Rechtliche Lage - Übergangsweise Vermietung

  • Hallo,


    ich wollte mal fragen ob sich von euch jemand mit dem übergangsweisen Vermieten eines Zimmers auskennt. Die Situation ist die folgende: Eine ehemalige Schülerin von mir ist dringend auf der Suche nach einer Unterkunft in Freiburg. Im Moment suchen natürlich alle und wer was bekommt ist oft ein Glücksspiel. Zudem ist sie eine eher ruhige, introvertierte Person, so dass sie von WGs bisher nur Absagen bekommen hat.


    Mein Mann und ich haben hier ein Gästezimmer das größtenteils leer steht. Ich habe ihr nun angeboten, dass sie notfalls übergangsweise bei uns wohnen kann und dann von hier aus im laufenden Semester suchen kann. Das gestaltet sich oft sehr viel einfacher.


    Nun haben wir uns über die rechtliche Lage schlau gemacht. Einerseits wollen wir da auf keinen Fall was am Fiskus vorbeischaufeln. Andererseits kommt von den gängigen Mietverhältnissen keines infrage. Untermiete/Zwischenmiete geht nicht, weil es sich um eine Eigentumswohnung handelt. (Wenn ich das richtig verstanden habe, geht Zwischen- bzw. Untermiete nur, wenn es einen Hauptmieter gibt?) Ein einfacher befristeter Mietvertrag geht auch nicht, da wir an sich keinen Befristungsgrund haben. Außer eben, dass wir sie wenn nur übergangsweise hier haben wollen. Und ein unbefristeter Mietvertrag kommt für uns aus diesem Grund auch nicht infrage. Sie komplett kostenfrei hier wohnen lassen, wollen wir auch nicht. Sie soll ja einen Anreiz haben, sich möglichst schnell was Eigenes zu suchen.


    Hat jemand von euch eine Idee, wie man das Problem lösen könnte? Wäre blöd, wenn es nun an den rechtlichen Gegebenheiten scheitert.


    Wir haben schon überlegt, das Zimmer einfach einmalig bei AirBnB anzubieten und sie bucht es dann. Allerdings klingt da die rechtliche Lage noch viel komplizierter (mit Gewerbeschein und tralala...)


    Weiß jemand Rat?


    Danke,
    eure Mrs Pace

  • wieso sollte das nicht gehen?
    Vermiete ein "möbliertes Zimmer" befristet, das geht auch als Teil einer Wohhnung, wenn du dann zB Nutzungsrechte an zB Bad usw mit reinschreibst.
    Musst halt u.U. den Vertrag komplett "freihand" formulieren, aber solange ein Vertrag nicht "sittenwidrig" ist, könnt ihr vereinbaren was ihr wollt. Gibt halt nur nicht für alles Vordrucke/Vorlagen.

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    • Offizieller Beitrag

    wenn ich mich recht erinnere: wenn es möbliert ist, geht "befristet" immer.
    Ich würde von Monat zu Monat befristen. Oder die ersten 2 Monate zb. und dann monatsweise verlängern.

  • Ich denke, das sollte so sein, wie Chili schreibt. Ich habe während eines Praktikums in der Industrie in einem möblierten Zimmer auf einem Bauernhof gewohnt, das war für 6 Monate befristet. Da es ganz offiziell über die Firma empfohlen wurde nehme ich an, dass da nichts "Schräges" dran war.

  • Wenn sie kein WG - Zimmer findet: Selber eine Wohnung suchen und eine WG aufmachen. Wobei die Wohnungssuche in Freiburg schwer sein dürfte.

  • Wenn sie kein WG - Zimmer findet: Selber eine Wohnung suchen und eine WG aufmachen. Wobei die Wohnungssuche in Freiburg schwer sein dürfte.

    Das ist das Hauptproblem. Wie gesagt, im Moment sucht gefühlt Jeder ein Zimmer / eine Wohnung / eine WG. Eine neue WG gründen ist auch so ne Sache. Das kann in Freiburg sehr teuer sein und läge vermutlich weit über ihrem Budget.


    Nehmen wir mal unsere Wohnung als Beispiel. Sie ist außerhalb Freiburgs (Nachbargemeinde) und würde laut Mietspiegel 1.300€/Monat kalt kosten. Dazu kämen noch 250€/Monat Betriebskosten. Es wäre eine 3er-WG, da es nur drei abgeschlossene Zimmer sind; das Wohnzimmer ist offen. Wären wir bei knapp 520€ pro Monat und Person OHNE Strom und Internet... Dafür kämen nochmal pro Person 30€ drauf. Sind wir bei 550€/Monat. Und das außerhalb Freiburgs!


    Ich möchte nicht wissen, was das heutzutage in Freiburg kostet...


