Schwanger vor Ref beginn

  • Hallo,
    bei mir hat sich folgendes "Problem" ereignet. Ich schreibe grad meine Examensarbeit und hab dann noch mündliche Prüfungen vor mir. Wenn alles wie geplant läuft bin ich am 28.1.2019 mit dem Studium fertig. Da mein Freund und ich schon länger den Wunsch haben Eltern zu werden, haben wir jetzt angefangen "es" zu probieren, da das Kind erst kommen würde wenn ich fertig bin. Nun wurde aber für mich, unerwarteter Weise von meiner Traum Schule, ein Ref Platz ausgeschrieben für den 1.2.2019. Daher haben mein Freund und ich zurück gerudert und wollte Schwangerschaft verschieben,damit ich an meiner Traumschule das Ref machen kann. Tja nun ist alles anders gekommen als erwartet und ich habe vor einigen Tagen erfahren das ich bereits Schwanger bin (Erster Versuch und Treffer). Kind kommt Mitte März 2019... Wir sind sehr glücklich darüber, allerings bin ich nun ein wenig ratlos was ich tun soll. Bewerbungen für das Ref 1.2.2019 sind im September diesen Jahres bei uns in MV. Sollt ich mich überhaupt noch dafür bewerben? Ich glaube gesetzlich gesehen muss ich nicht angeben das ich Schwanger bin. Allerdings möchte ich es mir ja mit dem Schulleiter und dem Kollegium nicht vermiesen. Auf der anderen Seite: Kann ich mich dann überhaupt noch bewerben? Mutterschutz ist ja 6 Wochen vorher. Das würde heißen ich fang am 1.2.2019 an und geh zwei Tage später in Mutterschutz???
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder Ideen, da ich es mir auf keinen Fall mit der Schule vermiesen möchte.


    LG Mareike

  • Ich kenne es nur aus Bayern und da würde es gehen. Allerdings bewerben wir uns da nicht direkt bei Schulen sondern allgemein. D.h. uns ist jetzt kein Schuldirektor direkt böse. Mit dem Ausschreiben von Ref-Plätzen kenne ich mich nicht aus.


    hier einfach mal ein paar Fragen, die mir so einfallen, vielleicht helfen sie dir - sonst ignoriere sie einfach :)


    Wie oft kommt es denn vor, dass in eurer Gegend Stellen ausgeschrieben werden? Wenn das häufiger passiert, dann kann man es ja auch um ein Jahr verschieben.
    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit wirklich an die Wunschschule zu kommen? Sonst versuchen, bei anderer Schulzuweisung erst mal in Mutterschutz/Elternzeit gehen und dann versuchen zu wechseln.
    Kann man bei euch den Refplatz ohne Folgen absagen?


    edit auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch :)

  • Danke für deine Antwort und deine Glückwünsche.


    Bei uns ist es so, dass wir uns entweder Schulbezogen bewerben können ( Also die Schulen schreiben online genau aus für welche Fächer sie etwas frei haben ) oder landesbezogen und dann erfärt man erst viel viel später an welche Schule man kommt, meistens ziemlich weit außerhab auf irgendwelchen abgelegenen Dörfern.
    Bei uns ist es leider mehr als schwer einen Platz zu bekommen, da in der Stadt die Stellen sehr sehr begrenzt sind. Deswegen ist das eigentlich so unglaublich toll das die Schule mich möchte. Es steht nicht zu 100 prozent, dass ich den Platz bekomme, allerdings möchte der Schulleiter (Zitat) " nur mich haben" und hätte ohne das ich jetzt so einen Einsatz an der Schule gezeigt hätte auch keinen Paltz ausgeschrieben. Daher fühle ich mich auch so sehr verpflichtet.... Auf den letzten Drücker hat er das alles für mich arrangiert und nun kommt alles anders...
    Der erste Punkt ist, dass ich gar nicht weiß ob ich mich in dem Fall überhaupt bewerben darf.
    Wenn ich dann der Traumschule zugeteilt werde, kommt das auf jeden Fall schlecht weil die mich persönlich kennen, ich mich wirklich sehr engegagiert habe in der letzten Zeit um dort im Gedächtnis zu bleiben. Nichts sagen heißt die Arschloch tour durchziehen und die einfach vor vollendete Tatsachen zu setzen aber wenn ich was sage, weiß ich nicht ob der einfach die Stelle zurückzieht, oder ob das überhaupt möglich ist? Ich hab leider gar keine Ahnung. Möchte mich auf jeden Fall richtig verhalten aber mir auch nicht selber ans Bein pinkeln :( :stumm:

  • Herzlichen Glückwunsch!


