Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
an größeren Schulen (ca. 2000 Schüler_innen) könnte es im Falle der erlaubten Smartphonenutzung in den Pausen große Probleme mit der Aufsichtspflicht geben.
Angenommenes (fiktives) Szenario: Lehrkraft L1 hättein einer Mittagspause auf einem der Schulhöfe ca. 400 Kinder zubeaufsichtigen. Das Gelände wäre z. B. durch Büsche,Treppen und abgeschirmte Bolzplätze unübersichtlich, an einem Ort wären je nur ca. 20 % des Hofes einsehbar. L1 könnte also nur durch Herumlaufen alle Orte einsehen. Wenn es an einem Ort Probleme gäbe (z. B. kleine Schlägereien, was in fast jeder Pause vorkäme), wären also ca. 80 % der Schulhofecken für die Dauer des Konflikts nicht einsehbar. Ohne Probleme bräuchte L1 gute fünf Minuten für eine Runde.
Während einer 50minütigen Mittagspause könnte es nun passieren, dass z. B. drei Schüler S1, S2 und S3 einer achten Klasse der Schülerin S4 aus einer siebten Klasse auf dem Smartphone von S1 Gewaltpornos zeigen würden. L1 hätte davon nichts gemerkt. S4 hätte alles ihren Eltern geschildert, die bei ihrer behüteten Tochter ein Trauma bemerken und eine Anzeige androhen würden.
Die Schuleitung hätte den Fall so auslegen können, dass L1 seinerAufsichtspflicht nicht nachgekommen wäre. Die Schulleitung hätte ja während einer Lehrerkonferenz deutlich darauf hingewiesen und auch verschriftlicht, dass die Aufsichtsführenden auf die Inhalte zuachten und diese ggf. zu unterbinden hätten. Die aufsichtsführenden Lehrer_innen hätten die volle Verantwortung bei solchen Vorkommnissen.
Wie könnte man sich gegen Anzeigen von Eltern in solchen Fällen absichern? Könnte man der Schulleitung mitteilen, dass man bei so vielen Smartphones, unübersichtlichen Ecken und vielen sonstigen Problemen nicht in der Lage sei, alle Inhalte zu kontrollieren? In der Tat ist es ja völlig unmöglich, z. B. 300 Smartphones im Blick zu haben, von anderen Aufgaben bei so einer großen Schüler_innenzahl ganz abgesehen?
Wie könnte man es schaffen, nicht vor Gericht zu landen?
Beste Grüße
Jägerfeld