Oh doch, auch Vierer gibt es durchaus. Allerdings darf eine Vier in Verhalten nur gegeben werden, wenn es mindestens eine §90-Aktion während des Schuljahres gab und/oder eine entsprechende Anzahl an Klassenbucheinträgen vorliegt. Grundsätzlich muss bei einer Eins oder einer Vier in der Notenkonferenz darüber abgestimmt werden.
Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.
Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.
NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))
Naja, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht, spielen die vorangegangenen Zeugnisse (Klasse 8/9) eine große Rolle. Das Abschlusszeugnis interessiert da eher kaum noch (außer der Schüler hat sich massiv verschlechtert)
Oha, das wusste ich nicht!
Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)