    Natürlich musst du sagen, dass du schwanger bist. Bewirb dich und tritt normal den Mutterschutz an. Es könnte ja auch etwas schief gehen mit der Schwangerschaft.
    Das war die 1. Intuition, aber telefonier doch mit der Stelle, an die du deine Bewerbung richtest, also nicht mit der Schule, sondern mit dem Schulamt oder wo immer man sich bei euch bewirbt. Hier ist es Regierungspräsidium...

  • Herzlichen Glückwunsch!


    Natürlich musst du sagen, dass du schwanger bist. Bewirb dich und tritt normal den Mutterschutz an. Es könnte ja auch etwas schief gehen mit der Schwangerschaft.
    Das war die 1. Intuition, aber telefonier doch mit der Stelle, an die du deine Bewerbung richtest, also nicht mit der Schule, sondern mit dem Schulamt oder wo immer man sich bei euch bewirbt. Hier ist es Regierungspräsidium...

    Wonach sollte sie das sagen müssen? Nur die Geburt muss sie mitteilen, Mutterschutz vorher ist freiwillig.

  • Es gibt doch Mutterschutzbestimmungen. Bei uns haben die meisten Schwangeren erstmal bis zur 20. Woche Berufsverbot, weil sie keine Ringelröteln hatten und man nur gegen die normalen Röteln impfen kann. Aber in diesem Fall ist es natürlich anders und wirklich speziell, weil sie ja erst kurz vor dem Mutterschutz anfängt. Vielleicht bleibt ihr aber so die gewünschte Stelle erhalten und sie bekommt das Elterngeld.

  • Es gibt doch Mutterschutzbestimmungen. Bei uns haben die meisten Schwangeren erstmal bis zur 20. Woche Berufsverbot, weil sie keine Ringelröteln hatten und man nur gegen die normalen Röteln impfen kann. Aber in diesem Fall ist es natürlich anders und wirklich speziell, weil sie ja erst kurz vor dem Mutterschutz anfängt. Vielleicht bleibt ihr aber so die gewünschte Stelle erhalten und sie bekommt das Elterngeld.

    Ich glaube, du bringst hier sehr viel durcheinander und hast nicht wirklich Ahnung von dem Ganzen.


    1. ja es gibt Mutterschutzrichtlinien, die erst gelten, wenn sie es mitgeteilt hat
    2. Sie MUSS eine Schwangerschaft nicht mitteilen und kann gar im 9. Monat schwanger noch sagen, dass sie nicht schwanger ist, wenn sie vom AG gefragt wird.
    3. Elterngeld erhält sie immer und die Höhe hat nichts damit zu tun ob und welche Stelle sie da aktuell hat, sondern
    4. nur mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor er Geburt (oder dem Mutterschutz, je nachdem ob verbeamtet oder nicht).



    Ich würde mich bewerben und abwarten was kommt und erst wenn ich die Ernennungsurkunde in der Hand habe etwas von der Schwangerschaft sagen, denn ich habe schon Pferde kotzen sehen.

  • Ich würde mit offenen Karten spielen. Wenn möglich, würde ich allerdings die 12. SSW verstreichen lassen bevor du deine Situation der Schulleitung vor Ort schilderst.


    (Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen und hoffe, dass bei dir alles gut verläuft, aber vor der 12. Woche sollte man eben nur den Leuten von der Schwangerschaft erzählen, mit denen man eine mögliche Fehlgeburt auch „teilen“ würde.)

  • Susannea: Meine 3 Schwangerschaften liegen schon etwas zurück und wir mussten es damals innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Warum sagen dann die jungen Kolleginnen auch gleich, dass sie schwanger sind und viele bekommen erst mal Berufsverbot? Das gab es bei uns früher in dem Sinne nicht, deshalb bin ich sicher, dass sich einiges geändert hat.


    Dass man eine Schwangerschaft nicht mitteilen muss? Ist das heute so?

  • Kommt auf das Arbeitsumfeld an, letztlich muss man es nicht sagen, aber wenn dann ein Unfall stattfindet, dann können die Versicherungen sagen, nö selber Schuld.
    Ich komme aus der Chemie-Branche und habe nun auch Chemie als Unterrichtsfach, da werde ich mich hüten schwanger noch ein Labor zu betreten und es deswegen auch direkt sagen. Im Chemie-Betrieb war es genauso, ist sonst einfach zu gefährlich mit manchen Chemikalien.


    Herzlichen Glückwunsch.
    Wenn du mit dem Schulleiter gut klar kommst würde ich auch offen mit ihm reden. Kann er die Stelle vielleicht noch nach hinten verschieben?

