Leichte Sprache - ein Mittel der Inklusion?

  • Nachteilsausgleich ist übrigens was anderes. Da darf inhaltlich nichts geändert werden. Wenn einer aber nix sieht, bekommt er halt eine Brille- Nachteil ausgeglichen.

    Gegen eine Brille hat sicher niemand was, aber



    "Nachteilsausgleich" ist auch:


    - weniger Aufgaben
    - mehr Zeit ("angepasster Zeitrahmen")
    - andere Aufgabentexte ("textoptimiert")
    - "veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten"
    - "größere Exaktheitstoleranz"
    - andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten
    - Betreuer, die neben dem Schüler sitzen und die Aufgaben erklären und ermutigen (vorherige Vereidigung, dass sie nicht bei den Aufgaben helfen)
    - ...


    Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.

  • Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.

    Doch - wenn du es als Lehrkraft entsprechend einrichtest, dann schon.


    Um einige Beispiele zu benennen:
    "veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten" - wenn ein Schüler nicht hören kann, dann bekommt der in Englisch kein Listening Comprehension sondern ein Reading Comprehension (und nicht nur einfach den Hörtext, denn der ist geschrieben deutlich zu einfach -> das Anforderungsniveau muss gewahrt bleiben, du wählst als Lehrkraft aus!)


    "angepasster Zeitrahmen" - ein LRS-Schüler benötigt vielleicht einen Moment länger, um den Ausgangstext / die Aufgaben zu erfassen - ist dann aber in der Lage, den geforderten Anforderungen voll zu entsprechen. Deine Aufgabe als Lehrkraft ist es wieder, einzuschätzen, wieviel Text (das sind auch Zahlen...) in deiner Arbeit vorkommt / abgeliefert werden muss & wie viel zusätzliche Zeit für eine Wahrnehmungsschwäche angemessen ist. (Und ein Schüler, der die Antworten nicht kennt, würde auch mit vielen Stunden mehr nichts anfangen können. Mehr Zeit ist da kein Vorteil...)


    "andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten" - wieder: ein Schüler, der nicht sprechen kann (statt Hören nehme ich jetzt mal den Mutismus als Beispiel), kann wohl nicht so viel mündlich beitragen. Dann soll der eben Unterrichtsergebnisse auf Folie schreiben, das ist dann die Grundlage für die Ergebnissicherung am Polylux. Ein Schüler mit einer Hemiparese wird praktische Arbeiten langsamer, mit weniger Exaktheit, nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln oder auch gar nicht ausführen können. Da ist eine andere Gewichtung zulässig. Als Lehrkraft kannst du wiederum in der Klassenarbeit das Zeichnen von Dreiecken nicht als Aufgabe stellen und stattdessen einen "theoretische" Annäherung an das Problem abfragen. Du legst die Aufgabe fest & stellst sicher, dass das Anforderungsprofil vergleichbar bleibt.

  • Letztens habe ich meine Drittklässler im PC-Unterricht auf einer Internetseite etwas nachlesen lassen, weil das Thema gerade akut war. Vorher haben wir die Seite kurz gemeinsam betrachtet und ich habe auch gezeigt, wie man zwischen der Originalversion und der sprachlich vereinfachten Version wechselt. Alle Kinder haben die Seiten in leichter Sprache komplett gelesen und die meisten konnten daraufhin auswählen, was sie noch genauer lesen möchten, um dann zu berichten. Auch wenn die Sätze wirklich anspruchslos waren, der Inhalt war es nicht und so konnten immerhin alle Kinder Zugang und Überblick finden. :top:
    Ein paar Tage später sprach mich die Mutter eines Schüler an, die gerade den Deutsch-A2-Kurs besucht, und bedankte sich, weil auch sie mit ihrem Sohn nachmittags dort gelesen hat und froh war, etwas zu verstehen, die Nachrichten im Fernsehen würde sie nicht verstehen.
    So soll es sein, denke ich!


    Wirklich problematisch finde ich an Texten in der leichten Sprache aber, dass sehr oft Nebensätze wie Hauptsätze dargestellt werden. Das ist ein Grund, warum ich meinen Schülern solche Texte eigentlich nur ungern vorsetze, aber Kinder sind ja auch nicht die eigentliche Zielgruppe.

  • Doch - wenn du es als Lehrkraft entsprechend einrichtest, dann schon.
    Um einige Beispiele zu benennen:
    "veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten" - wenn ein Schüler nicht hören kann, dann bekommt der in Englisch kein Listening Comprehension sondern ein Reading Comprehension (und nicht nur einfach den Hörtext, denn der ist geschrieben deutlich zu einfach -> das Anforderungsniveau muss gewahrt bleiben, du wählst als Lehrkraft aus!)


