearbeiter des Schulamtes Essen Herr XXX.Dieses teilte ich auch dem Arbeitsamt mit, die diese Information auch nicht weiter hinterfragten. Fakt ist nun, dass ich anscheinend ohne eigenes Verschulden, sechs Wochen weder vom Land bezahlt werde noch irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt erhalte. Zudem bin ich während dieses Zeitraums wahrscheinlich auch nicht krankenversichert.
Bzgl. Fehlerhafte Einstufung habe ich ein Schreiben „Fehlerhafte Einstufung, Antrag auf Ansprüche rückwirkend“ über dem Dienstweg persönlich mit Zeugen abgegeben. Dieses Schreiben kam dann auch beim Schulamt Essen (Herr XXX) an. Der mir nochmals telefonisch mitteilte, dass er sich nunendlich darum kümmern wollte.
Nun soll ich auch bereits am 22.08.18 (Aufräumtag, deutlich noch in der Ferienzeit) und 27.08.18 (Lehrerkonferenz) wieder in der Schule Dienst tun, obwohl ich keine Erholungszeit (bezahlten Urlaub) hatte. Während meine KollegenInnen erholt aus dem Urlaub kommen (mit deutlich höheren Gehalt), musste ich nebenbei arbeiten). Nun meine Frage, mein Vertrag fängt erst am 29.08.18 (wieder bis zu den nächsten Ferien (Oktober). Habe ich das Recht, da ich auch keinen bezahlten Urlaub hatte, auch erst am 29.08.18 meine Arbeit zu beginnen? Versichert bin ich ja auch nicht vor dem 29.08.18.