Teamstunden für Klassenlehrer = Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrperson

  • Ich sehe nach wie vor hier das einzige Problem: die Teamstunde kann er (möglicherweise?) anordnen. Vielleicht auch nicht, das müsste man prüfen.


    Aber: daraus eine Vertretungsstunde zu machen geht sicher nicht.


    Indem ihr falsche Beschlüsse festsetzt tut ihr euch halt nichts Gutes. Es ist doch höchstwahrscheinlich, dass euch jetzt von höchster Stelle gesagt wird: nö, Konferenzen können nicht vom Unterricht abgezogen werden. Dann hast du deine Teamsitzung nach wie vor UND musst zusätzlich vertreten, wogegen ich wiederum vorgehen würde, weil erfolgversprechend.



    Sonst zitiere doch mal bitte konkret den Abschnitt, der deiner Meinung nach der GK das Recht geben sollte, das du ihr zuschreibst. Ich kann das nach wie vor nicht sehen.

  • Wir hatten auf der Gesamtkonferenz beschlossen, dass die Klassenlehrer die Team-Stunde angerechnet bekommen, den Beschluss hat die Schulleitung kassiert, geht nun über die Schulaufsicht.

    Wenn man den Beschluß nicht durchbekommt, könnte man denn nicht einfach beschließen, daß es in Zukunft keine dieser "Team-Stunden" mehr geben wird? Wenn sie nicht angerechnet werden, sind sie ja kein Unterricht und in den gesetzlichen Vorgaben steht was von Konferenzen etc., aber eine Team-Stunde finde ich da nicht.

    • Offizieller Beitrag

    *kopfschüttel*


    Natürlich sind "Anrechnungsstunden", die für besondere, (teilweise feste, teilweise innerschulisch festgelegte) außerunterrichtliche Aufgaben von der als Lehrer zu leistenden Unterrichtszeit abgezogenen werden und damit der Schule als "Stunden für den Unterichtsbedarf" nicht mehr zur Verfügung stehen, was anderes als die 27 oder 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung, die jeder Lehrer einbringt und die die Schule dann nach Belieben (Nein, nach Stundentafel und innerhalb der rechtlichen Vorgaben) für den Unterricht einsetzen kann. Das ist auch in Berlin so.


    Zur ersten Gruppe gehören u.a. auch die Anrechnungsstunden pro Klasse. Die bekommt jeder Klassenlehrer für seine Arbeit.


    Zur zweiten Gruppe gehören der Unterricht laut Stundentafel und (oberhalb der Stundentafel) Förderunterricht, Teamunterricht, Schwimmbegleitung, etc. Aber auch KEINE Unterrichtsvorbereitungs-Absprache-Zeit.


    Es kann allerdings sein, dass du denkst, dass es keinen Unterschied gibt - weil du mit der Verwaltung der Anrechnungsstunden nichts zu tun hast und sie daher gar nicht siehst und daher nur den Topf "Stunden-oberhalb-der-Stundentafel" vor dir hast.


    Das war jetzt aber auch mein letztes Statement dazu. Ich habe dir die beiden Bereiche oft genug erklärst. Wenn du es mir immer noch nicht glaubst und den Unterschied nicht erkennst - liegt es nicht daran, dass es den Unterschied nicht gibt.


    kl. gr. frosch

  • Zur ersten Gruppe gehören u.a. auch die Anrechnungsstunden pro Klasse. Die bekommt jeder Klassenlehrer für seine Arbeit.

    Weder für Profilkursführung noch für Klassenführung. Und auch nicht, wenn man beides gleichzeitig hat! Willkommen in Schleswig-Holstein.
    Wenn man nicht aus privaten Gründen dort ist, sollte man einen Bogen um dieses rückständige Bundesland machen.

  • In Hamburg bekommt man Zeiten für die Klassenleitung. Diese kommen aus den Funktionszeiten.

  • Bei uns in Hessen gibt es auch keine Stunde für eine Klassenleitung und so weit ich weiß in Niedersachsen auch nicht. Deshalb ist das auch zum Teil bei mir an der Schule unbeliebt.

  • Bei uns an der Schule (NDS) gibt es 1 Stunde bzw eine halbe, da man in Jg. 5-7 die Klassenleitung im Team macht.
    Woher diese Stunde kommt? Keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag

    In Niedersachsen wird die Anzahl der Anrechnungsstunden für besondere Belastungen errechnet, in dem ein Faktor mit der Anzahl der Klassen multipliziert wird.


    Der Faktor steht hier ganz am Ende, in Anlage 4. (Ich weiß jetzt nicht, auf was für eine Schule du bist.) http://www.schure.de/20411/ndsarbzvo-schule.htm#p14

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