Ich bin ja "nur" an einer Realschule; habe also mit Oberstufe nichts zu tun.
Trotzdem frage mich hier die ganze Zeit: Wenn man S2 - Lehrer am Gymnasium bzw. Berufskolleg ist, gehört es nicht dann zur normalen Arbeit (also zum Alltagsgeschäft) einen LK zu übernehmen?
Ich habe auch schon kurzfristig Klassen bzw. Kurse mitten im Schuljahr übernehmen müssen. Auch schon zu Klasse 10 im zweiten Halbjahr, wo dann nur noch ein paar Wochen bis zur ZP 10 waren.
Karl-Dieter hat es schon angedeutet:
An der Realschule bekomme ist A12 und habe eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden.
Am Gymnasium bzw. Berufskolleg sind es A13Z und eine Unterrichtsverpflichtung von 25,5 Stunden.
Da ist doch schon Entlassung gegenüber den anderen Lehrämtern eingerechnet; sowohl in Vergütung als auch in weniger Unterrichtsstunden.
Oder sehe ich das als Nicht - S2 - Lehrerin jetzt zu naiv?