Nachteilsausgleich ist übrigens was anderes. Da darf inhaltlich nichts geändert werden. Wenn einer aber nix sieht, bekommt er halt eine Brille- Nachteil ausgeglichen.
Gegen eine Brille hat sicher niemand was, aber
"Nachteilsausgleich" ist auch:
- weniger Aufgaben
- mehr Zeit ("angepasster Zeitrahmen")
- andere Aufgabentexte ("textoptimiert")
- "veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten"
- "größere Exaktheitstoleranz"
- andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten
- Betreuer, die neben dem Schüler sitzen und die Aufgaben erklären und ermutigen (vorherige Vereidigung, dass sie nicht bei den Aufgaben helfen)
- ...
Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.