    "angepasster Zeitrahmen" - ein LRS-Schüler benötigt vielleicht einen Moment länger, um den Ausgangstext / die Aufgaben zu erfassen - ist dann aber in der Lage, den geforderten Anforderungen voll zu entsprechen. Deine Aufgabe als Lehrkraft ist es wieder, einzuschätzen, wieviel Text (das sind auch Zahlen...) in deiner Arbeit vorkommt / abgeliefert werden muss & wie viel zusätzliche Zeit für eine Wahrnehmungsschwäche angemessen ist. (Und ein Schüler, der die Antworten nicht kennt, würde auch mit vielen Stunden mehr nichts anfangen können. Mehr Zeit ist da kein Vorteil...)


    "andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten" - wieder: ein Schüler, der nicht sprechen kann (statt Hören nehme ich jetzt mal den Mutismus als Beispiel), kann wohl nicht so viel mündlich beitragen. Dann soll der eben Unterrichtsergebnisse auf Folie schreiben, das ist dann die Grundlage für die Ergebnissicherung am Polylux. Ein Schüler mit einer Hemiparese wird praktische Arbeiten langsamer, mit weniger Exaktheit, nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln oder auch gar nicht ausführen können. Da ist eine andere Gewichtung zulässig. Als Lehrkraft kannst du wiederum in der Klassenarbeit das Zeichnen von Dreiecken nicht als Aufgabe stellen und stattdessen einen "theoretische" Annäherung an das Problem abfragen. Du legst die Aufgabe fest & stellst sicher, dass das Anforderungsprofil vergleichbar bleibt.


    Für mich bedeuten diese Maßnahmen eine Änderung des Anforderungsprofils. (Gerade bei modernen Bildungsplänen mit dem Fokus auf Kompetenzen statt Faktenwissen.)

  • Für mich bedeuten diese Maßnahmen eine Änderung des Anforderungsprofils. (Gerade bei modernen Bildungsplänen mit dem Fokus auf Kompetenzen statt Faktenwissen.)

    Darf man das übersetzen als: "Der Schüler kann nicht (ausreichend) hören / sehen / sich uneingeschränkt bewegen = er erfüllt (egal an welcher Schulform) nicht die Anforderungen"?

  • Darf man das übersetzen als: "Der Schüler kann nicht (ausreichend) hören / sehen / sich uneingeschränkt bewegen = er erfüllt (egal an welcher Schulform) nicht die Anforderungen"?

    Nein.
    Brillen und anderen Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle usw. ändern nicht das Anforderungsprofil. (Zumindest in meinen Fächern.)


    Wenn jmd. etwas (nicht alles) nicht gut kann (aber auch nicht gar nicht), heißt das auch nicht, dass die Anforderungen an eine Schulform nicht erfüllt werden.
    In den meisten Fällen heißt das, dass die Note "sehr gut" utopisch ist.


    Aus der Praxis: Schüler bringt ein ärztliches Attest, das "Dyskalkulie" bescheinigt und der Arzt "mehr Zeit" im Mathe-Unterricht verordnet.
    Der Schüler mit angeblicher "Dyskalkulie" steht auf einem Dreier (!) in Mathe, im Gegensatz zu vielen Klassenkameraden, die ohne attestierte Dyskalkulie schlechtere Noten haben.
    Über solche Fälle und andere kann man lange diskutieren. Kurz gesagt bin ich der Meinung, dass dieser Schüler mit dem Dreier - und damit, wie alle anderen behandelt zu werden - gut leben kann.
    Die Note auf dem Zeugnis muss die Leistung wiederspiegeln, die zumindest innerhalb einer Klasse vergleichbar ist.

  • (Zumindest in meinen Fächern.)

    Ich denke, das hier ist wirklich wichtig zu beachten. Wir haben hier alle unterschiedliche Fächer & Schulformen (und Bundesländer: in meiner Schulform & meinem Bundesland ist Dyskalkulie als Grund für einen Nachteilsausgleich ausgeschlossen... und von einem x-beliebigen Arzt würden wir das auch nicht akzeptieren (wo hat der seine Qualifikation her, um Dyskalkulie oder LRS zu bescheinigen???)...)



    Kurz gesagt bin ich der Meinung, dass dieser Schüler mit dem Dreier - und damit, wie alle anderen behandelt zu werden - gut leben kann.

    Grundsätzlich würde ich ja zustimmen, aber... (das aber musste jetzt ja kommen ;) ) :
    Ein Schüler, der aufgrund einer Behinderung/Einschränkung unter gleichen Bedingungen eine bessere Leistung bringt als so manch andere faule Socke, der hat mMn deutlich mehr Leistung gezeigt als eben jene fS... Und wenn dieser Schüler mit 10 Minuten mehr Zeit oder einer etwas anderen (gleichwertigen!) Aufgabenstellung eine Zwei erlangt, dann halte ich das für sehr gerechtfertigt...

