Sommerferienbezahlung Arbeit vor Schulbeginn/Arbeit vor Vertragsbeginn

  • Sehr geehrte Damen und Herren,




    ich habe heute, 14.08.18, beim LBV in Düsseldorf angerufen, dort teilte man mir mit, dassder Folgevertrag / Verlängerung ab Schulbeginn angekommen ist. Leider teilte man mir mit, dass die Sommerferien wohl doch nicht gezahlt werden: „Das Schulamt Essen soll dem LBV dieses melden, dass ich die Sommerferien noch bezahlt bekommen soll“.


    Dieses habe dem Schulamt Essen auch schon letzte Woche mitgeteilt (leider keine Antwort).


    Seit dem 24.04.2017 war ich als Vertretungslehrer beim Land NRW angestellt (Gymnasium Waldstraße Hattingen). Auch hier wurden die Verträge nahtlos verlängert (siehe Anhang). Bis zum 02.02.2018 war ich Lehrer am Gymnasium Waldstraße Hattingen), so dass mein Folgevertrag ab dem 01.02.2018 (Grundschule In Essen) nahtlos übergehen sollte.


    Die Vertretungsstelle an der Grundschule in Essen wurde zum 01.02.2018 ausgeschrieben (siehe Anhang). Durch Versäumnisse des Schulamtes Essen wurde meine Einstellung verzögert zum 19.02.2018. In Essen scheint diese Art von Hinhaltetaktik an der Tagesordnung zu sein, wie ich aus einigen Gesprächen mit Kollegen erfahren habe. Und es scheint, als ob diese Hinhaltetaktik praktiziert wird, um Geld zu sparen (dies ist die generelle Vermutung über Essen, nicht meine eigene).


    Daher ist es ist also nicht mein Verschulden, dass ich nicht genau an diesem 01.02.2018 beschäftigt war. Und ich war bereits vor dem 01.02. dieses Jahres als Lehrer beim Land NRW.

    Des Weiteren wurden mir von zwei Seiten gesagt, dass ich die Sommerferien rückwirkend bezahlt bekäme: Mein jetziger Schulleiter Herr XXX und vom zuständigen Sachbearbeiter des Schulamtes Essen Herr XXX.Dieses teilte ich auch dem Arbeitsamt mit, die diese Information auch nicht weiter hinterfragten. Fakt ist nun, dass ich anscheinend ohne eigenes Verschulden, sechs Wochen weder vom Land bezahlt werde noch irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt erhalte. Zudem bin ich während dieses Zeitraums wahrscheinlich auch nicht krankenversichert.


    Bzgl. Fehlerhafte Einstufung habe ich ein Schreiben „Fehlerhafte Einstufung, Antrag auf Ansprüche rückwirkend“ über dem Dienstweg persönlich mit Zeugen abgegeben. Dieses Schreiben kam dann auch beim Schulamt Essen (Herr XXX) an. Der mir nochmals telefonisch mitteilte, dass er sich nunendlich darum kümmern wollte.


    Nun soll ich auch bereits am 22.08.18 (Aufräumtag, deutlich noch in der Ferienzeit) und 27.08.18 (Lehrerkonferenz) wieder in der Schule Dienst tun, obwohl ich keine Erholungszeit (bezahlten Urlaub) hatte. Während meine KollegenInnen erholt aus dem Urlaub kommen (mit deutlich höheren Gehalt), musste ich nebenbei arbeiten). Nun meine Frage, mein Vertrag fängt erst am 29.08.18 (wieder bis zu den nächsten Ferien (Oktober). Habe ich das Recht, da ich auch keinen bezahlten Urlaub hatte, auch erst am 29.08.18 meine Arbeit zu beginnen? Versichert bin ich ja auch nicht vor dem 29.08.18.

  • Nun meine Frage, mein Vertrag fängt erst am 29.08.18 (wieder bis zu den nächsten Ferien (Oktober). Habe ich das Recht, da ich auch keinen bezahlten Urlaub hatte, auch erst am 29.08.18 meine Arbeit zu beginnen?


    Natürlich. Vorher würde ich auf gar keinen Fall dort auftauchen.

