Versetzungsantrag, Beamtin auf Probe und Elternzeit

  • Hallo zusammen,
    Ich habe mich gerade eben in diesem Forum angemeldet mit der Hoffnung, dass der ein oder andere mir hier vielleicht Auskunft geben kann oder einen Tipp für mich hat.



    Zur Ausgangssituation:


    Ich habe im Sommer 2016 mein Referendariat an einer Grundschule in BW beendet und habe dann im September 2016 an einer Gemeinschaftsschule als Beamtin auf Probe gestartet. Im November bin ich dann schwanger geworden und war leider öfter krankgeschrieben, sodass meine Schulleitung mich darauf ansprach, ob ich nicht ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte. Ich war dann also ab Januar 2017 im BV und Ende Juni wurde das Kind dann geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin also bis Juni 2019 noch zu hause.


    Leider ist es nun aus verschiedenen Gründen, auf die ich nicht näher eingehen möchte, so, dass ich mich von meinem Partner trennen möchte. Damit ich Arbeit und Kindererziehung mit der Unterstützung meiner Familie und Freunden unter einen Hut bringen kann, möchte ich gerne in meinen Heimatort (anderer Landkreis als der aktuelle) zurück ziehen.



    Meine Frage:


    Ist es als (alleinerziehende) Lehrerin auf Probe mit zwei kleinen Kindern überhaupt möglich versetzt zu werden?
    Ich müsste mich vom Schulamtbezirk in Donaueschingen zum Schulamtsbezirk Offenburg versetzen lassen. Hat da jemand Erfahrung?
    Wenn der Versetzungsantrag nicht bewilligt wird, müsste ich mich irgendwie freistellen lassen und erstmal eine andere Arbeit suchen, um unser Leben finanzieren zu können. Bin ich dann denn Status Beamtin auf Probe los und kann nie mehr verbeamtet werden?


    Im Moment muss ich mir so viele Gedanken machen, hat jemand einen Tipp an wen ich mich mit all meinen Fragen wenden kann?
    Ich bin Mitglied beim VBE, habe allerdings dort noch nie einen Service in Anspruch genommen. Gibt es denn dort jemand, der mich in dem Bereich beraten kann?


    Vielen Dank schon mal,
    Abcdef

  • Hallo,


    auch wenn ich aus Hessen komme, dürfte sich in den Grundsätzen des Beamtenrechts nicht viel anders sein.


    Prinzipiell besteht kein Recht auf Versetzung. Wenn dem Antrag eine Begrüdung, nähere Ausführung der familären Gründe, beigelegt ist, dürfte dort schon eine gewisse Dringlichkeit zu erkennen sein. Schließlich hat der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht seiner Beamtinnen und Beamten sondern auch seiner Familien gegenüber.


    Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass man bei einer Verbeamtung auf Probe, keinen Versetzungsantrag stellen dürfte.


    Nebenbei hast du ja die Möglichkeit, die Elternzeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr des Kindes auf insgesamt 36 Monate zu verlängern.


    Viele Erfolg!


    sam1976

  • www.lehrer-online-bw.de/Versetzung
    "Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt."


    Ob Deine Gründe triftig sind, wird wohl je nach aktueller Lage entschieden werden.
    Vermutung: gegen kinderlose Kollegen und deren Anträge hättest Du gute Chancen.
    Du kannst damit Drohen, dass Du, wenn Du nicht zur Familie zurück ziehen könntest, Dein Deputat massiv kürzen müsstest, um Deine Kinder zu betreuen.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Den Versetzungsantrag stellt man ja soweit ich weiß online. Muss ich dann im Vorfeld schon das Schulamt informieren?

  • Doch, gibt es hier.
    Ich habe jedoch hier sonst keine Familie oder Freunde auf die ich zurückgreifen kann.
    In meinem Heimatort hätte ich da deutlich mehr Unterstützung (und wäre selbst auch viel glücklicher)
    Hier kann ich eben nur meinen Lebensgefährten oder seinen Vater fragen, bin aber mit ihrem Erziehungsstil sehr unzufrieden (Stichwort Laissez-faire in Kombination mit unangebrachter Ausdrucksweise vor den Kindern)

  • Seit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?
    Da sehe ich das Schulamtsproblem beinahe als geringer an...
    Notfalls beantrage 3 Jahre Elternzeit und vertrete dich am neuen Wohnort selbst, bis dein Versetzungsantrag genehmigt wurde.

  • Seit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?
    Da sehe ich das Schulamtsproblem beinahe als geringer an...
    Notfalls beantrage 3 Jahre Elternzeit und vertrete dich am neuen Wohnort selbst, bis dein Versetzungsantrag genehmigt wurde.

