Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine bessere Hälfte und ich - beide seit 3 Jahren verbeamtet - sind seit August 2017 verheiratet.
Nun will ich mich an die erste (selbsterstellte) Steuererklärung wagen. Meine Annahmen:
1. Da wir beide exakt dasselbe verdienen, ist eine Einzelveranlagung einer gemeinsamen Steuererklärung vorzuziehen.
2. Da wir ohnehin noch nicht im kompletten Steuerjahr verheiratet waren, ist eine Einzelveranlagung ohnehin Pflicht.
Habe ich das so richtig verstanden?
Viele Grüße
Alex