  • Seit dem 24.04.2017 war ich als Vertretungslehrer beim Land NRW angestellt (Gymnasium Waldstraße Hattingen).

    Da hab' ich das Abi gemacht ;)


    Ansonsten: Du sprichst ja drei verschiedene Probleme an. Richtig klar ist die Lage für mich nur bei den nicht bezahlten Sommerferien. Du hattest doch ab dem 19.2.2018 einen befristeten Vertrag. Bis wann war der denn befristet?


    Ich habe selbst drei Jahre lang auf Vertretungsstellen in Essen unterrichtet, allerdings in der Sek 1. Da liefen die Verträge bis zum letzten Tag der Sommerferien. Der Folgevertrag begann immer am ersten Tag des neuen Schuljahres.

  • Ich würde vor allem schleunigst die Auszahlung des Urlaubes beantragen, denn das geht nur 3 Monate rückwirkend, wenn keine Ferien bezahlt werden, kannst du ja auch keinen Urlaub genommen haben, also steht dir die finanzielle Abgeltung zu und das je nach Vertragsende evtl. sogar bis zum Jahresende.


    Habe ich mal gemacht, als sie die Ferien nicht bezahlen wollten.


    Aber ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, wie man sich auf mündliche Aussagen verlassen kann und sich deshalb nicht bei der Agentur für Arbeit melden kann. Das ist doch nur ein zwei Klicke online, dann ist man erstmal abgesichert und muss evtl. einmal persönlich hin, wenn das bis dahin nicht geklärt ist, dann bekommt man vermutlich Geld und ist versichert.

  • Ich denke auch, dass du ohne gültigen Arbeitsvertrag gar nicht Arbeiten DARFST!
    Alternativ kannst du auch hingehen und dich später auf eine unbefristete Stelle einklagen. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung aufgenommen wird, gilt meines Wissens nach automatisch als unbefristet. Das würde ich aber vorher ggfs. bei der Gewerkschaft nochmal absichern.

  • Ich denke auch, dass du ohne gültigen Arbeitsvertrag gar nicht Arbeiten DARFST!
    Alternativ kannst du auch hingehen und dich später auf eine unbefristete Stelle einklagen. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung aufgenommen wird, gilt meines Wissens nach automatisch als unbefristet. Das würde ich aber vorher ggfs. bei der Gewerkschaft nochmal absichern.

    Ja, die Idee ist natürlich gut. DAs klappt in der Regel auch.

  • Nun soll ich auch bereits am 22.08.18 (Aufräumtag, deutlich noch in der Ferienzeit) und 27.08.18 (Lehrerkonferenz) wieder in der Schule Dienst tun, obwohl ich keine Erholungszeit (bezahlten Urlaub) hatte. Während meine KollegenInnen erholt aus dem Urlaub kommen (mit deutlich höheren Gehalt), musste ich nebenbei arbeiten). Nun meine Frage, mein Vertrag fängt erst am 29.08.18 (wieder bis zu den nächsten Ferien (Oktober). Habe ich das Recht, da ich auch keinen bezahlten Urlaub hatte, auch erst am 29.08.18 meine Arbeit zu beginnen? Versichert bin ich ja auch nicht vor dem 29.08.18.

    Oh, fein. Das ist gut für dich! :)


    Nix sagen, den Dienst weisungsgemäß vor dem im Vertrag festgelegten Termin antreten und dich damit dann über den mit deinem Arbeitseinsatz geschlossenen unbefristeten Anstellungsvertrag freuen. :D Noch am Ende August gehst du dann zu einem passenden Anwalt und klagst dich in eine Festanstellung ein.


