Sportbefreiung 3 Monate Arbeitsaufträge

  • Heute mal eine Frage als Mutter...


    Meine Tochter (I-Kind Bereich Körper) hatte in den Ferien eine OP an beiden Füßen. Sie kann schon wieder einigermaßen laufen. Nun hat sie eine Sportbefreiung für die nächsten 3 Monate. Dazu habe ich Fragen.


    Entgegen der Ankündigung hat sie das kommende Halbjahr Schwimmen (Freibad). Das wäre wahrscheinlich sogar schon in 2-3 Wochen möglich. Darf sie (teilweise/ reduziert) teilnehmen, trotz Sportverbot vom Arzt?


    Der Sportlehrer hat angekündigt, dass sie schriftliche Beobachtungsaufträge bekommt. (Sie hat durch ihre Erkrankung Probleme viel Text zu schreiben) Ist das rechtens?


    Wahrscheinlich schon, aber irgendwie finde ich es gerade erheblich unfair. OP wegen angeborener Muskelerkrankung, die ganzen Ferien gelitten und nun bei der Hitze den schwimmenden Kindern zuzuschauen und dann auch noch schriftliche Arbeiten machen.


    LG


    Edit: Schule 6. Klasse Gesamtschule. Niedersachsen


    Das Schulgesetz sagt nur:
    "Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Sportunterricht bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung. Die Schulleitung kann die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft ermächtigen, Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen zu befreien. Die vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.


    2.2 Die über einen Monat hinausgehende Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers hin aus. Hierfür
    kann sie die Beibringung eines ärztlichen oder eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Die Kosten des Attestes tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler."

  • Ich würde das Kind nur am Sportunterricht teilnehmen lassen, wenn der Arzt mir bescheinigt, dass sie Schwimmen darf.


    Zu der Aufgabe: der Sportlehrer braucht ja irgendwas um eine Note festzulegen. Protokolle, Stundenplanungen, Vorträge sind hier total üblich, gerade wenn jemand länger ausfällt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Es gibt an ihrer Schule keine Noten. Sie hat sowieso den I-Status und somit Nachteilsausgleich. Im Zeugnis werden alle einzelnen Themen per Kreuz bewertet.


    Ich hätte jetzt gedacht, dass sie einfach für die Zeit nicht bewertet wird. *grübel*


    Dann schau ich mal, ob die Klinik ergänzen kann, dass leichtes Schwimmen geht.

  • Kläre das mit dem Arzt ab. Gar keine Noten über die Zeit stehen aber nicht zur Debatte. Du sprachst von Fuß-OPs - da könnte Schwimmen durchaus möglich sein, hängt halt davon ab, was genau das Problem war. Ein Arzt kann jedenfalls auch gezielt eine Sportbefreiung von bestimmten Sportbereichen ausstellen (und nicht nur eine generelle) - bspw. eine Befreiung vom Sportunterricht im Freien für ein Kind mit entsprechendem Heuschnupfen und daraus resultierenden Asthmaanfällen, eine Schwimmbefreiung bei Chlorallergie, etc...


    Alternative Unterrichtsinhalte für SuS, die lange krankheitsbedingt ausfallen gibt es immer, nur wie die genau aussehen kann sich individuell natürlich unterscheiden. Ihr solltet euch so oder so mal zusammensetzen und euch überlegen, was machbar wäre. Wenn dein Kind auch da eine Einschränkung hat, wird sich etwas anderes finden.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ihr wurden beide Achillessehnen verlängert. In unserm Pool plantscht sie schon seit 2 Wochen wieder. Ich denke schwimmen müsste also gehen. Da der Arzt in Bayern sitzt (und wir in HH) muss ich mal anrufen und nachfragen.

  • Meine Tochter (I-Kind Bereich Körper) hatte in den Ferien eine OP an beiden Füßen. Sie kann schon wieder einigermaßen laufen. Nun hat sie eine Sportbefreiung für die nächsten 3 Monate. Dazu habe ich Fragen.


    Entgegen der Ankündigung hat sie das kommende Halbjahr Schwimmen (Freibad). Das wäre wahrscheinlich sogar schon in 2-3 Wochen möglich. Darf sie (teilweise/ reduziert) teilnehmen, trotz Sportverbot vom Arzt?

    Sorry, aber wie sollen wir als medizinische Laien den Genesungszustand aus der Ferne einschätzen können? Ich würde unter diesen Umständen kein Kind am Schwimmen teilnehmen lassen. Was ist, wenn es z.B. ausrutscht und hinfällt?

  • Sorry! (nette Anrede)


    Es ging hier nicht um eine medizinische Einschätzung, sondern um eine rechtliche.


