Eingeschrieben nur für ein Drittfach - geht das?

  • Hallo zusammen!


    Man kann ja in NRW ein Drittfach studieren, bei dem man nur etwas mehr als die normale SWS-Anzahl belegen muss. Normalerweise schreibt man sich während seines Studiums dafür ein, besucht nebenbei ein paar Veranstaltungen, macht dann sein 1. Examen in den zwei Hauptfächern und kann dann die Drittfachprüfung nachholen.
    Ist es auch möglich, sich nach dem Ref. noch mal für ein Drittfach einzuschreiben, oder geht das nicht? Hat das schon mal jemand gemacht?

  • Hallo Finchen,
    so ein ähnliches Problemchen könnte ich auch bekommen. Englisch ist mein Zusatzfach.
    Wenn ich nun Examen mache werde ich mit meinem Zeugnis ab 31.12 geext. Was ist, wenn ich in Englisch noch nicht fertig bin, dort aber keine Prüfung machen muss bzw. dort nicht als Englischstudent (weil ja Zusatzfach) registriert bin. Theoretisch ist man raus, wurde mir gesagt. Wenn man sich neu immatrikulieren würde, hätte man aber auch keinen Studiengang im eigentlichen Sinne.


    Es hieß dann, dass man sich nur für ein Fach immatrikulieren kann, aber dann eine andere Studienordnung gilt. Welche weiß keiner. Uns wurde empfohlen das Regionalschulamt zu fragen, weil die für Erweiterungsfächer zuständig wären. (aber doch nicht für die universitäre Ausbildung oder?). Die Anerkennung dieser Zusatzleistungen würde übrigens auch in den Sternen stehen und wäre eine Einzelfallentscheidung. Blickst du da noch durch?


    Elli

  • Ich habe in NRW drei Fächer (2 auf SI/II, das Drittfach SI) studiert. Nach dem Examen in den ersten beiden Fächern hat es keine Woche gedauert, bis ich einen Brief hatte, in dem stand, ich hätte jetzt ja schon ein Studium abgeschlossen, sei aber für ein weiteres (Aufbaustudium!) noch eingeschrieben, müsste dann also die "Strafgebühren" bezahlen.
    Ein paar Tage später kam ein neuer Brief, in dem stand, ich sei jetzt ja SI-Student und hätte die Regelstudienzeit soundsolang überschritten. Als waren gebühren für Langzeitstudenten fällig. Ich habe bezahlt, musste ich ja, aber war dann eben für ein Fach eingeschrieben, um da noch Examen machen zu können.

  • Aber ist man den für ein Drittfach wirklich eingeschrieben? Bei mir ist das nirgens vermerkt. Weder an der Fakultät noch im Immaamt steht was über mein Zusatzfach geschrieben. Ich bekomme am Ende einfach nur einen Zettel, wo draufsteht, dass ich Leistungsscheine in Fachdidaktik gemacht habe. Rein gesetzlich gesehen darf man nämlich garnichts zusätzliches in meinem Studiengang studieren (sagt zumindest die Landeslehrerprüfungsordnung). Da ich also illegal und inoffiziell bei Englisch bin könen die mir doch auch nichts nachweisen oder?


    Vielleicht hängt das ja auch von der Uni oder dem Studiengang ab. Schon alles sehr komisch.

  • Danke für Eure Antworten!
    Leider sehe ich immernoch nicht viel klarer. In NRW ist das Erweiterungsfach in der Akte vermerkt, aber ich habe keine Ahnung, ob man sich irgendwann später noch mal für ein Drittfach einschreiben kann, denn das habe ich bisher nicht gemacht.

  • Mir gehts da ähnlich. Mein Verlobter hat nun einen Job in München angefangen. Nachdem ich mein Studium in Hessen beendet haben werde möchte ich gerne nachkommen und noch ein Erweiterungsfach studieren. Weiß jemand Bescheid, ob sich die Unis in Bayern mit "ausländischem" 1. Staatsexamen ähnlich anstellen wie das dortige Kultusministerium? Auf der HP der Uni München stand auf jeden Fall, dass man das Erweiterungsfach Didaktik Deutsch als Zweitsprache auch nach dem ersten Staatsexamen aufnehmen kann.
    Hat da jemand Erfahrungswerte?
    Danke schon einmal im Voraus!

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    ...and I forget
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    Involve me
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    Benjamin Franklin

    • Offizieller Beitrag

    @ellipirelli
    Wenn Du ein 1. StEx. an der Uni vorlegst, ist es möglich, das dritte Fach tatsächlich als Einziges zu studieren - jedoch zählt das nicht als Aufbaustudium sondern als Zweitstudium (und damit kostenpflichtig!).


    Das 1. StEx. wird als erster berufsqualifizierender Abschluss angesehen, so dass Du, sofern Dein Guthaben auf Deinem Studienkonto aufgebraucht ist, Du Gebühren bezahlen musst.


    Finchen
    Ja, Du kannst Dich auch nach dem Ref. dafür einschreiben - eine damalige Komilitonin war da bereits fertige Lehrerin mit halber Stelle und hat noch Musik nachstudiert.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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