    Darauf wollte ich auch hinweisen. Und die Änderung ist wirklich toll, erhöht sie immerhin die Hürden für einen möglichen Kindes- bzw. Vaterentzug (je nach Perspektive). Allerdings sind Offenburg und Donaueschingen nicht so weit auseinander, sodass das ggf. kein Hindernis darstellt.

  • Seit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?
    Da sehe ich das Schulamtsproblem beinahe als geringer an...
    Notfalls beantrage 3 Jahre Elternzeit und vertrete dich am neuen Wohnort selbst, bis dein Versetzungsantrag genehmigt wurde.

    Ja, das könnte wohl noch schwierig werden.


    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, sorry, was genau meinst du mit "vertrete dich am neuen Wohnort selbst"?

  • DSeit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?

    Darauf wollte ich auch hinweisen. Und die Änderung ist wirklich toll, erhöht sie immerhin die Hürden für einen möglichen Kindes- bzw. Vaterentzug (je nach Perspektive). Allerdings sind Offenburg und Donaueschingen nicht so weit auseinander, sodass das ggf. kein Hindernis darstellt.

    Danke für den Hinweis :)

  • Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, sorry, was genau meinst du mit "vertrete dich am neuen Wohnort selbst"?

    Du kannst 3 Jahre Elternzeit beantragen, ziehst aber direkt schon um.
    Am dann neuen Wohnort nimmst du eine Vertretungsstelle an. Du vertrittst also während deiner Elternzeit und hast so ein relativ normales Gehaöt.
    Parallel dazu stellst du Versetzungsanträge und begründest diese mit dem neuen Wohnort.

  • Du kannst 3 Jahre Elternzeit beantragen, ziehst aber direkt schon um.Am dann neuen Wohnort nimmst du eine Vertretungsstelle an. Du vertrittst also während deiner Elternzeit und hast so ein relativ normales Gehaöt.
    Parallel dazu stellst du Versetzungsanträge und begründest diese mit dem neuen Wohnort.

    Super, daran hatte ich gar nicht gedacht. Danke!

  • Seit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?


    Ich finde diese Sorgerechtsnovelle durchaus gut und richtig.


    Es ist auch noch gar nicht klar, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Das kann ja durchaus auch anders entschieden werden.

    In meinem Heimatort hätte ich da deutlich mehr Unterstützung (und wäre selbst auch viel glücklicher)
    Hier kann ich eben nur meinen Lebensgefährten oder seinen Vater fragen, bin aber mit ihrem Erziehungsstil sehr unzufrieden (Stichwort Laissez-faire in Kombination mit unangebrachter


    Und die Kinder finden das auch gut, dass sie ihren Vater deutlich seltener sehen? Laissez-Faire ist ja jetzt auch kein Weltuntergang, mich würde hier auch mal die andere Sicht der Dinge interessieren. Eine Kinderbetreuung durch deine Eltern oder Freunde (!!) zu wählen, statt durch den leiblichen Vater, der dafür deutlich besser geeignet ist, halte ich sowieso für fragwürdig.
    Vielleicht solltest du einfach ehrlich sein, so wie du es andeutest, und zwar dass dir das Wohlgefinden deiner Kinder weniger wichtig als dass dein eigenes ist. Denn du willst halt wieder in deine Heimatregion. Was deine Kinder davon halten, ist dir hier anscheinend egal bzw. es werden lächerliche Gründe vorgeschoben.




    Wie bereits gesagt: Der Vater muss dem Umzug zustimmen:


    https://www.kanzlei-hasselbach…-sorgerecht-und-umzug/10/


    Tust du das nicht - ist das eine Straftat.

  • Eine Kinderbetreuung durch deine Eltern oder Freunde (!!) zu wählen, statt durch den leiblichen Vater, der dafür deutlich besser geeignet ist, halte ich sowieso für fragwürdig.

    Das geht jetzt ins off-topic, aber aus eigener Erfahrung u.a. durch Schülereltern/Kitamütter/Kolleginnen, etc. wage ich zu behaupten, dass eine Rentner-Oma eine zuverlässige Kinderbetreuung leistet als ein Vollzeit-berufstätiger Papa.
    Sie wählt also nicht entweder/oder, da das "oder" vermutlich ohnehin nicht zu den Zeiten greifbar ist, an denen sie es braucht.

  • Es liegt mir eigentlich fern hier Partei für irgendwen zu ergreifen, aber ich glaube du schießt hier gewaltig über das Ziel hinaus. Du kennst doch gar nicht die genauen Hintergründe und selbst wenn, geht das im Prinzip keinen von uns etwas an.