  • Was haltet ihr von der "Leichten Sprache" in der Schule?

    Ich seh das als Reaktion auf das unmögliche Gender-Behördendeutsch, das uns heute abverlangt wird.


    Oder, wie es die Chefin eines Möbelzulieferers mit inzw. fast 300 Angestellten formulilert: "Diese ganzen Schrägstrich-Sätze gibt es bei uns im Betrieb nicht, die kann nämlich keiner mehr lesen."


    Sowas bekomme ich dann regelmäßig bei Familienfeiern von ihr zu hören... bucklige Verwandtschaft halt.

  • Dyskalkulie gibt keinen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen nicht erfüllt (er soll rechnen können und kann nicht rechnen - egal in welcher Klassenstufe).
    Legasthenie gibt einen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen erfüllen kann, ihm aber Grundlagen fehlen um das umzusetzen (er soll einen Text in einen historischen Kontext einordnen, liest und schreibt aber mit der Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Grundsätzlich würde ich ja zustimmen, aber... (das aber musste jetzt ja kommen ;) ) :Ein Schüler, der aufgrund einer Behinderung/Einschränkung unter gleichen Bedingungen eine bessere Leistung bringt als so manch andere faule Socke, der hat mMn deutlich mehr Leistung gezeigt als eben jene fS... Und wenn dieser Schüler mit 10 Minuten mehr Zeit oder einer etwas anderen (gleichwertigen!) Aufgabenstellung eine Zwei erlangt, dann halte ich das für sehr gerechtfertigt...


    Ich kann mir ja in meine Excel-Tabelle für jeden Schüler einen "mildernde Umstände"-Faktor schreiben. Toni und Fine haben beide die gleiche Punktzahl in der Klassenarbeit, aber Toni hatte nicht gefrühstückt und seine Eltern lassen sich zur Zeit scheiden. Ich würde sagen Faktor 1,4. Fine ist eine richtige Streberin mit Oberstudienrats-Eltern. Hier wäre 0,7 angemessen, schließlich fällt ihr das alles ziemlich in den Schoß.
    Ich korrigere nicht mit dem selben Maßstab, sondern führe einen Ausgleich nach eigenem Ermessen durch - das ist gerechter! Als Lehrer kann ich das.


    ;)


    Ich hatte ja schon gesagt, dass ich das prinzipiell für falsch halte. Vielleicht liegt's aber auch an meiner jeweiligen persönlichen Erfahrung damit. Die Schüler, mit denen ich zu tun habe, die Nachteilsausgleich bekommen, haben nicht das eine Fach, das eine Thema, bei dem sie schwierigkeiten haben, sondern haben fast überall schlechte Noten bzw. erreichen die Klassenziele nicht - wenn Kollegen nicht schon vorher einfach bessere Noten gegeben haben (z.B. um die Mühe der Schüler zu belohnen). Ansonsten wird eben nachgebessert, bis es passt. Und ganz am Ende bestehen sie dann die Abschlußprüfung nicht und fallen aus allen Wolken. Es gibt Schüler, bei denen ich schon im ersten Jahr gesagt habe, dass das nichts wird, und so kam es dann auch. Mir tun die Schüler leid. Ich glaube man erweist denen einen Bärendienst mit den ganzen Nachteilsausgleichen, denn am Ende stehen sie mit leeren Händen da, haben viel Kraft und Zeit vergeudet, Mißerfolgserlebnisse ohne Ende, usw. Die Nachteilsausgleichs-Lehrer waschen Ihre Hände in Unschuld, sie haben ja so viel getan um zu helfen! Sie meinen es ja so gut mit den Schülern! Im Gegensatz zu "strengen" Kollegen. Ja schade, dass es halt am Schluß nicht geklappt hat.
    Das nur mal zu meinem Hintergrund bei diesem Thema, vielleicht macht's das für Dich etwas nachvollziehbarer, trotz unserer unterschiedlichen Meinungen! :)

  • Dyskalkulie gibt keinen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen nicht erfüllt (er soll rechnen können und kann nicht rechnen - egal in welcher Klassenstufe).
    Legasthenie gibt einen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen erfüllen kann, ihm aber Grundlagen fehlen um das umzusetzen (er soll einen Text in einen historischen Kontext einordnen, liest und schreibt aber mit der Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke).

    Ein Schüler schreibt immer sehr langsam. Er weiß alles, schreibt super Texte, aber wird oft eben nicht rechtzeitig fertig. Die Zeit für die Bearbeitung der Aufgaben ist vorgegeben, sowohl in Klausuren als auch Prüfungen.


