Ich bin in Steuersachen strenggläubig und halte mich an Matthäus 22:17 - 21:
"So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist"
Als Schwabe füge ich jedoch hinzu: "Aber keinen Cent mehr!"
Alle beruflichen Ausgaben, die zur Gewinnung des eigenen Einkommens notwendig sind, sind per Gesetz nicht steuerpflichtig und mindern als "Werbungskosten" das zu versteuernde Gesamteinkommen. Der Begriff des "Gesamteinkommens" ist hierbei zentral. Ich erhalte zwar nicht den Gegenwert des Bleistiftspitzers, den ich gekauft habe, vom Finanzamt ersetzt, muss jedoch für den "obersten Euro" meines Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen.
Wenn man sich die Steuertabellen anschaut, so sind diese nicht prozentual aufgebaut, sondern in Schritten. Mein Steuersatz beim "letzten Euro" beträgt - trotz Steuerklasse 3 - über 40%.
Da ich für diesen letzten Euro nun keine Steuern zahlen muss - es handelt sich ja um Werbungskosten - erstattet mir das Finanzamt von meinen bereits gezahlten Steuern nun 40 Cent.
Somit zahle ich für den Spitzer effektiv nur noch 60 Cent - und nicht den ursprünglich gezahlten 1 €.
Falls dieser eine Euro gerade der Euro ist, der mein Gesamteinkommen in die nächsttiefere Tabellengruppe schiebt, ergibt dieser Euro eine Erstattung von etwa 35 €.
So viel dazu, dass sich das Auflisten und Sammeln von Belegen für Kleinvieh nicht lohne.
Um es ganz deutlich zu sagen:
Ich bekomme vom Staat kein Geld geschenkt. Ich erhalte lediglich bereits vorab zu viel bezahlte Steuern zurück. Und darauf bestehe ich. Das ist mein gesetzlich verbrieftes Recht.