    An MissJOnes Antwort sieht man ja, was für Antworten möglich gewesen wären. Die haben mir auch weitergeholfen. ;)

  • Es ging hier nicht um eine medizinische Einschätzung, sondern um eine rechtliche.

    Dann musst Du Dich halt deutlicher ausdrücken ;-). Zur Beurteilung der Rechtslage spielt der Genesungszustand sehr wohl eine Rolle. Wenn jemand fragt: "Darf ich Tennis spielen, während ich krank geschrieben bin?", kann man das auch nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten, ohne die Einzelheiten für die Krankschreibung zu kennen.

  • Bei uns gibt es ab dem kommenden Schuljahr den sogenannten "Activdispens". Das heisst, wenn sich einer z. B. das Kreuzband gerissen hat ist er für alles, was mit Beinen zu tun hat dispensiert und wird stattdessen selbständig in den Kraftraum geschickt um dort Arm- und/oder Rückenübungen zu machen. Wäre sowas bei euch möglich, dass Deine Tochter einen praktischen Arbeitsauftrag bekommt, bei dem sie die Füsse nicht belastet? Sowas wie "lerne in den 3 Monaten Jonglieren" oder was weiss denn ich. Protokoll schreiben finde ich ja mega öde, das kann ich nachvollziehen, dass Dir das stinkt (und Deiner Tochter wahrscheinlich noch viel mehr). Schwimmen und Planschen ist ja noch mal ein Unterschied. Kann ja sein, dass die Scherbewegung beim Beinschlag z. B. die Sehnen belastet, das wäre ja nicht gut.

  • Wie gesagt, frag den Arzt. Aber Schwimmen ist idR eher eine Entlastung für den Körper, da das Wasser vieles vereinfacht, daher wird es ja auch in der Reha oft und gerne eingesetzt.
    Wenn der Doc keine Bedennken hat, und sie zumindest etwas sinnvolles tun kann (vielleicht nicht alles möglich, aber zumindest vieles), wäre es für deine Tochter gerade bei dem derzeitigen Wetter sicher schön, am Schwimmen teilnehmen zu können.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Vielen Dank für eure Anregungen. Es ist doch ne Schwimmhalle, kein Freibad. Puh bei den Aussentemperaturen nicht gerade angenehmer.

  • Dann musst Du Dich halt deutlicher ausdrücken ;-). Zur Beurteilung der Rechtslage spielt der Genesungszustand sehr wohl eine Rolle. Wenn jemand fragt: "Darf ich Tennis spielen, während ich krank geschrieben bin?", kann man das auch nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten, ohne die Einzelheiten für die Krankschreibung zu kennen.

    Ich habe Anja verstanden und fände es schön, wenn du dich freundlicher ausdrücken würdest.
    Ich würde den Arzt kontaktieren und dieser kann doch bestimmt die Krankmeldung präzisieren im Sinne von: Darf keine Bocksprünge machen oder was halt ansteht. Und zu den Arbeitsaufträgen: Vielleicht kannst du mit dem Sportlehrer auch sprechen, dass deine Tochter beispielsweise ein Referat hält anstelle von schriftlichen Übungen? So müsste sie nicht soviel Text schreiben.


    Haltet durch, ich wünsche deiner Tochter gute Besserung!

  • Ich habe Anja auch richtig verstanden.


    Wenn das Attest über drei Monate geht, bleibt für die Notengebung noch genug Zeit übrig. Könnte sie währenddessen nicht in eine andere Klasse gehen? Wäre denke ich irgendwo menschlicher. Im Werkunterricht habe ich auch manchmal Schüler, die aufgrund Verletzungen etc. nicht teilnehmen können. Für die habe ich immer etwas zu lesen bereitliegen.


    Anja, ich wünsche deiner Tochter auf jeden Fall gute Besserung

  • Ich würde auch mit dem Sportlehrer reden, ob deine Tochter nicht z.B. ein Referat oder eine schriftliche Ausarbeitung z.B. am PC getippt abgegeben / halten kann. Vll. hat der Sportlehrer nicht im Hinterkopf gehabt, dass deine Tochter ein I-Kind mit einem Nachteilsausgleich ist.

  • Der Sportlehrer hat angekündigt, dass sie schriftliche Beobachtungsaufträge bekommt. (Sie hat durch ihre Erkrankung Probleme viel Text zu schreiben) Ist das rechtens?
    Wahrscheinlich schon, aber irgendwie finde ich es gerade erheblich unfair. OP wegen angeborener Muskelerkrankung, die ganzen Ferien gelitten und nun bei der Hitze den schwimmenden Kindern zuzuschauen und dann auch noch schriftliche Arbeiten machen.