  • Sollt ich mich überhaupt noch dafür bewerben?


    Ja.


    Aus mehreren Gründen


    a) Du bist dann ganz regulär in Elternzeit bzw. selbst das musst du nicht nehmen. Nur die 8 Wochen nach der Geburt.
    b) Auch wenn du es vermutlich nicht hören willst, deine Schwangerschaft ist noch in einer sehr frühen Phase, wo die Wahrscheinlichkeit des Abgangs noch relativ hoch ist, von daher würde ich nur deswegen nicht die Bewerbung verstreichen lassen.-

  • Susannea: Meine 3 Schwangerschaften liegen schon etwas zurück und wir mussten es damals innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Warum sagen dann die jungen Kolleginnen auch gleich, dass sie schwanger sind und viele bekommen erst mal Berufsverbot? Das gab es bei uns früher in dem Sinne nicht, deshalb bin ich sicher, dass sich einiges geändert hat.


    Dass man eine Schwangerschaft nicht mitteilen muss? Ist das heute so?

    DAs war eigentlich schon immer so, aber man ist dann eben selber verantwortlich und das Mutterschutzgesetzt greift solange nicht. Aber ja, es behaupten immer noch viele Unwissende, dass man zur Meldung verpflichtet ist und dem war und ist noch nie so gewesen.
    Ein BV bekommt man nur solange, wie der AG nicht sicherstellen kann, dass du irgendwie gefährdet bist und damit haftbar gemacht werden kann. WAs er ja eh nur kann, wenn er über die Schwangerschaft informiert ist.


    Kommt auf das Arbeitsumfeld an, letztlich muss man es nicht sagen, aber wenn dann ein Unfall stattfindet, dann können die Versicherungen sagen, nö selber Schuld.
    Ich komme aus der Chemie-Branche und habe nun auch Chemie als Unterrichtsfach, da werde ich mich hüten schwanger noch ein Labor zu betreten und es deswegen auch direkt sagen. Im Chemie-Betrieb war es genauso, ist sonst einfach zu gefährlich mit manchen Chemikalien.


    Herzlichen Glückwunsch.
    Wenn du mit dem Schulleiter gut klar kommst würde ich auch offen mit ihm reden. Kann er die Stelle vielleicht noch nach hinten verschieben?

    Genau, man muss es eben nicht sagen und muss dann aber selber sehen, wie gefährlich es wird. Da es hier ja darum geht, dass sie erst kurz vor Ende überhaupt anfängt, ist ja keinerlei Gefährdung vorhanden, durch die nicht-Bekanntgabe.


    Und nein, ich würde es nie wieder sagen, da ich nun schon öfter erlebt habe, dass man damit dann Stellen doch nicht bekommt, obwohl es nicht erlaubt ist. Da fallen dann vielen Schulleitern (nicht allen, meine Schulleiterin war glücklicher Wiese anders, aber die Stelle die man mir an meiner Ref-Schule sogar vom Schulrat schon zugesagt hatte, die bekam plötzlich jemand anders, als klar war, dass ich schwanger war) tolle Ausreden ein, warum sie doch nicht einstellen oder zumindest dich nicht. Und ich habe auch schon im öD erlebt, wie trotz schriftlicher Zusage und allem dann die Ernennungsurkunde verweigert würde.


    Ganz ehrlich, da würde ich gerade bei wenigen Plätzen klar egoistisch sein bzw. verantwortungsbewusst meinem Kind gegenüber und dafür sorgen, dass ich die Stelle sicher habe.


    Ja.


    Aus mehreren Gründen


    a) Du bist dann ganz regulär in Elternzeit bzw. selbst das musst du nicht nehmen. Nur die 8 Wochen nach der Geburt.
    b) Auch wenn du es vermutlich nicht hören willst, deine Schwangerschaft ist noch in einer sehr frühen Phase, wo die Wahrscheinlichkeit des Abgangs noch relativ hoch ist, von daher würde ich nur deswegen nicht die Bewerbung verstreichen lassen.-

    Sehe ich ganz genauso. Elternzeit muss man nicht nehmen, das Kind hat ja auch einen Vater, der kann das genauso machen, nur der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend.

  • Ich habe das wirklich nicht gewusst.


    Aber als schwangere Lehrerin muss man keine Pausenaufsicht mehr machen und auch keinen Sportunterricht mehr erteilen, war bei uns vor einiger Zeit mal der Fall. Geht aber nur, wenn die Schwangerschaft bekannt ist.

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