    Die Düsseldorfer Dienstrechtler werden der SL sowas von den Arsch aufreißen, weil er das verbockt hat, obwohl auf ausnahmslos allen Formularen, Handreichungen etc. fett aufgedruckt steht, dass genau so nicht gehandelt werden darf, weil damit konkludent ein unbefristeter Arbeitsvertrag eingegangen wird. :rolleyes:


    P.S. Warum Grundschulleitungen eigentlich so oft rechtskenntnisfrei?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte den Fall vor Jahren... ich war sogar noch bei einer anderen Schule die Sommerferien über bezahlt worden, mein offizieller Vertrag ging aber am ersten Schultag. Da meinte die (neue) Schulleitung, sie befreie mich von der Konferenz am letzten Ferientag, da wäre ich eh nicht stimmberechtigt und ich dürfe am ersten Schultag unter gar keinen Umständen einen Fuss ineinen Klassenraum setzen, bevor ich im Sekretariat den Vertrag unterschrieben hätte. Und sollte der Vertrag nicht da sein, könne man halt nicht anfangen und ich müsse dann nach Hause gehen undam nächsten Tag gucken usw (es ging alles gut..)


    Fazit: wenn die Stelle dich interessiert und genug Stunden bietet: einklagen!!

  • Oh, fein. Das ist gut für dich! :)
    Nix sagen, den Dienst weisungsgemäß vor dem im Vertrag festgelegten Termin antreten und dich damit dann über den mit deinem Arbeitseinsatz geschlossenen unbefristeten Anstellungsvertrag freuen. :D Noch am Ende August gehst du dann zu einem passenden Anwalt und klagst dich in eine Festanstellung ein.


    Die Düsseldorfer Dienstrechtler werden der SL sowas von den Arsch aufreißen, weil er das verbockt hat, obwohl auf ausnahmslos allen Formularen, Handreichungen etc. fett aufgedruckt steht, dass genau so nicht gehandelt werden darf, weil damit konkludent ein unbefristeter Arbeitsvertrag eingegangen wird. :rolleyes:


    P.S. Warum Grundschulleitungen eigentlich so oft rechtskenntnisfrei?


    Nicht nur Grundschulleitungen sind rechtskenntnisfrei.


    Ich kann mich Meerschwein Nele nur anschließen und: Auf jeden Fall mir das ganze auch schriftlich geben lassen, dass du dort unbedingt hin musst. Zur Not unter einem fadenscheinigen Grund hinmailen von wegen du möchtest wissen wie lange das Aufräumen dauern soll, da du noch einen Anschlusstermin hast oder: Ich möchte unter dem Punkt "Sonstiges" auf der Tagesordnung etwas sagen (und wenn es die Frage nach einem Kollegiumsausflug oder irgendeine unwichtige Orgasache ist). Auf keinen Fall irgendwas in der Hinsicht sagen: "Muss ich echt dahin, da mein Vertrag erst am 29.8. beginnt". Immer hübsch umschreiben. :P Wenn dann nämlich irgendwas zurückommt wie "Das Aufräumem dauert bis ..." oder eben nix zurückkommt (bzgl. der Mitteilung, die du machen möchtest), hast du es quasi schriftlich (denn bei der LK hätte man dich ja auch ausladen können)


    Ansonsten redet sich die SL noch raus: "Ben musste doch nicht hin. Die Einladung für die LK (und das Aufräumen) war an alle gerichtet, wir haben ben nur vergessen aus dem Verteiler zu nehmen".


    Am Besten im August einen Gewerkschaftsvertreter (Personalrat) anrufen und nach einem passenden Anwalt fragen. :)

  • Wow, das ist echt raffiniert. Aber das würde ich auch einfach so durchziehen. Unbezahlte Ferien und Befristungen sind eine Sauerei und da sollte einem jedes Mittel recht sein.

  • Ben232, bitte erzähl unbedingt, wie die Geschichte weiterläuft; heute ist ja "Aufräumtag"...


    Ich drücke Dir fest die Daumen; dieses Herumlavieren von Behörden (besonders in Zeiten von katastrophalem Lehrermangel), um sich vor ein paar Wochen Gehaltszahlung zu drücken ist völlig unwürdig und hätte sich so nie entwickeln würden.


    Umso besser, wenn es eine Gelegenheit gibt, dieses Verhalten abzustrafen und zum eigenen Vorteil zu drehen!


    Alles Gute!

  • Wow, das ist echt raffiniert. Aber das würde ich auch einfach so durchziehen. Unbezahlte Ferien und Befristungen sind eine Sauerei und da sollte einem jedes Mittel recht sein.


