Frage zum Wechsel in das Angestelltenverhältnis

  • Hallo,


    Ich bin momentan Beamtin auf Probe in BW für das Grundschullehramt.
    Ich kann mich aber irgendwie nicht mit dem Gedanken anfreunden, Beamtin zu sein. Ich will örtlich flexibel sein und will schlichtweg nicht Teil eines Systems sein, das mir widerstrebt (Diskriminierung von Kranken bei Einstellung, nicht Einzahlen in die Rentenkasse, später aber hohe Pension kassieren usw.). Momentan habe ich wie gesagt eine feste Stelle als Beamtin.


    Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich freiwillig aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und als Angestellte weiterzuarbeiten. Dazu habe ich aber noch Fragen:
    1. weiß jemand von euch, ob ich dann meine momentane Stelle behalten kann? Oder ist die Stelle selbst auch an den Status der Lehrkraft gebunden?
    2. weiß jemand, an wen genau ich mich mit diesem Anliegen wenden müsste?
    3. ist jemand Angestellte Lehrer und kann mir evtl. Tipps geben/Dinge sagen, an die ich womöglich noch nicht gedacht habe?
    4. ich lese immer, dass Angestellte 400-500€ weniger verdienen. Aber ist es nicht so, dass man als Angestellter noch eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bekommt ? Demnach wären das bei meiner Rechnung ca. 250€ weniger. Auch viel, klar, aber ich hab mich nur gefragt, ob ich da nicht irgendwas übersehen habe bei meiner Rechnung.
    5. wieviel weniger Rente hat man letztendlich wirklich. Ich habe länger gegooglet aber nie wirklich etwas konkretes gefunden. Reden wir hier über 150-300€ monatlich oder über noch mehr. Jetzt mal ausgehend von 35 Jahren Arbeitszeit.
    6. Stimmt es, dass man als Angestellter Vertretungsstunden ab einer gewissen Zählt abrechnen darf?
    7. und letztendlich: welche Gehaltsstufe hätte ich dann? E11 nehme ich an, aber welche Stufe? Startet man mit 1 oder 2?



    Danke schön im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    behalte deine Planstelle und spende das "zuviel erhaltene" Geld an Wohltatsorganisationen oder zum Beispiel Gewerkschaften, die sich dafür engagieren, dass alle verbeamtet werden). So kriege ich zumindest ein gutes Gewissen. (zugegeben: nur ein Teil des Geldes)


    Zu den Fragen:
    Ich bin nicht aus BaWü und auch keine Expertin, aber ich bin ziemlich sicher, dass du nicht auf die Planstelle zurückdarfst, nachdem du sie "gekündigt hast" (dich hast aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen). Du kannst dich auf Vertretungsstellen bewerben, die natürlich befristet sind.
    Du könntest dich rein theoretisch auf eine Planstelle neu bewerben (solche Fälle gibt es im Forum) und dann müsstest du das Land davon überzeugen, dass du "zu krank" fürs System bist, aber die Stelle trotzdem verdienst.
    Meines Wissens kann man nicht freiwillig einfach sagen, dass man Angestellter sein möchte. Anders als viele Märchen propagieren, sind Beamtenverhältnisse fürs Land immer viel günstiger, weil sie in der Regel nur kurzfristig denken und keine Rücklagen in der Höhe aufbauen, wie sie sollten... Da sie auch keine Abgaben abführen müssen, geniessen sie quasi nur Vorteile...


    chili

  • Diskriminierung von Kranken bei Einstellung, nicht Einzahlen in die Rentenkasse, später aber hohe Pension kassieren usw.


    Kranke werden bei der Einstellung nicht diskriminiert. Nicht einzahlen in die Rentenkasse bedeutet auch, dass man keine Leistungen daraus bezieht. Hohe Pension lasse ich auch mal im Raum stehen, da du das nicht im Durchschnitt zur Standardrente sehen musst, sondern zu Personen, die eine ähnliche Qualifikation haben wie du, außerdem ist die Pension äquivalent zur Rente + Betriebsrente, was man auch nicht vergessen darf.

  • - Du startest mit Stufe 1
    -Wie viel weniger das im Berufsleben im Schnitt ist haben schon andere ausgerechnet, z.B. hier:
    https://www.lehrerfreund.de/sc…lte-lehrer-einkommen/4729
    - Überstunden bekommt man m.W. bezahlt, die Schule guckt aber im Zweifel, dass du keine hast
    - (unfreiwillige) Abordnungen gibt es auch für Angestellte LehrerInnen.
    - Als Angestellte bist du in der GKV, was Leistungsnachteile hat. Fängt damit an, dass du in der PKV überhaupt erst mal Arzttermine bekommst. (Darfst nur nicht vergessen, dass bei der Terminvergabe zu erwähnen)
    - Vorteile hat das Beamtentum auch bei längeren Erkrankungen. Hast du eine OP und fällst länger als 7 Wochen aus bekommst du als Angestellter nur noch Krankengeld. Blöd, wenn du zu der Zeit gerade alleinerziehend bist und die Kohle dringend bräuchtest
    - Hätte, hätte Fahrradkette: alles Theorie, was wäre wenn. Als Angestellte im öD verdienst du natürlich trotzdem mehr, als manch anderer Mensch, das darf man nicht vergessen. Das Auskommen ist okay. Man darf sich nur nicht ärgern, wenn man in 10 Jahren realisiert WIE VIEL die anderen im Kollegium mehr bekommen.


