Also, für alle gleichsam interessierten Menschen hier:
- bei den von mir genannten "Zusatzleistungen" handelt es sich um den "Anspruch auf Beihilfe zu Wahlleistungen bei stationärerer Krankenhausbehandlung" (Chefarztbehandlung/Einzelzimmer/Krankengelt).
- gibt es für mich für insgesamt 66,00 € (26 € werden vom Arbeitgeber/dem Land einbehalten, Rest bekommt die PKV) pro Monat.
- ist nur innerhalb von drei Monaten bei Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses zubuchbar. Sonst nicht mehr.
Ob dies nun aber sinnvoll ist, weiß ich immer noch nicht.