Sonderurlaub

  • Das Schuljahr fing für mich sehr traurig an, denn mein Vater ist vorige Woche verstorben. Nun möchte ich gern einen Antrag auf Sonderurlaub wegen Tod eines Angehörigen stellen. Diese Woche bin ich noch krank geschrieben, möchte aber gerne diesen Tag am kommenden Montag nehmen. Dazu erreiche ich niemanden im Schulamt, denn ich habe gerade "außerhalb der telefonischen Sprechzeiten" angerufen und kann erst morgen wieder anrufen. Deswegen meine Fragen an euch:
    1. Sind es eigentlich nicht 2 Tage?
    2. Kann ich diese zwei Tage aufteilen? Ich möchte gerne einen Tag am Montag und einen Tag am Freitag wegen der Urnenbeisetzung nehmen.
    3. Gibt es Antragsfristen?


    Liebe Grüße

  • Das tut mir sehr leid, Marie! Warum lässt du dich nicht bis einschließlich Montag krankschreiben?
    Bei uns in NRW läuft es so, dass der Schulleiter den Sonderurlaub genehmigt. Vielleicht ist das bei euch auch so?

  • Erst einmal herzliches Beileid. Die Tage kannst du aufteilen, üblicherweise wird der erste Tag für den Todestag und der zweite für die Bestattung gewählt. Antragsfristen sind nicht einzuhalten (macht bei dem Anlass auch wenig Sinn).


    Beamte: Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt (2 Tage)
    Angestellte: TV-L (2 Tage)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke. Ich habe jetzt noch mal im TVÖD nachgelesen und nach §29 TVÖD den Antrag gestellt.
    Meine Hausärztin ist gerade im Urlaub und die Vertretung hat mich nur bis Freitag krank geschrieben. Müsste am Montag morgen erst zur HA und dann stundenlang warten, ehe ich den Krankenschein habe. Wenn ich es dann nicht schaffe, dann kann ich mich noch mal krank schreiben lassen.

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