Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich befinde mich derzeit in meinem Referendariat als Lehrer an einem hessischen Gymnasium - zahle daher natürlich auch Lohnsteuer.
Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (90%-100%)*
Nun meine Frage:
Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**
Ich weiß, dass ich den Preis nur gestückelt pro Jahr wieder bekomme und nicht alles auf einen Schlag, also z.B. 1/3 des Kaufpreises pro Jahr.
Inwieweit muss ich dem Finanzamt (Werbelink entfernt) "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 90-100% für die Arbeit benötige?
Ich würde mich über eure Weiterhilfe sehr freuen und wäre sehr dankbar, wenn Ihr es mir so einfach wie möglich erklären könntet, da ich leider
echt kein Steuerfachmann bin
LG
Luke
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- Großteil der Unterrichtsführung (PowerPoints, Videos, Audios, Animationen)
- Administrative Arbeiten (Klassenbuch, Notenliste, Abwesenheitsprotokolle etc.)
- Unterrichtsvorbereitung
- Unterrichtsnachbereitung
- Klausurenkonzeption u.Ä.
- E-Mail-Verkehr mit Kollegen, Behörden und Eltern
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,,Beispiel Computer: Sowohl beruflich als auch privat genutzt
Ihren neuen Computer können Sie vollständig als Arbeitsmittel absetzen, wenn Sie ihn fast ausschließlich und unmittelbar beruflich nutzen. Eine private Mitbenutzung von höchstens 10 Prozent ist erlaubt. Auch in diesem Fall liegt die magische Grenze bei 487,90 Euro (ab 2018: 952 Euro). Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