Hallo,
ich wollte mal fragen ob sich von euch jemand mit dem übergangsweisen Vermieten eines Zimmers auskennt. Die Situation ist die folgende: Eine ehemalige Schülerin von mir ist dringend auf der Suche nach einer Unterkunft in Freiburg. Im Moment suchen natürlich alle und wer was bekommt ist oft ein Glücksspiel. Zudem ist sie eine eher ruhige, introvertierte Person, so dass sie von WGs bisher nur Absagen bekommen hat.
Mein Mann und ich haben hier ein Gästezimmer das größtenteils leer steht. Ich habe ihr nun angeboten, dass sie notfalls übergangsweise bei uns wohnen kann und dann von hier aus im laufenden Semester suchen kann. Das gestaltet sich oft sehr viel einfacher.
Nun haben wir uns über die rechtliche Lage schlau gemacht. Einerseits wollen wir da auf keinen Fall was am Fiskus vorbeischaufeln. Andererseits kommt von den gängigen Mietverhältnissen keines infrage. Untermiete/Zwischenmiete geht nicht, weil es sich um eine Eigentumswohnung handelt. (Wenn ich das richtig verstanden habe, geht Zwischen- bzw. Untermiete nur, wenn es einen Hauptmieter gibt?) Ein einfacher befristeter Mietvertrag geht auch nicht, da wir an sich keinen Befristungsgrund haben. Außer eben, dass wir sie wenn nur übergangsweise hier haben wollen. Und ein unbefristeter Mietvertrag kommt für uns aus diesem Grund auch nicht infrage. Sie komplett kostenfrei hier wohnen lassen, wollen wir auch nicht. Sie soll ja einen Anreiz haben, sich möglichst schnell was Eigenes zu suchen.
Hat jemand von euch eine Idee, wie man das Problem lösen könnte? Wäre blöd, wenn es nun an den rechtlichen Gegebenheiten scheitert.
Wir haben schon überlegt, das Zimmer einfach einmalig bei AirBnB anzubieten und sie bucht es dann. Allerdings klingt da die rechtliche Lage noch viel komplizierter (mit Gewerbeschein und tralala...)
Weiß jemand Rat?
Danke,
eure Mrs Pace