    Es wäre gelinde gesagt doof, den Status aufzugeben, du hast keine Vorteile als Angestellte. Ich war so doof und weiß es daher :)

  • Vorteile hat das Beamtentum auch bei längeren Erkrankungen. Hast du eine OP und fällst länger als 7 Wochen aus bekommst du als Angestellter nur noch Krankengeld. Blöd, wenn du zu der Zeit gerade alleinerziehend bist und die Kohle dringend bräuchtest

    Das ist definitiv falsch, denn die meisten Lehrer sind ja nach dem TVL angestellt und der stockt je nach "Dienstalter" bis zu 72 Wochen auf volles Gehalt auf.


    Als Angestellte bist du in der GKV, was Leistungsnachteile hat. Fängt damit an, dass du in der PKV überhaupt erst mal Arzttermine bekommst. (Darfst nur nicht vergessen, dass bei der Terminvergabe zu erwähnen)

    DU musst auch als Angestellter nicht unbedingt in die GKV, es gibt diverse Leute, die soviel als Lehrer verdienen, dass ihnen auch die PKV offen steht. Wobei ich keinerlei Nachteile in der GKV sehe, eher nur Vorteile.

  • da die TE in BaWü ist, wird sie mit ihrem E11, Stufe 1 ziemlich sicher nicht über die Verdienstgrenze kommen...

    Ehrlich gesagt gehe ich nicht davon aus, dass sie mit Stufe 1 eingestellt wird. Denn auch die Zeit als Beamtin muss ja angerechnet werden.


    Ändert aber nichts daran, dass die Aussage das man als Angestellter in der GKV bleiben muss, so allgemein falsch ist. Wobei du natürlich Recht hast, dass man mit E11 Stufe 1 (und auch höher) da eher nicht drüber kommt.

  • Danke euch allen.
    Hilft mir schonmal ein Stück weiter.
    Ich weiß, dass es im Grunde genommen „doof“ ist, das zu machen, aber ich hab durchaus meine Gründe und neben dem ganzen grundsätzlichen Idealismus ist es auch schlicht eine Frage der Flexibilität, die ich als Angestellte einfach besser nutzen kann. Aaber Gründe hin oder her. Ich will mir das ja gar nicht schön- oder ausreden lassen, sondern einfach ein paar Fragen stellen.


    ;)


    Weiß jemand von euch wie es gehandhabt wird mit Übergang in das Angestelltenverhältnis? Ist es üblich, dass ich einfach als Angestellte an derselben Schule Weiterbeschäftigung werde oder ist es üblich, dass man dann komplett raus ist und die Stelle einem Beamten gegeben wird?

  • Susannea schreibt:

    Zitat

    Das ist definitiv falsch, denn die meisten Lehrer sind ja nach dem TVL angestellt und der stockt je nach "Dienstalter" bis zu 72 Wochen auf volles Gehalt auf.

    Das ist definitiv falsch ;)


    Karl Dieter schreibt:

    Zitat

    Hohe Pension lasse ich auch mal im Raum stehen, da du das nicht im Durchschnitt zur Standardrente sehen musst, sondern zu Personen, die eine ähnliche Qualifikation haben wie du, außerdem ist die Pension äquivalent zur Rente + Betriebsrente, was man auch nicht vergessen darf.


    Ich sehe da keinerlei Qualifikationsunterschied, ob die Threaderstellerin dieselbe Arbeit im Tarifbeschäftigten- oder Beamtenverhältnis macht, von daher sind Rente und Pension schon prächtig miteinander vergleichbar. Rente + VBL ist heute zusammen leider ERHEBLICH weniger als Pension, netto durchaus in den oberen Gruppen vierstellig... (bei der VBL muss man zudem noch beachten, dass dort bei der Auszahlung sowohl AN als auch AG-Beitrag der Krankenversicherung + Pflegeversicherung abgezogen wird).


    Ps. Flexibler bist Du als Beamtin auch noch häufiger - Du hast z.B. quasi keine Kündigungsfrist (wenn Du eine Stelle in einem anderen Bundesland hast, kannst Du Dich da dann einfach wieder verbeamten lassen). Das mit der Flexibilität des Tarifbeschäftigten ist auch so eine Mär....ist auf jeden Fall nicht grundsätzlich so.

  • Danke euch allen.
    Hilft mir schonmal ein Stück weiter.
    Ich weiß, dass es im Grunde genommen „doof“ ist, das zu machen, aber ich hab durchaus meine Gründe und neben dem ganzen grundsätzlichen Idealismus ist es auch schlicht eine Frage der Flexibilität, die ich als Angestellte einfach besser nutzen kann. Aaber Gründe hin oder her.

