Wer kann mich aufklären zwecks Wechsel in die freiw. Krankenversicherung?

  • Naja, die meisten Lehrerpaare mit kleinen Kindern setzen sich schon so grob zusammen.
    Die Frauen in höheren Stufen arbeiten alle nur TZ ( in meinem Bekanntenkreis), da haben sie dann auch Anspruch auf die entsprechebden Kindkrantage. Die Männer dann nur 4 pro Kind.


    Davon abgesehen habe ich noch nie die 25 Tage gebraucht.Bis jetzt kam ich immer mit 4 pro Kind aus ( die auch allen Beamten in höheren Stufen zustehen). Mein Mann und ich " teilen" die Kindkrantage allerdings auch immer fair auf.

    Die meisten Ehepaare sind aber nicht beide Beamte oder beide Lehrer ;) Und sobald eben der 2. nicht Beamte ist, wird's eben teuer, denn da stehen dir nicht mal 4 Tage zu, sondern gar keiner!

  • Ne, das ist in NRW nicht so.
    Da stehen jedem Beamten pro Kind 4 Tage zu bei Krankheit.
    Egal bei welcher Stufe.

  • Ok, du hast Recht, mein Dienstgeber hat mir dieses Jahr 2 Tage einfach aus Jux freigegeben. Gut, dass du das aus Berlin besser beurteilen kannst, als unsere Schulverwaltung. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Oh, dann habe ich die Tage auch nur aus Gefälligkeit bekommen?


    Meiner hat mich sogar extra auf die Tage hingewiesen, als mein Sohn krank war

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Oh, dann habe ich die Tage auch nur aus Gefälligkeit bekommen?


    Meiner hat mich sogar extra auf die Tage hingewiesen, als mein Sohn krank war

    Ihr seid doch alles Beamten, aber noch einmal, es geht doch um Elternpaare, wo einer nicht Beamter ist! Ich verstehe es nicht, wie man das nach dem 3. oder 4. Mal erwähnen immer noch nicht gelesen haben kann!



    Ok, du hast Recht, mein Dienstgeber hat mir dieses Jahr 2 Tage einfach aus Jux freigegeben. Gut, dass du das aus Berlin besser beurteilen kannst, als unsere Schulverwaltung. :)

    Was hat denn deine Schulverwaltung mit der Kassiererin z.B. von Rewe zu tun?!?

  • Dann verstehe ich das offenbar wirklich nicht.


    Bei mir: Elternpaar: Ich Beamtin, mein Mann nicht. --> Elternpaar, wo einer nicht Beamter ist.


    Für wen gilt jetzt was?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Dann verstehe ich das offenbar wirklich nicht.


    Bei mir: Elternpaar: Ich Beamtin, mein Mann nicht. --> Elternpaar, wo einer nicht Beamter ist.


    Für wen gilt jetzt was?

    Wenn Kinder in der PKV sind hat der Beamter 4 bzw. 10 Kinderkrankentage, der Mann, der nicht Beamter ist, hat gar keine! Es sei denn sein AG gibt welche, aber von der KK gibt es nichts.

  • Man darf aber nicht vergessen, wenn das andere Elternteil kein Beamter ist und die Kinder in der PKV, hat man keinerlei Kinderkrankentage (es sei denn, der Ag gewährt sie) und das kann gerade bei 3 Kindern schon viel ausmachen, wenn die Tage dann unbezahlt sind o.ä.


    Unser Kind ist über meinen Mann versichert, also nicht in der PKV.

    Dann trifft doch aber meine Aussage überhaupt nicht auf dich zu und dann weiß ich auch nicht, was dann dein Tage damit überhaupt zu tun haben, von denen du besser weißt, dass du sie bekommst (was ja ein vollkommen anderer Fall ist!)

  • Ich sag einfach mal DANKE für die Information über die Beihilfe App. Das wusste ich noch gar nicht. Das macht das privat versichert sein gleich ein gutes Stückchen angenehmer, denn das Versenden an die Beihilfe empfand ich immer als besonders lästig.

  • Wenn Kinder in der PKV sind hat der Beamter 4 bzw. 10 Kinderkrankentage, der Mann, der nicht Beamter ist, hat gar keine! Es sei denn sein AG gibt welche, aber von der KK gibt es nichts.

    Das stimmt IMHO schon so, wie du es jetzt darstellst. Allerdings greift dann §616 BGB und man bekommt ca. 5 bezahlte freie Tage. Wobei man da einschränken muss, dass dieser Paragraph im Arbeits-/Tarifvertrag explizit ausgeschlossen werden kann.


    Deinen Ausgangspost habe ich von der Konstellation her übrigens auch genau anders herum verstanden.

  • Das stimmt IMHO schon so, wie du es jetzt darstellst. Allerdings greift dann §616 BGB und man bekommt ca. 5 bezahlte freie Tage. Wobei man da einschränken muss, dass dieser Paragraph im Arbeits-/Tarifvertrag explizit ausgeschlossen werden kann.
    Deinen Ausgangspost habe ich von der Konstellation her übrigens auch genau anders herum verstanden.

    Danke. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Diese 4 von Susannea beschriebenen Kindkranktage der Beamten stammen gerade aus der Regelung des §616 BGB (und der zugehörigen Rechtsprechung, die die erträgliche Grenze im Moment bei 4-5 Tagen sieht) und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Dass die gesetzliche Krankenversicherung hier sogar 10 Tage einräumt, darf als Bonus betrachtet werden und bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sonst keine Kindkranktage zu gewähren sind.

  • Das stimmt IMHO schon so, wie du es jetzt darstellst. Allerdings greift dann §616 BGB und man bekommt ca. 5 bezahlte freie Tage. Wobei man da einschränken muss, dass dieser Paragraph im Arbeits-/Tarifvertrag explizit ausgeschlossen werden kann.

    Und das tun viel AG.

  • Danke. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Diese 4 von Susannea beschriebenen Kindkranktage der Beamten stammen gerade aus der Regelung des §616 BGB (und der zugehörigen Rechtsprechung, die die erträgliche Grenze im Moment bei 4-5 Tagen sieht) und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Dass die gesetzliche Krankenversicherung hier sogar 10 Tage einräumt, darf als Bonus betrachtet werden und bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sonst keine Kindkranktage zu gewähren sind.

    Die sind aber in der Regel einfach nicht vorhanden, weil viele AG den §6161 natürlich längst ausgeschlossen haben, denn in der Regel erhalten die meisten AN ja von der KK Kinderkrankengeld. Was übrigens nicht bedeutet, dass der AN die unbezahlte Freistellung nicht trotzdem gewähren muss, auch wenn er §6161 ausgeschlossen hat, nur zahlen muss er sie eben nicht.

    • Offizieller Beitrag

    @Magga Tin: du schreibst von "Abzocke der Ärzte".


    Ich weiß ja nicht, was du für Rechnungen bekommst, aber ich fand es als Privatversicherte
    1. immer ganz hilfreich, die Preise der ärztlichen Leistungen mal einzusehen
    und
    2. deutlich weniger, als wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe ;)

  • Mein Mann ist gesetzlich versichert. Kind 1 auch, 10 Tage über meinen Mann. Kind 2 ist privat versichert. Keine Tage für sie.


    Ich als Beamtin kriege je 10 für beide.

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