GTA und Nebenjob

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema GTA und Nebenjob.


    Meine Schule hat mir bereits zum Ende des letzten Schuljahres ans Herz gelegt ein GTA Angebot zu machen. Alles schön und gut und ich würde auch sehr gern dazu beitragen, dass unsere Kleinen durch GTA Angebote gefördert und betreut werden.
    Nun ist es bei mir so, dass ich noch eine Nebentätigkeit habe....das sind nur ein paar Stunden im Monat.
    Nun zu meiner Frage. Muss ich meinen Nebenjob, den ich jetzt habe kündigen, um das GTA Angebot zu machen?
    Normalerweise darf man ja nur einen Nebenjob neben dem Hauptjob haben. Oder wird das anders gerechnet?


    Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen, bzw. hat jemand auch Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und möchte diese teilen?
    Dafür wäre ich sehr dankbar.
    liebe Grüße ;)

  • Ach so. Ich vermute 70% meiner Schüler hätten es nicht gewusst und 30% hätten das mit Grand Theft Auto übersetzt; und hätten sofort "ja!" gesagt.
    Das mit den Nebenjobs kommt darauf an wie du eingestellt bist. Beamter, Angestellt, Freiberufler, ... da gelten ganz verschiedene Regeln.
    Ein Limit für die Anzahl gibt es bei Beamten z.B. nicht, aber du musst sie alle mindestens anzeigen (je nach Job auch genehmigen lassen) und darfst je nach Bundesland nicht über eine bestimmt WS-Zeit kommen.


    Insofern kann dir nur jemand helfen, wenn du mindestens folgendes angibst:
    - Bundesland
    - bist du Beamter, Angestellter, ...

  • Ich habe noch nie gehört, dass ein Lehrer an seiner eigenen Schule ein Angebot im Bereich des Ganztags macht und diese Arbeit nicht mit den zu unterrichtenden Wochenstunden abgedeckt wäre ... Also: Man bietet z. B. eine AG an, Dauer 45 oder 60 Minuten, und dafür unterrichtet man eine Stunde weniger. An meiner früheren Schule war auch durch zwei Pausenaufsichten eine Unterrichtsstunde abgedeckt. Oder zwei Unterrichtsstunden durch eine 90minütige AG.


    Meinst du, du wirst weiter im gewohnten Umfang unterrichten und dann einen zusätzlichen Honorarvertrag o. ä. für die Arbeit im Ganztag bekommen?

  • Ich weiß es leider nicht, wie es dort gedacht ist. Normalerweise kann man doch gar nicht beim gleichen AG eine Vollzeitstelle und einen Nebenjob haben oder? Das mit den Honorarverträgen habe ich noch nicht so richtig verstanden. :traenen:

  • Ich weiß es leider nicht, wie es dort gedacht ist. Normalerweise kann man doch gar nicht beim gleichen AG eine Vollzeitstelle und einen Nebenjob haben oder? Das mit den Honorarverträgen habe ich noch nicht so richtig verstanden. :traenen:

    Was soll das bedeuten, "dort"? Es geht doch um deine Schule, an der du als Lehrer arbeitest, oder?

  • Also wenn das "deine" Schule ist, an der du als Angesteller oder Beamter arbeitest, und dein Chef dich dort ganz normal zu einer Unterrichtstätigkeit im AG-Bereich u.ä. am Nachmittag einsetzen will, dann ist das ganz einfach:
    Dein Nebenjob hat Nachrang. Dein Chef darf dir deine Nebentätigkeit schlicht und ergreifend verbieten, da sie ihn bzw. dich in der Ausübung des Jobs behindert. Da ist nichts mit "einen darf man haben". Wenn dein Chef darauf Rücksicht nimmt, dann ist das schön. Er muss es aber nicht.
    Einzige Ausnahme: Du hättest etwas anderes in deinem Arbeitsvertrag festgelegt.
    Wie gesagt: Ich darf auch mehrere Nebnjobs haben, muss sie aber anzeigen, und (je nach Job und Bundesland) genehmigen lassen; und sie dürfen mich natürlich nicht in meine Job behindern bzw. damit kollidieren. (Z.B. weil zu viel Zeit dabei draufgeht, weil es Interessenkonflikte gibt, ...).

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