    Irgendwie muss der Kollege die Schülerin ja auch beaufsichtigen, oder? Vielleicht wollte der Kollege die Schülerin auf diese Art mit einbinden, dass sie was zu tun hat und sozusagen "mitarbeitet" und bei ihrer Klasse bleiben kann.
    Was wäre Deiner Tochter denn am liebsten? Das zu wissen wäre ja auch hilfreich.

  • Ich hatte in der Schule nachgefragt, wie wir das handhaben wollen, ob sie in eine andere Klasse geht, oder dabei ist, oder (falls Randstunde) früher gehen kann.


    Nun ist es keine Randstunde und eben Schwimmen. Sie haben immer ein Halbjahr Schwimmen, aber eigentlich sollte jetzt normaler Sportunterricht stattfinden.


    VIelleicht hat er es vergessen. Da steht sowieso noch ein Gespräch aus. Denn sowas ist schon öfter etwas schwierig gewesen.


    So wurde kurz vor ihrer OP vor den Ferien ein Triathlon veranstaltet für den überhaupt nicht trainiert wurde (das 2. Halbjahr war nur Schwimmen dran) . Er hat mit den Klassensprechern die Kinder eingeteilt (Laufen, Schwimmen, Fahrradfahren) und meine Tochter beim Laufen eingeteilt. Und das obwohl ihm bekannt war, dass sie operiert wird weil ihr Laufen immer problematischer wird und sie viel fällt. Sie hat eine Muskelschwunderkrankung (Arme und Beine) mit Fußheberschwäche etc. Ihre Reflexe in den Beinen sind völlig weg. Ich habe dann gebeten, sie nicht Laufen zu lassen (auch wegen der Verletzungsgefahr vor der OP) und er teilte sie dann als Abklatscher ein. Sie musste dann vom Freibad zum nächsten Wettkampfpunkt rennen, mit Treppen und allem. Ich habe das erst hinterher erfahren.


    Er versteht auch die Sache mit den Nachteilsausgleich nicht wirklich. So sagt er zu ihr, dass sie nur die Hälfte des Stufenbarrens hangeln muss. Er versteht nicht, dass sie es gar nicht kann, da ihr die Muskelkraft fehlt.


    Leider sieht man ihr die Erkrankung auch nicht sofort an. Der mobile Dienst der Schulbehörde hat es ihm auch nocheinmal beim letzten Gutachten versucht klarzumachen.


    Ansich scheint er nett und auch ein guter Sportlehrer zu sein, aber das mit den I-Kindern ist wohl zu neu für ihn. Er wurde aus der Pension zurückgeholt.


    Naja ist alles etwas offtopic.


    Ich weiß überhaupt nicht, wie das nachher bewertet werden soll, v.a. wenn es Noten gibt. Meine Tochter hat in allen Fächern Kreuze im Bereich 1-2, eher in Richtung 1. In Sport ist es eher eine 2-3. Da sie ehrgeizig ist, ärgert es sie. Aber besser wird sie es eh nicht schaffen. Irgendwie eine Zwickmühle.

  • Ich weiß nicht wie es bei euch abläuft, aber bei uns läuft es wie folgt:
    Wenn ein Elternteil mit ärztlichem Attest einen Nachteilsausteilsantrag stellt, tagt bei uns sofort eine kleine Konferenz (geht i.d. Pause) mit allen Kollegen, die das Kind unterrichten. Gemeinsam wird dann beschlossen (auf Grundlage des Attestes / dem Antrag), inwiefern der Nachteilsausgleich gewährt werden kann: z.B. längere Schreibzeit in Klassenarbeiten, alternative Aufgabenformate wenn es in den Bereich der Geometrie geht und das Kind aufgrund seiner Behinderung nur schwer Geometrieaufgaben lösen kann. Der Beschluss wird dann dem Schulleiter vorgelegt, der dann offiziell entscheidet (es im Endeffekt absegnet). An diese Absprachen müssen sich dann alle Kollegen, die es betrifft halten.
    Wenn der Sportlehrer nicht angemessen auf ihren I-Status eingeht: Habt ihr einen Inklusionbeauftragten oder ähnliches (den haben wir)? Dieser ist in Sachen Inklusion fit und kann dann ggf. auch mit dem Kollegen Kontakt aufnehmen oder euch Tipps geben. Alternativ könntet ihr euch auch an die Klassenleitung wenden und eure Bedenken anbringen.

  • Ich verstehe das Problem mit dem Bewerten gar nicht, da gibt es dann o.B. und gut ist. Hatte ich selbst auf dem Abiturzeugnis.

    In NRW geht das nicht, da muss man eine Leistung erbringen, wenn nicht sportlich, dann eben durch Referate. Hatte den Fall erst im zweiten Halbjahr.

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