Frage zum Wechsel in das Beamtenverhältnis

  • Hi zusammen,


    ich bin etwas verunsichert. Ich habe bis zum 14.07 als Angestellter gearbeitet und werde am 28.08 offiziell meinen Eid leisten, sodass ich als Beamter auf Probe durchstarten kann.


    Mir wurde von Bekannten gesagt, dass die Bezahlung der Sommerferien rückwirkend erfolgt, da ich in das Beamtenverhältnis wechsele. Daher habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet. Meine Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass die Bezahlung der Ferien erst nach Dienstantritt/Entgegenahme der Urkunde erfolgt. Hierüber werde ich keine schriftliche Mitteilung bekommen, da ich sonst zum 14.7.18 einen neuen Vertrag hätte unterschreiben müssen.


    Werden die Sommerferien nun bezahlt oder nicht? Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.


    Beste Grüße und noch schöne Sommerferien.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo rundmc,


    Glückwunsch zur Stelle.
    Hier findest du Infos zum Thema "Bezahlung in den Sommerferien".


    Wenn du vor dem 1.2. schon als angestellte Vertretungskraft gearbeitet hast, bekommst du sie bezahlt.
    Wenn du nach dem 1.2. Angefangen hast, aber nach den Ferien einen Anschlussvertrag hast, wirst du auch bezahlt. (Da ist jetzt die Frage, ob es ein Anschluss - Vertretungsvertrag sein muss. Vom Gefühl her würde ich sagen "Nein".
    Näheres findest du hier: https://wuppertal.gew-nrw.de/befristung.html


    Kl.gr.Frosch

  • Danke für die Antworten und den Link.



    Punkt 3 könnte vllt. zutreffen

    • Die befristete Beschäftigung beginnt nach dem 1.2. eines Jahres, ist bis zum letzten Tag vor den Sommerferien terminiert, und es ergibt erst im Laufe der Ferien eine Anschlussverwendung.


    Ja, ich habe lediglich 2 an halb Monate gearbeitet, also nach dem 1.2. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es sich dann um einen Anschlussvertrag handelt.
    In dem Link steht, dass wenn "keine Bezahlung der Ferien erfolgt, auf jeden Fall die finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches beantragt werden".
    Dann muss ich mich wohl gedulden und abwarten.

  • Moment mal.


    Bist du quasi seit 1.5. dann an der gleichen Schule, an der du auch Beamter wirst? Also hast du eine feste Stelle angefangen zum 1.5.? Oder einfach woanders vertreten.


    Falls ersteres der Fall ist, Gruß an die Schule, Sauerei dass du nicht sofort verbeamtet wurdest. Als feste Stelle würden die Ferien aber selbstverständlich bezahlt, wenn auch dann nach Angestelltenbezahlung.

  • Zweieinhalb Monate mit Anschlussbeschäftigung führt zur Bezahlung der Sommerferien.


    Es geht hier wegen der Verbeamtung nicht um einen Anschlussvertrag sondern um eine umbefristete Beschäftigung.


    Dadurch, dass du verbeamtet wirst, bekommst du tatsächlich die Sommerferien im Nachhinein bezahlt, da diese Bezahlung erst nach erfolgter Dienstantritt angeordnet werden kann.


    Also: Geld ja, kommt aber nachher.

  • "Falls ersteres der Fall ist, Gruß an die Schule, Sauerei dass du nicht sofort verbeamtet wurdest."


    Ich bin seit dem 17.05. befristet eingestellt gewesen bis zum 14.07. und konnte dann eine feste Stelle an einer anderen Schule für nach den Sommerferien finden.


    Dann bin ich beruhigt. Es ärgert mich nur etwas, dass ich bereits nach dem Ref dieses Jahr auf 3-4 Monate Gehalt verzichten musste. Daher habe ich noch eine letzte Frage.


    Bekommt man denn wie im Ref direkt zu Beginn in das Beamtenverhältnis (also nach den Sommerferien) eine erste Monatszahlung oder muss man erst einen Monat arbeiten?

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