    Eigentlich schon krass. Ich habe früher im Wohnheim 185€ warm gezahlt (inkl. Telefon und Internet).

  • ... und der gute ICE-Anschluss nach Basel macht die Mietpreise weiter kaputt. Wenn ich schaue, was man in so Käffern wie Weil oder Lörrach fürs Wohnen bezahlt ... ist schon pervers.

  • Die Einnahmen musst du bei der Steuererklärung bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.



    Ansonsten würde ich persönlich davon Abstand nehmen, hier einfach nur aus Mitleid an eine ehemalige Schülerin zu vermieten.

  • Die Einnahmen musst du bei der Steuererklärung bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.



    Ansonsten würde ich persönlich davon Abstand nehmen, hier einfach nur aus Mitleid an eine ehemalige Schülerin zu vermieten.

    Das ist mir bekannt, danke. Allerdings können wir die Kosten ja abschreiben und somit werden uns durch die Vermietung steuerlich vermutlich keine Nachteile entstehen.


    Ansonsten müssen wir das ja wissen, ob und an wen wir vermieten.

  • Das ist mir bekannt, danke. Allerdings können wir die Kosten ja abschreiben und somit werden uns durch die Vermietung steuerlich vermutlich keine Nachteile entstehen.

    Steuerliche Nachteile gibt es hier so oder so nicht, da ihr Steuern ja nur auf den Gewinn zahlt, und trotz Steuern dann mehr Geld als vorher habt. Und generell erhöht es natürlich den Steuersatz für das gesamte Einkommen. Trotzdem habt ihr insgesamt aber mehr als vorher.


    Wenn ihr mehr Ausgaben als Einnahmen habt, würde ich mir das allerdings stark überlegen. Dann subventioniert ihr eure ehemalige Schüler. Bei dieser einmaligen kurzen Vermietung dürfte das aber nicht der Fall sein. Bei längeren Vermietungen kann das durchaus mal sein, wenn man Investitionen in die Wohnung tätigt, z.B. neue Dusche im Badezimmer.

  • Steuerliche Nachteile gibt es hier so oder so nicht, da ihr Steuern ja nur auf den Gewinn zahlt, und trotz Steuern dann mehr Geld als vorher habt. Und generell erhöht es natürlich den Steuersatz für das gesamte Einkommen. Trotzdem habt ihr insgesamt aber mehr als vorher.
    Wenn ihr mehr Ausgaben als Einnahmen habt, würde ich mir das allerdings stark überlegen. Dann subventioniert ihr eure ehemalige Schüler. Bei dieser einmaligen kurzen Vermietung dürfte das aber nicht der Fall sein. Bei längeren Vermietungen kann das durchaus mal sein, wenn man Investitionen in die Wohnung tätigt, z.B. neue Dusche im Badezimmer.

    Ja, so ähnlich hatten wir uns das auch ausgerechnet. Gewinn werden wir nämlich mit der Vermietung keinen machen bei der geringen Kaltmiete, die wir verlangen werden.


    Wir können ja schonmal 2% des Kaufpreises pro Jahr abschreiben, also könnten wir 6.400€ im Jahr Mieteinnahmen haben. Das ist weit mehr als das, was wir tatsächlich verlangen. Zudem kann man Grundsteuer, Zinsen, Kontoführungsgebühren, Bürokosten und Hausnebenkosten als Werbungskosten geltend machen...


    Also wenn ich das so überschlage, sollten wir vielleicht was Neues kaufen, hier ausziehen und das ganze Dinge vermieten... :aufgepasst:


    Dass wir das Mädel quasi subventionieren und die Miete nur symbolisch ist, ist uns klar. Nennt man wie gesagt "Gefallen".

  • Also nach meinem Rechtsverständnis kannst du natürlich nur anteilig die Abschreibung des Kaufpreises berechnen. Ich hoffe das hast du beachtet?


    320.000 € Kaufpreis für ein Zimmer scheint mir nämlich etwas hoch...


    Und selbstverständlich gehen auch die Nebenkosten/Grundsteuer nur anteilig.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Also nach meinem Rechtsverständnis kannst du natürlich nur anteilig die Abschreibung des Kaufpreises berechnen. Ich hoffe das hast du beachtet?


    320.000 € Kaufpreis für ein Zimmer scheint mir nämlich etwas hoch...


    Und selbstverständlich gehen auch die Nebenkosten/Grundsteuer nur anteilig.

    Ja. Anteilig. Ich dachte, man rechnet noch die Fläche dazu, die die Mieterin mitbenutzen darf? Ist dem nicht so? Wenn nein, müssen wir nochmal neu kalkulieren.


    Gewinn werden wir aber trotzdem keinen machen, denke ich. ;)

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