    Wenn er gleich schnell schreiben würde, wie andere - also """unter gleichen Bedingungen""" - hätte er bessere Noten. Er kann ja die Leistung bringen, nur die Zeit fehlt. Kann ich Nachteilsausgleich gewähren?

  • Kann ich Nachteilsausgleich gewähren?

    Nein, weil er während des langsameren Schreibens ja auch mehr Zeit hat seine Gedanken zu entwickeln. Oder andersrum gefragt: Hätte der Schüler auch noch so "super Texte", wenn er sie Dir ohne diese Schreibzeitverlängerung diktieren würde?

  • "mildernde Umstände"-Faktor

    Ein Nachteilsausgleich wird nicht gewährt, wenn die Ursache der schlechteren Noten durch den Schüler selbst zu vertreten ist. Nicht gefrühstückt? Selbst schuld. LRS seit Jahren bekannt und nicht einmal zur Therapie gegangen? Na dann schreib doch deine schlechteren Noten. Brille zu Hause vergessen? Und das nicht zum ersten Mal? Schau doch mal, was das für notentechnische Konsequenzen hat.


    Eine "Mitleids-Bessere-Note", nur weil jemand die Anforderungen nicht erfüllen kann, ist mit dem Nachteilsausgleich nicht gemeint. (Wenn der eigene Erfahrungshorizont diese Beobachtung bei Kollegen ist, dann kann ich gut verstehen, dass man gegen diese Art des Nachteilsausgleichs ist. Mir geht es um den "echten", der einem z.B. teilweise gelähmten Schüler sinnvolles Arbeiten ermöglicht.)


    Und um mal zum Thema leichte Sprache zurückzukommen:
    Wenn Texte dauerhaft für einen Schüler umgeschrieben werden müssen, damit der Unterrichtsinhalte verstehen und mit ihnen arbeiten kann, wäre dieser Nachteilsausgleich an meiner Schulform ein Abweichen von den Leistungsanforderungen, der Schüler würde dann (bei Vorliegen einer entsprechenden Behinderung, die wahrscheinlich schon vor Anmeldung an der Schule bekannt war) wohl zieldifferent inklusiv beschult.
    Wenn es sich dahingegen um einen Schüler handelt, der noch die deutsche Sprache erlernt und zu Beginn der Teilnahme am regulären Unterricht auf der Grundlage von Texten in leichter Sprache arbeitet, um überhaupt Unterrichtsinhalte zu verstehen, dann ist das ein vorübergehender, durchaus legitimer Nachteilsausgleich (genauso wie etwa die Gewährung von mehr Zeit, um Texte zu verstehen / zu verfassen).

  • Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.

    Das kann passieren bei einem NTA, ist aber grundsätzlich nicht so gedacht. In Hessen gibt es einmal den NTA mit Abweichung der Leistungsfeststellung (zielgleich) und Abweichung von der Leistungsbewertung (zieldifferent, nur in einem Hauptfach möglich).


    Einmal ein Beispiel, wo mir die Klakon eines meiner Schüler am Gymnasium das ohne zu Murren festgelegt hat. Der Schüler ist gehörlos und hat ein Cochlea Implantat. Im Endeffekt ist er also schwerhörig.
    Kann er die Listening Comprehension leisten? Nein, also Textversion oder Aufgabe fällt weg.
    Kann er längeren Diskussionen im Unterricht folgen und sich daran beteiligen? Nein, also geringere Gewichtung der mündlichen Note und/oder zusätzliche Aufgaben (z.B. Referat) in diesen Fächern.
    Lernt er bestimmte Fremdwörter von alleine wie Hörende, die dann in Texten in Klausuren vorkommen? Nein, also bekommt er ein Wörterbuch oder darf solche nachfragen.
    Da stand noch weiteres, aber es soll verdeutlichen, dass es kein beliebiger NTA ist, sondern ursächlich im konkreten Fall argumentiert werden muss. Den Nachteil, den du in allen möglichen Situationen des Lebens und der Schule hast, die nicht von Benotung betroffen sind, kann man nicht abbilden. Wenn man also ein wenig besser davonkommt als verdient, ist das für mich in Ordnung. Das Leben mit einer Behinderung ist schwierig genug. Für gleiche Leistungen müssen sich diese immer mehr anstrengen als Normalos.

  • Bei uns wird übrigens auch bei Diskalkulie ein Nachteilsausgleich gewährt und überhaupt überall, wo es uns richtig erscheint - unabhängig von irgendwelchen Diagnosen.


    Das sind bei uns meist Zeitverlängerung, Erläuterungen/Paraphrasieren der Aufgabestellungen oder auch eine 1x1-Tabelle.


    Allerdings heben wir diese Ausgleiche auch wieder auf, wenn sie nicht genutzt werden.

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