    @Abcdef
    Hast du schon einmal versucht mit deiner SL über deinen Versetzungswunsch zu sprechen? Er/Sie wäre zumindest die erste Hürde, die du nehmen müsstest. Dein Vorteil könnte auch sein, dass es keine RP-übergreifende Versetzung wäre - das ist zumindest eine Hürde weniger.

  • Und die Kinder finden das auch gut, dass sie ihren Vater deutlich seltener sehen? Laissez-Faire ist ja jetzt auch kein Weltuntergang, mich würde hier auch mal die andere Sicht der Dinge interessieren. Eine Kinderbetreuung durch deine Eltern oder Freunde (!!) zu wählen, statt durch den leiblichen Vater, der dafür deutlich besser geeignet ist, halte ich sowieso für fragwürdig.
    Vielleicht solltest du einfach ehrlich sein, so wie du es andeutest, und zwar dass dir das Wohlgefinden deiner Kinder weniger wichtig als dass dein eigenes ist. Denn du willst halt wieder in deine Heimatregion. Was deine Kinder davon halten, ist dir hier anscheinend egal bzw. es werden lächerliche Gründe vorgeschoben.

    Ich habe ja gar nicht alle Gründe genannt.
    Die ganze Beziehung ist nun mal in meinen Augen gescheitert und daran ist wirklich nicht nur sein Erziehungsstil Schuld.
    Ich glaube auch nicht, dass es hier irgendjemanden interessiert was bei uns alles falsch gelaufen ist.


  • @Abcdef
    Hast du schon einmal versucht mit deiner SL über deinen Versetzungswunsch zu sprechen? Er/Sie wäre zumindest die erste Hürde, die du nehmen müsstest. Dein Vorteil könnte auch sein, dass es keine RP-übergreifende Versetzung wäre - das ist zumindest eine Hürde weniger.

    Meine SL ist mittlerweile im Ruhestand und ich habe gar keinen Kontakt mehr an diese Schule. Die Schule ist auch gar nicht bei uns im Ort, sondern 20 km entfernt.
    Als ich 2016 der Schule zugeteilt wurde, war ich nicht gerade begeistert von der neuen Schule (zu weit weg, daher Schwierigkeiten unser Kind pünktlich aus dem KiGa abzuholen, bei uns hat es auch viel Schnee, daher je nach Wetterlage Probleme pünktlich in die Schule zu kommen,...), nur war leider keine Stelle hier in der Nähe frei, sodass mir nur die 20 km weit entfernte Schule blieb. Damals (Juli) sagte der Herr vom Personalwesen, wenn es nicht funktioniert mit der neuen Schule, dürfte ich mich im Dezember nochmal bei ihm melden. Da ich ja bis dahin wieder schwanger war und wusste, dass ich in Elternzeit gehen würde, habe ich mich nicht mehr bei ihm gemeldet.

  • Mit "Herr vom Personalwesen" meinst du den Schulrat? Na, wenn er es schon angeboten hat, melde dich doch jetzt bei ihm - was hast du zu verlieren? Ich würde glaub ich trotzdem den neuen SL kontaktieren und die Situation schildern, eventuell kann er dich auch unterstützen. Unabhängig davon, kannst du, wenn machbar für dich, mal die Schulen im Kreis Offenburg, abklappern und die Fühler etwas ausstrecken (Gibt es evtl. Bedarf für deine Fächer dort?).


    Erst wenn alle Stricke reißen, würde ich die "Brecheisen-Methode", die oben beschrieben wurde, wählen.

  • Ich habe ja gar nicht alle Gründe genannt.Die ganze Beziehung ist nun mal in meinen Augen gescheitert und daran ist wirklich nicht nur sein Erziehungsstil Schuld.
    Ich glaube auch nicht, dass es hier irgendjemanden interessiert was bei uns alles falsch gelaufen ist.

    Geht auch keinen was an. Das hier ist ein Lehrerforum und kein Beziehungs-Forum.
    @Karl-Dieter Hier mischst Du Dich doch gewaltig zu viel ein. Diese Dinge sind Sache der TE. Hier ging es um formale Hürden für eine Versetzung und nicht: Bei wem ist das Kind besser aufgehoben?


    Wenn man alleinerziehend ist und arbeitet, muss man sehen, wie man klar kommt. Und wenn das heißt, dass man zur Familie zieht und vom Vater etwas weiter weg, dann ist das so. Kitas bieten selten die Betreuungszeit, die man als LehrerIn benötigt. Der TE Egoismus vorzuwerfen ist hier wirklich nicht angebracht!

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