Frage zum Wechsel in das Angestelltenverhältnis

  • Welchen Vorteil bringt es denn für dich mit sich, als Beamter in der GKV zu sein?

    Mal davon abgesehen, dass ich inzwischen ja nicht mehr Beamtin bin. Kostenlose Familienversicherung der Kinder ohne wenn und aber, kein Theater mit der Beihilfe, deutlich weniger Kosten für die KK (der AG zahlt ja bei uns auch für Beamten den AG-Anteil meines Wissens nach auch) und vor allem die KK angelehnt an die Stundenzahl und nicht immer der gleiche Hohe Betrag und das ganze Theater mit kostenloser Versicherung usw. nicht.


    DA ich keinerlei Vorteile in der PKV sehe, stellt sich die Frage auch nicht wirklich bei mir.

  • Xiam schreibt:

    Zitat

    In Hamburg bekommen Angestellte ab der ersten Stunde im Plus Überstunden ausbezahlt.


    Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).


    Altfälle nach dem BAT könnten noch evtl. Bestandsschutz haben - darunter würde die Threaderstellerin nicht fallen.


    Leider ist es bei vielen Kollegen noch nicht angekommen, wie sich durch den (von dem Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften ja durchaus akzeptierten TV-L) die Beschäftigungsbedingungen für tarifbeschäftigte Lehrer verschlechtert haben 8insbesondere für solche mit 2. Staatsexamen) - viele Beamte gehen noch von Beschäftigungsbedingungen für Tarifbeschäftigte der beginnenden 1990er Jahre aus....(bis zur rot-grünen Zeit war die Zusatzversorgung z.B. wirklich noch richtig gut - heute ist sie nicht annähernd mehr mit Pensionsniveau vergleichbar, aufgrund der Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer in manchen Fäjjen sogar eher ein Zusatzgeschäft - zudem kann sie einfach durch eine Tarifvertragsänderung gekürzt werden).


    Wenn man sich aus dem Beamtenstatus verabschiedet, begibt man sich als Lehrer übrigens nicht in die Freiheit, sondern in die Abhängigkeit der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber), die über deine Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verfügen - und die sind nunmal beide primär beamtenorientiert...

  • Xiam schreibt:

    Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).

    Das gilt aber zumindest in Berlin nur für Vollbeschäftigte, sobald du auch nur eine Stunde reduziert hast, muss ab der ersten Stunde bezahlt werden (bzw. abgebummelt) und wird es auch.

  • Sie ist ja aus BW, da gibt es für Beamte übrigens gar kein Weihnachtsgeld.


    Ich würde dir von dem Schritt definitiv abraten. Spätestens wenn du 3 Kinder hast, die alle eine Zahnspange brauchen, bist du froh, wenn die Beihilfe 80% davon übernimmt. :P Die Krankenkassen (auch die Private) zieren sich da ganz schön, wenn kein "medizinischer" Grund vorliegt.


    Hast du dir mal überlegt, wieviel weniger du im Rentenalter haben wirst? Ich glaube, es sind so 25 %. Es ist doch ein Unterschied, ob du im Alter z.B. 2400€ oder 1800€ zur Verfügung hast. Für die gleiche Arbeit, die du geleistet hast.


    Was passiert, wenn du aus dem Beamtenverhältnis austrittst eigentlich mit deinen bis jetzt angesparten Ansprüchen? Sind die dann nicht alle weg?

  • Nein, man wird gratis nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und zwar mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.


    Man wird rententechnisch also behandelt als sei man Angestellter gewesen - braucht allerdings anders als dieser 0 € für seine Ansprüche selbst bezahlen.


    Nur in der VBL wird man nicht nachversichert (das ist mittlerweile locker zu verschmerzen).


    Insgesamt steht man als ehemaliger Beamter i.d.R. nach dem Ausscheiden sicherlich besser da, als wenn man den gleichen Job als Angestellter gemacht hätte (höherer Nettoverdienst in der aktiven Zeit, Aufbau von Rentenansprüchen zum Nulltarif).

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