    Dann bleib doch wenigstens so lange schlau, wie du die Flexibilität nicht akut brauchst. Kannst ja immer noch danach um Entlassung bitten.


    Idealismus in allen Ehren, freiwillig Geld zu verschenken, ja das ist dumm. Da gibt es kein anderes Wort für.

  • Susannea schreibt:

    Das ist definitiv falsch ;)

    Nö, ist definitiv in soweit richtig, dass er aufstockt auf das volle Netto-Gehalt, aber nur noch bis zu 39 Wochen.


    §22, Absatz 2:
    1Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen ge-zahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwi-schen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Net-toentgelt.

  • 39 Wochen sind nicht 72 Wochen - Nettoentgelt ist bei weitem nicht "volles Gehalt"...Was Du geschrieben hast, ist definitiv falsch.

  • 39 Wochen sind nicht 72 Wochen - Nettoentgelt ist bei weitem nicht "volles Gehalt"...Was Du geschrieben hast, ist definitiv falsch.

    Natürlich ist Nettogehalt volles Gehalt, denn mehr als Netto erhältst du nie, auch wenn du nicht krank bist.


    Und natürlich ist es richtig bis auf die Wochenzahl, was ich geschrieben habe.

  • Ich sehe den grundsätzlichen Idealismus nicht. Du arbeitest doch sowieso für das Land, Status hin oder her. Es sei denn, du willst an eine freie Schule- was aber nicht so klingt.


    Wenn du dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt unterschreibst du einen Wisch und das war's auch schon. Ich vermute, dass du die Stelle behältst, denn wenn du die Probezeit nicht bestehst behältst du sie auch, oder? bin mir aber nicht sicher.

  • Susannea: nein, von dem Krankengeld, das vom Arbeitgeber auf Nettohöhe aufgestockt wird, werden noch die Arbeitnehmerbeiträge für Renten-, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung (und VBL) abgezogen.


    Man kriegt dann als Tarifbeschäftigter nicht sein gewohntes Nettogehalt ausgezahlt...

  • DU musst auch als Angestellter nicht unbedingt in die GKV, es gibt diverse Leute, die soviel als Lehrer verdienen, dass ihnen auch die PKV offen steht.

    Und die haben im Ruhestand dann mächtig Spaß mit den immens gestiegenen Beiträgen :(

  • Ich bin den umgekehrten Weg gegangen und vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis gewechselt und bin froh, dass das geklappt hat. Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, es wäre dumm so viel Geld zu verschenken. (Dein Idealismus in allen Ehren)
    Eine Kollegin von mir ging einen ähnlichen Weg und hat sich zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis befreien lassen (warum, weiß ich nicht genau), aber sie hat es so etwas von bereut. Sie geht im September endlich in Rente und bekommt nur sehr wenig (sie war auch wegen den Kindern lange zu Hause).
    Zu deinen Fragen:
    1. Vermutlich schon, denn es ist nur ein Statuswechsel (war bei mir im umgekehrten Fall ja genauso)
    2. Ich habe mich damals ans RP gewendet, aber die SL sollte die ersten Anlaufstelle sein
    3. Lass es ;)
    4. Ja, man verdient deutlich weniger im Angestelltenverhältnis (bei mir sind es sogar ca. 800 EUR im Monat(!!!) netto (ich habe gerade einen alten Gehaltszettel von 2015 herausgeholt)- die KV habe ich dabei schon herausgerechnet). - und das für exakt die gleiche Arbeit. Das Weihnachtsgeld ist fast schon ein Witz dagegen, denn es waren in diesem Jahr 1957 EUR brutto, aber es blieben davon nur 992 EUR netto übrig. Tja, wenn man jetzt überlegt, dass ich einen ähnlichen Betrag nun monatlich mehr bekomme.....finde den Fehler. Und ich war E13, d.h. bei dir dürfte es eher weniger sein.
    5. Das kann dir heute keiner sagen, da daran ständig etwas verändert wird.
    6. Ich hatte immer genau so viele Vertretungsstunden (vorher wie nachher) und hab diese nie extra bezahlt bekommen
    7. Wahrscheinlich E11, wenn du bisher A11 warst.

  • 6. Ich hatte immer genau so viele Vertretungsstunden (vorher wie nachher) und hab diese nie extra bezahlt bekommen

    Das kommt halt drauf an, ob und wie weit man damit im Stundenplus ist. In Hamburg bekommen Angestellte ab der ersten Stunde im Plus Überstunden ausbezahlt. Da kommt bloß keiner hin, da wird schon drauf geachtet.

  • Ich finde die PKV ja weder als Angestellter noch als Beamter interessant, aber die Möglichkeit gibt es eben.

    Welchen Vorteil bringt es denn für dich mit sich, als Beamter in der GKV zu sein?

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