    Sprich mit deiner Schulleiterin, die wird dir en detail erzählen, was das Verhalten der o.g. SL für eine Arschbombe in den Fettnapf ist und warum die Rechtsstelle der BezReg verärgert die Stirn runzeln würde.

  • Was war jetzt eigentlich ausschlaggebend für das Anrecht auf den Festvertrag, allein der Aufräumtag oder generell die Tatsache, dass der SL möchte, dass er vor dem 29.08. in der Schule an Veranstaltungen teilnimmt? Bei mir gibt es nämlich eine ähnliche Situation, mein Vertrag wird am dem 29.08. beginnen und der SL möchte, dass ich bereits am 27. zur Lehrerkonferenz erscheine.

  • Was war jetzt eigentlich ausschlaggebend für das Anrecht auf den Festvertrag, allein der Aufräumtag oder generell die Tatsache, dass der SL möchte, dass er vor dem 29.08. in der Schule an Veranstaltungen teilnimmt? Bei mir gibt es nämlich eine ähnliche Situation, mein Vertrag wird am dem 29.08. beginnen und der SL möchte, dass ich bereits am 27. zur Lehrerkonferenz erscheine.

    Jede Befristung bedarf der Schriftform. Wenn du aufgefordert wirst, vor Vertragsbeginn zu arbeiten, und dem auch nachkommst, dann sind du und dein Arbeitgeber damit ein Arbeitsverhältnis eingegangen, bei dem eine schriftliche Befristung fehlt.

  • Was war jetzt eigentlich ausschlaggebend für das Anrecht auf den Festvertrag, allein der Aufräumtag oder generell die Tatsache, dass der SL möchte, dass er vor dem 29.08. in der Schule an Veranstaltungen teilnimmt? Bei mir gibt es nämlich eine ähnliche Situation, mein Vertrag wird am dem 29.08. beginnen und der SL möchte, dass ich bereits am 27. zur Lehrerkonferenz erscheine.

    Damit solltest du dann vermutlich auch einen unbefristeten Vertrag haben.

  • Mir kommt das vorgeschlagene Verfahren (um eine Stelle einzuklagen) recht seltsam vor.


    Ich ("normaler Lehrer") habe keinerlei Recht jemanden "Anzustellen".


    Wenn ich jetzt auf die Straße gehe und 17 Leuten die "Weisung" erteile: "Gehe morgen in die xy-Schule und Unterrichte dort" - haben dann diese 17 Personen hinterher das Recht, sich bei meinem Arbeitgeber (Staat) einzuklagen?


    Ich habe doch gegenüber den Personen keinerlei Weisungsbefugnis.


    Die Schulleitung hat gegenüber ben232 vor Vertragsbeginn auch keine Weisungsbefugnis.


    Wo ist der Unterschied, ob eine Schulleitung oder ich einer Person, mit der kein Vertrag besteht, eine Weisung erteile?

  • Ich ("normaler Lehrer") habe keinerlei Recht jemanden "Anzustellen"
    [...]
    Wo ist der Unterschied, ob eine Schulleitung oder ich einer Person, mit der kein Vertrag besteht, eine Weisung erteile?

    Die Schulleitung ist an einer Schule die Person, die im Rahmen ihrer Personalverantwortung mit der Abwicklung von Anstellungsverträgen dienstlich betraut ist. Deswegen ist es sehr wohl von Belang, wenn die Schulleitung mit einem anzustellenden Lehrer einen mündlichen Vertrag abschließt. Wenn Lehrer und Schulleitung sich stillschweigend einig sind, dass ein Arbeitsverhältnis angestrebt ist, der Schulleiter einen Arbeitseinsatz anordnet und der Lehrer dem nachkommt, dann ist ein konkludenter Vertragsschluss über das Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Und da dabei bei dem Vertragsschluss keine Befristung vereinbart wurde, ist es eben unbefristet. Eine nachträgliche Änderung des Anstellungsverhältnisses durch einen später datierten schriftlichen Vertrag ist unwirksam - pacta sunt servanda.


    Nele

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