Beförderung auf A14 in NRW und einige Fragen

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich bei der Bzrg. Köln auf eine Beförderungstelle (keine Funktionsstelle) nach A14 an einer Gesamtschule beworben (zZ bin ich an einer anderen Schule). Ich habe ein Schreiben darüber erhalten, dass ich zum Verfrahren zugelassen wurde und mein Schulleiter hat die Aufforderung bekommen eine schriftliche Beurteilung einzureichen.


    Da ich mich auf mehrere Stellen beworben habe, habe ich eine Email von der Bzrg. Köln bekommen mt dem Inhalt, das ich bei zwei Stellen Einzelbewerber sei und Ihnen bitte mitteilen solle welche der beiden Stellen ich möchte.


    Ich habe dazu jetzt doch einige Fragen.


    1. Bedeutet Einzelberwerber zu sein, dass ich automatisch eine der beiden Stellen bekomme - der Fall gesetzt, dass mein Schulleiter mich nicht für untauglich erklärt natürlich.


    2. Erfolgt die Beurteilung tatsächlich ausschließlich durch meinen derzeitigen Schulleiter?


    3. Hat die Schulleitung der aufnehmenden Schule tatsächlich keinen Einfluss auf das Verfahren? Also der Fall gesetzt ich erhalte nun eine Dienstliche Beurteilung mit "2", könnte die die aufnehmende Schulleitung trotzdem sagen "Den wollen wir nicht" und ich würde die Stelle nicht bekommen. (Die Frage ist rein hypotethisch. Ich weiß, dass die Schulen ja großes Interesse daran haben, das keine Stellen vakant bleiben)



    Es wäre schön, wenn Ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet


    Mfg

  • Ja klar, beide Stellen sind auf der gleichen Schule. Ich habe mit der Schulleiterin vor meiner Bewerbung telefoniert und ihr auch die gleichen Unterlagen geschickt wie der Bezirgsregeirung.


    Treffen wollte sie sich allerdings erst im neuen Schuljahr, da vor den Ferien keine Zeit mehr war. Sie sagte mir allerdings auch, dass Sie in der Regel keinen Einfluss auf das Verfahrne nehmen kann, da die Bewerbungen wohl über die Bzrg. laufen.

  • Der jetzige SL schreibt eine Beurteilung, daraufhin entscheidet die BezReg.
    Wenn du dich nicht aus irgendwelchen Gründen für unfähig erweist oder so beurteilt wirst, wüsste ich nicht, was noch dazwischen kommen sollte.


    Ich habe schon früher mal mitbekommen, dass die BezReg in einem anderen Fall nachgefragt hat, welches die Wunschstelle des Bewerber war. Diese Stelle hat er dann bekommen, ist ja auch sinnvoll.

  • Der jetzige SL schreibt eine Beurteilung, daraufhin entscheidet die BezReg.
    Wenn du dich nicht aus irgendwelchen Gründen für unfähig erweist oder so beurteilt wirst, wüsste ich nicht, was noch dazwischen kommen sollte.


    Ich habe schon früher mal mitbekommen, dass die BezReg in einem anderen Fall nachgefragt hat, welches die Wunschstelle des Bewerber war. Diese Stelle hat er dann bekommen, ist ja auch sinnvoll.

    ok das ist ja schonmal hilfreich. Mein SL hat schon durchblicken lassen, dass ich natürlich ein anständiges Gutachten bekomme und ich hatte die Bewerbung auch ausführlich mit ihm durchgesprochen.


    Ich war halt irritiert, weil die Bzrg. Schon angefragt hatte ohne das ich überhaupt besucht wurde. Ist das damit die dann nach Eingang des Gutachtens die Sache schneller abwickeln können?

  • Dh. Auch wenn das SL Gutachten passt, dann hat man die Stelle eigentlich?


    Aus welchen Gründen könnte man denn unfähig sein? Bislang waren eine Gutachten immer super und ich hab mir nie was zu Schulden kommen lassen.

  • Die Behörde muss für jede Stelle ein eigenes Verfahren durchführen. Man wird unnötige Arbeit vermeiden wollen, indem man das Verfahren für die bevorzugte Stelle als erstes und zügig durchführt.
    Wäre ärgerlich, wenn man das Verfahren für die erste Stelle durchführt, der Bewerber erfolgreich abschließt, dann sagt "nein danke, ich möchte lieber die andere Stelle", dann wird man zumindest das Gespräch zum Amt noch mal durchführen müssen, weil es ja um andere Stelleninhalte geht.

  • ok, dass ist Interessant. Das mit dem Gespräch weiß ich so nicht. Das Gespräch führt ja mit mir der SL. Mein SL führt ja auch nur 1 Gespräch ganz gleich auf wie viele Stellen ich mich bewerbe. Habe der Behörde ja auch nur mitgeteilt welche ich bevorzuge und keine zurückgezogen oder sowas.


    So weit ich weiß hat meine SL auch nur eine Aufforderung zur Beurteilung bekommen. Um welche Stelleninhalte es da konkret geht steht da glaube ich gar nicht drin

  • Das heißt ja quasi auch, dass gar nicht die konkrete Eignung auf eine ganz bestimmte Stelle, sondern nur die generelle Eignung geprüft wird, oder?


    Moebius schrieb oben, dass ggf ein 2tes Gespräch geführt werden müsse. Deshalb die Nachfrage


    So wie ich das sehe bin ich also als einziger Bewerber mit gutem Gutachten ziemlich safe, oder ?

  • Wenn das Gutachten passt, sollte da eigentlich nichts schief gehen.Die Unfähigkeit würde sich ja aus dem Gutachten rauslesen lassen.

    Super, danke. Dann hoffe ich mal das beste.


    Kann mir den jemand von euch noch gute Tipps dazu geben wie man sich am besten auf das Gespräch vorbereitet?
    Was wurde bei euch da so gefragt?

  • Eine Sache habe ich leider noch nicht ganz verstanden:


    rein hypotethisch:


    1. Kandidat XY bewirbt sich auf 2 verschiedene Stellen.


    2. Für Stelle a. ist er sehr geeignet, für Stelle b. von seiner Biographie/Fächern her eher ungeeignet.


    3. In der dienstliche Beurteilung wird gut abgeschnitten, da Unterrichtsbesuch etc. gut gelaufen ist und er sich ansonsten and er Schule engagiert.


    Der Kandidat kann sich jetzt also theoretisch die Stelle aussuchen für die er eigentlich nicht geeignet ist?


    Das betrifft jetzt nicht meinen konkreten Fall, da ich mir vor meiner Bewerbung sehr viele Gedanken gemacht und Gespräche über mögliche Tätigkeitsfelder geführt habe, aber im allgemeinen kommt mir dieses Vorgehen doch etwas seltsam vor.


    Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

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